Die mancherorts noch vertretene Auffassung, Datenpannen schlicht nicht wahrzunehmen sei ein Schutz vor Sanktionen, war gestern. Transparente, proaktive Dokumentation und Meldungen sind Mittel der Wahl zusammen mit den richtigen technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM). Mehr dazu im Blogbeitrag
Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Zweck und Ziel des Datenschutz ist die Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelperson. EIne genauere Definition des Begriffs Datenschutz und ein grober Überblick über die Erlaubnistatbestände nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO skizziert unser Blogbeitrag.
Teil 2 des Einblicks in den Tätigkeitsbericht 2020 der Landesdatenschutzbehörde ULD von Schleswig-Holstein .. betreffend nationale und internationale Kooperationen, Workshops, Prüfungen und richtungsweisende Forderungen finden Sie in diesem Beitrag ..
Teil 1 des Einblicks in den Tätigkeitsbericht 2020 der Landesdatenschutzbehörde ULD von Schleswig-Holstein .. betreffend nationale und internationale Kooperationen, Workshops, Prüfungen und richtungsweisende Forderungen finden Sie in diesem Beitrag ..
Werbliche Kontaktaufnahme / zu Umfragezwecken ist nicht ohne Weiteres aus Daten öffentlicher Register zulässig, entschied die Berliner Datenschutzbehörde. Dem zugrunde lag ein Fall, in dem die degepol eine Umfrage in Lobbys machen wollte zu den dort gezahlten Vergütungen. Zur näheren Lektüre bitte Beitrag aufrufen ..
Einblick in die neue Entwicklung und datenschutzrechtliche Einordnung der Planung eines Gesetzes unter anderem zur Handyortung von Kontaktperonen infizierter Personen. Zum Lesen bitte den Beitrag aufrufen ..
Checkliste Prüfung Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) in aktualisierter Version veröffentlicht. Mittels dieser Checkliste können Sie 1. Ihre eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen prüfen und grob dokumentieren (kein Ersatz für eine Detaildokumentation), 2. das Schutzniveau Ihrer Dienstleister im Rahmen von Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitung und deren technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO grob prüfen, 3. die Prüfung des Schutzniveaus bei Ihren Dienstleistern dokumentieren oder 4. sich einfach einen ersten Überblick über die eigenen internen Schutzmaßnahmen verschaffen (Was fehlt? Was ist schon vorhanden?). Alle weiteren Detaills und den Downloadlink finden Sie im Blogbeitrag.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat ein Online-Meldeformular für Datenpannen nach Art. 33 DSGVO auf die Webseite der Behörde gestellt. Das Online-Formular löst das bisherige Meldeformular für Datenpannen ab und bietet einige weitere Funktionen wie Zuteilung von Aktenzeichen und spätere Nachmeldungen zur Datenpanne. Links und weiterführende Informationen im vollständigen Beitrag.
Überblick des 28. Tätigkeitsberichts der Landesdatenschutzbehörde Saarland UDZ für 2019. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit, europäische Interaktion. Kontrollen und Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Rechtliche Bewertungen und Nützliche Tipps. a.s.k. berichtet Ihnen die Inhalte und News des Berichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Aufsichtsbehörde Unabhängiges Datenschutzzentrum im Saarland UZD (Landtagsdrucksache Saarland 16/1200). Darin wurde unter anderem auf konkrete, einzelfallbezogene Entwicklungen und Maßnahmen, erfolgte Vorträge, Verfahren und Beratungen sowie auf fachliche Aspekte der DSGVO-Vorgaben und -umsetzungen und Rechtsprechung detailliert eingegangen.
Einblick in die Themen und Vorträge des 14. Datenschutztages der Datenschutzkonferenz 2020 zur KI / AI unter dem Motto "Künstliche Intelligenz - Zwischen Bändigung und Förderung". Näheres dazu in unserem Blogbeitrag ..
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