Datenschutz 2020 - Bericht des ULD Schleswig-Holstein

Das Unab­hän­gi­ge Lan­des­zen­trum für Daten­schutz Schles­wig-Hol­stein hat sei­nen Tätig­keits­be­richt 2020 für den Berichts­zeit­raum 2019 veröffentlicht. 

Ins­ge­samt wur­den 758 Bera­tun­gen durch­ge­führt und 959 Ver­fah­ren in der Zustän­dig­keit des ULD ange­legt, davon 680 auf Grund von Beschwer­den gegen Unter­neh­men und 279 gegen Behörden. 

Des Wei­te­ren wur­den 37 War­nun­gen, 26 Ver­war­nun­gen und 2 Anord­nun­gen gegen­über Ein­rich­tun­gen aus­ge­spro­chen. Auf Geld­bu­ßen wur­de in dem Zeit­raum 2019 ver­zich­tet. In 26 Fäl­len führ­te man Prü­fun­gen ohne zu Grun­de lie­gen­de, anlass­be­zo­ge­ne Beschwer­den durch, 13 davon bei nicht­öf­fent­li­chen Einrichtungen. 

Ver­let­zun­gen von Daten­schutz und Mel­de­pflicht 

Die ins­ge­samt 349 in Sachen Daten­pan­nen eröff­ne­ten Ver­fah­ren stel­len natur­ge­mäß nur einen Anteil der täg­lich gemel­de­ten oder ander­wei­tig dem ULD zur Kennt­nis gelang­ten Daten­schutz-Ver­let­zun­gen dar. Eben­so natur­ge­mäß, dass das ULD von der Dun­kel­zif­fer an Daten­pan­nen, die nicht gemel­det, son­dern im Nach­hin­ein fest­ge­stellt wer­den, nicht ange­tan ist. 

hier wür­de ich als tipp ergän­zen .. Daher auch in die­sem Kon­text der Tipp, nicht nur für unse­re Kun­den in Schles­wig-Hol­stein J, den Sie von uns auch sicher­lich aus Prä­sen­ta­tio­nen und Vor­ort­ter­mi­nen ken­nen: Daten­pan­nen immer doku­men­tie­ren und — zumin­dest intern an Ihren DSB — mel­den. Ent­war­nen lässt sich immer noch. 

Daten­pan­nen — Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit /​ Daten­schutz 

Eben­falls kri­ti­sche Wor­te fin­det das ULD in Bezug auf das Umset­zungs­ni­veau der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit. Es gebe hier noch viel Nach­hol­be­darf, zumal Ver­let­zun­gen der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit wie u.a. auch Cyber­an­grif­fe man­gels per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten häu­fig nicht ein­mal in einer Mel­dung resultieren. 

Für eine „ver­ant­wor­tungs­vol­le Digi­ta­li­sie­rung“ hält der vor­lie­gen­de Bericht dazu an, dass sämt­li­che Ein­rich­tun­gen das Schutz­ni­veau in Sachen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ein­schließ­lich Daten­schutz auf den Prüf­stand brin­gen mögen. Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ter sei nicht zu vernachlässigen. 

Das ULD sah ‘über den Tel­ler­rand´ 

Inspi­ra­ti­on für Sen­si­bi­li­sie­run­gen konn­te man im Aus­tausch mit einem unse­rer Nach­bar­län­der erhalten: 

  • Akti­ons­ta­ge „Löschen/​Schreddern“ 
  • „Gami­fi­ca­ti­on“ Ansät­ze von Daten­schutz mit Preis (Obst/​Schokoriegel) 
  • Daten­schutz­quiz und Datenpannensimulation 
  • anony­mi­siert rea­li­sier­te Phishing-Tests 
  • Selbst­da­ten­schutz mit Mehr­wert für die Beschäftigten 
  • im Team pro­du­zier­te Kurz­vi­de­os für Schulungszwecke 

gehör­ten dazu. Eine wei­te­re Klar­stel­lung, dass Daten­schutz per se leben­dig ist und unrich­ti­ger­wei­se manch­mal als tro­cken und läs­ti­ges Bei­werk ange­se­hen wird. 

Auch in Unter­neh­men und kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen las­sen sich sol­che Aktio­nen und Work­shops durch­füh­ren. Für Anfra­gen und Anre­gun­gen neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf. 

