Überblick des 28. Tätigkeitsberichts der Landesdatenschutzbehörde Saarland UDZ für 2019. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit, europäische Interaktion. Kontrollen und Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Rechtliche Bewertungen und Nützliche Tipps.
a.s.k. berichtet Ihnen die Inhalte und News des Berichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Aufsichtsbehörde Unabhängiges Datenschutzzentrum im Saarland UZD (Landtagsdrucksache Saarland 16/1200). Darin wurde unter anderem auf konkrete, einzelfallbezogene Entwicklungen und Maßnahmen, erfolgte Vorträge, Verfahren und Beratungen sowie auf fachliche Aspekte der DSGVO-Vorgaben und -umsetzungen und Rechtsprechung detailliert eingegangen.
Art. 32 DSGVO geht eigentlich nur mit einem Informationssicherheitskonzept zu erfüllen. Für kleine Einrichtungen (Kommune und Unternehmen) eignet sich die "Arbeitshilfe" aus Bayern. Jetzt in Version 3.0 am Start. Für kommunale Einrichtungen stehen die Anpassungen zum Erhalt des LSI Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" im Vordergrund. a.s.k. Datenschutz hat wie bereits wie die Vorgängerversionen der Arbeitshilfe auch die Version 3.0 im Auftrag der Innovationsstiftung Bayerische Kommune und der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände weiterentwickelt. Die Arbeitshilfe kann sowohl von Kommunen als auch Unternehmen kostenfrei genutzt werde. Mehr Details und Download-Link im Blogbeitrag.
Gerade kleinere Kommunen wünschen gerne die Themen Informationssicherheit und Datenschutz aus einer Hand. Durch unsere Zusammenarbeit mit der GKDS in München haben wir für Kommunen die optimale Lösung im Angebot.
Hype um Abmahnrisiko für private Whatsapp-Nutzer. Risiko eher gering. Doch der Einsatz von Whatsapp in Unternehmen oder Behörden kann teure Konsequenzen haben. Das ist jedoch nichts Neues. Wer meint, die kürzlich eingeführte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung löst die datenschutzrechtlichen Probleme, der irrt. Fazit daher: Finger weg von Whatsapp im geschäftlichen und behördlichen Umfeld! Mehr dazu im kompletten Blogbeitrag
Die EU-DSGVO naht in großen Schritten. Anbieter von Seminaren und Literatursammlungen sind im Sende-Rausch. Änderungen und Anpassungen stehen bevor. Doch ist das wirklich ein Grund zur Panik? Ändert sich für Unternehmen und Behörden soviel? Gerade, wenn Sie sich bisher schon an geltendes Datenschutzrecht aktiv gehalten haben? Gedanken, Anregungen und Tipps zur Vorbereitung und Vorgehensweise in unserem Blogbeitrag.
Ab dem 25.05.2018 können bayerische Kommunen es ihren Pendants in anderen Bundesländern gleich tun und einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Datenschutzbeauftragten von a.s.k. Datenschutz sind entsprechend qualifiziert (u.a. Kurse der Bayerischen Verwaltungsschule BVS) und für die Ausübung dieser Tätigkeit ausgebildet. Doch Sie müssen mit Bezirk, Landratsamt, Stadt oder Gemeinde nicht warten. Bereits heute können Sie unsere Mitarbeiter als externe Datenschutzberater beauftragen und sich kompetente Unterstützung sichern. Die a.s.k. Datenschutz-Berater bereiten Sie professionell auf die Anforderungen des BayDSG sowie der EU-DSGVO vor und übernehmen ab Mai 2018 die Tätigkeit des externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für Ihre kommunale Einrichtung. Faire Monatspauschalen machen die Kosten und den Zeitaufwand für Ihre Kommune transparent und überschaubar. Sie haben stets das aktuelle Know-How in Ihrer kommunalen Einrichtung verfügbar. Für die Ausbildung und alle weiteren Tools der Zusammenarbeit (Projektplattform, eLearning, Videokonferenzsystem etc.) sorgen wir. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter auch bei Ihnen vor Ort im Einsatz. Mehr Informationen und den aktuellen Flyer finden Sie in unserem Blogbeitrag.
"Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?", diese Frage wird nach wie vor oft bei Seminaren, Veranstaltungen, telefonisch und per Mail an uns herangetragen. Wir haben dies zum Anlass genommen, hierzu ein Webvideo zu erstellen, in dem wir auf die Notwendigkeit und rechtlichen Grundlagen für die Einführung und den Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts vertiefend eingehen. Denn die Antwort auf die Frage kann nur lauten "Ja!". Wer es nicht glaubt, ist herzlich dazu eingeladen, sich in unserem Video davon überzeugen zu lassen. Sie finden das Webvideo eingebettet hier bei uns im Blog oder auf unserem neuen Youtube-Kanal.