Ein Experte der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim äußert sich aktuell folgendermaßen: „Gerade für kleinere Betriebe ist es vermutlich schwierig, auch die entsprechenden finanziellen Mittel für den Datenschutz aufzubringen, um immer alle Bestimmungen einzuhalten.“ Der Datenschutzbeauftragte der IHK für Niederbayern in Passau schiebt nach: „Bei vielen Unternehmen besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit, wie sie mit den Daten ihrer Kunden umgehen sollen.“
Kein Datenschutz aus Kostengründen oder Unsicherheit? Das muss nicht sein!
Der Gesetzgeber unterstützt
Mit § 4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) schreibt der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die gesetzliche Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten vor. Wohl wissend, dass ein interner Datenschutzbeauftragter für viele mittelständische Betriebe keine Ideallösung ist (erweiterter Kündigungsschutz, mangelnde Kostentransparenz und Kontrolle, siehe diesen Beitrag), bietet das BDSG auch gleich in Absatz 2 die passende Lösung an — “Zum Beauftragten für den Datenschutz kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle bestellt werden.”
Viele Vorteile sprechen für Outsourcing
Wer die Vor- und Nachteile des Einsatzes eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten gegenüberstellt, wird die unternehmerischen und zahlreichen Vorteile der externen Bestellmöglichkeit für einen Datenschutzbeauftragten klar erkennen. Beispielhaft seien hier kurz angeführt
- Volle Kostenkontrolle und Transparenz
- Wegfall des erweiterten Kündigungsschutzes
- Übergreifendes, interdisziplinäres Branchen-Know-How des externen Spezialisten
- Wegfall der internen Kosten für Grundausbildung, Fort- und Weiterbildung, Literatur, Material und Räumlichkeiten
- Weitere Vorteile können Sie in diesem Beitrag kennenlernen
„Bei vielen Betrieben gibt es den Datenschutzbeauftragten nur auf dem Papier. Besonders für kleinere Betriebe kann es ein Problem sein, Mitarbeiter in den eigenen Reihen zu finden, die die nötige Qualifikation, Zeit und Erfahrung für diese Aufgabe haben“, vermutet Bernhard Matula, Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz.
Vermeiden Sie Bußgelder und Auflagen
Doch weder die eigene Unsicherheit im Umgang mit diesem Thema noch die Kosten gelten als Ausrede, sollte die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten bei vorliegender Bestellpflicht aktenkundig werden. Empfindliche Bußgelder drohen, die es zu vermeiden gilt. Wie Sie das machen? Fordern Sie doch einfach noch heute ihr unverbindliches Angebot für einen externen Datenschutzbeauftragten an.
Ich freue mich auf Sie
Sascha Kuhrau
Hilfreiche Links
- Wollen Sie die Risiken aus dem Bundesdatenschutzgesetz für Ihr Unternehmen minimieren? Eine passende Lösung finden Sie sicher in unserem Leistungsangebot.
- Unsicher, ob für Ihr Unternehmen die gesetzliche Bestellpflicht für einen (externen) Datenschutzbeauftragten vorliegt? Die Antwort gibt unser Datenschutz-Quick-Check, siehe Leistungen.
- Sie wollen eine unabhängige Prüfung, wie gut es um Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Unternehmen bestellt ist? Kein Problem mit unseren Leistungen.
- Schulungsbedarf für Ihre Mitarbeiter? Zusätzliche Trainings und Workshops rund um Datenschutz und Datensicherheit? Erfahren Sie mehr über unsere Schulungen und Seminare.
- Anleitungen, Ratgeber und Links, die das tägliche Arbeiten erleichtern und helfen können, Datenpannen zu vermeiden, finden Sie in der Rubrik Anleitungen / Ratgeber.
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