Für eine Ver­ein­heit­li­chung von Daten­schutz­stan­dards und Ver­ständ­nis­fra­gen sieht das ULD eine regel­mä­ßi­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on über Erfah­run­gen als sehr wich­tig an. Im genann­ten Nach­bar­land Öster­reich ist dies bereits ver­bind­li­che Vorschrift. 

Infor­ma­ti­ons­frei­heit und Daten­schutz auf (inter)nationaler Ebe­ne 

Das ULD stellt klar, dass auch die inner­staat­li­che Abstim­mung unter Daten­schutz­be­hör­den auf Bun­des- und Lan­des­ebe­ne in Sachen Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit in ange­mes­se­nem Maße auf­recht zu erhal­ten ist. Bei der Infor­ma­ti­ons­frei­heit exis­tie­re ledig­lich ein Gre­mi­um für die Zuar­beit der IFK. Noch sei­en nicht alle Bun­des­län­der ver­tre­ten man­gels ent­spre­chen­der Infor­ma­ti­ons­frei­heits- oder Transparenzportalen. 

Daten­ethik und Daten­si­cher­heit 

Die Daten­ethik­kom­mis­si­on der Bun­des­re­gie­rung hat ein Gut­ach­ten erstellt, das sich ins­be­son­de­re mit Algo­rith­men, KI und Big Data befasst. Betont wer­den unter ande­rem Mög­lich­kei­ten der Regu­lie­rung von algo­rith­mi­schen Sys­te­men. Das ULD for­dert — weni­ger banal als es zunächst klin­gen mag — die Bun­des­re­gie­rung als Auf­trag­ge­be­rin des Gut­ach­tens der Daten­ethik­kom­mis­si­on auf, die Inhal­te aus­wer­ten und in die wei­te­re Pla­nung ein­flie­ßen zu las­sen. In die­sem Zusam­men­hang moniert das ULD ein teils inkon­sis­ten­tes Agie­ren von Bund und Län­dern für /​ wider eine grund­wer­te­ori­en­tier­te, zukunfts­fä­hi­ge Digi­ta­li­sie­rung wie etwa Inhal­te in Gesetz­ge­bungs­ent­wür­fen, die „eine Kri­mi­na­li­sie­rung von Anbie­tern bestimm­ter daten­schutz­freund­li­cher Tech­ni­ken“ nahe­leg­ten. (§ 126a StGB). 

Man möch­te eine „Chan­ce auf bes­se­re Sicher­heit“ nicht ver­tan wissen. 

Die per Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz 2019-06 in Pla­nung gege­be­nen „Zugriffs­er­leich­te­run­gen“ auf Mes­sen­ger und Smart Home Anwen­dun­gen hält das ULD in die­ser Form für nicht grundrechtsvereinbar. 

Behör­den 

Die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de Schles­wig-Hol­stein for­dert Behör­den und sons­ti­ge öffent­li­che Stel­len des Bun­des­lan­des auf, einen behörd­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu benen­nen und „mit den erfor­der­li­chen Res­sour­cen“ aus­zu­stat­ten,  sofern bis­lang nicht erfolgt. 

Hand­lungs­be­darf sah die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de bei der Wei­ter­ent­wick­lung von IT-Ver­fah­ren der Lan­des­po­li­zei. Die­se müss­ten in der Lage sein, Aus­künf­te an Betrof­fe­ne „umfas­send und zeit­nah“ zu ertei­len. Unter dem Titel „Null Daten­pan­nen­mel­dun­gen im Poli­zei­be­reich?!“ pos­tu­liert die Lan­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz Schles­wig-Hol­stein, „gesetz­li­che Pflich­ten müs­sen ernst genom­men wer­den.“ Auch für den Jus­tiz­be­reich gel­te, dass Mel­de­pflicht von Daten­pan­nen umfas­send zur Kennt­nis genom­men und umge­setzt wer­den sollte.

Schles­wig-Hol­stein und die Kom­mu­nen sei­en — mit Unter­stüt­zung des ULD — in der Ver­ant­wor­tung einer daten­schutz­kon­for­men Umset­zung des Onlinezugangsgesetzes. 

Fort­set­zung folgt ..

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