Im Rahmen einer ersten automatisierten Prüfung von Webseiten von Unternehmen, Freiberuflern und Vereinen in Bayern gibt das für die Datenschutzaufsicht zuständige BayLDA mit Sitz in Ansbach 350 Organisationen derzeit Gelegenheit zur Stellungnahme und Korrektur. Geprüft wurden die Umsetzung von Cookie-Bannern und des Consent-Managements. Beanstandet werden konkret zwei Sachverhalte: Unzulässige Zugriffe auf und Datenabflüsse von Endgeräten, bevor es zu einer Zustimmung nach Art. 25 TTDSG durch den Besucher gekommen ist sowie unwirksame Einwilligungen aufgrund der fehlenden Möglichkeit des einfachen Ablehnens auf der ersten Ebene des Consent-Managements. Die Überprüfung weiterer Webseiten durch das BayLDA wurde in einer Pressemitteilung von Anfang Februar 2024 bereits angekündigt. Mehr Infos im Blog-Beitrag.
Wer auf die Idee kommen sollte, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Finanzamt basierend auf den Betroffenenrechten der DSGVO zu widersprechen, sollte sich mit diesem Urteil aus 2023 des Bundesfinanzhofs befassen. Kategorie: Ein netter Versuch. Doch lies selbst mehr in unserem Blogbeitrag.
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