BfDI überreicht seine Berichte zu Datenschutz und Informationsfreiheit
An diesem Mittwoch, den 17.06.2020 legte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) seine Tätigkeitsberichte für beide Bereiche vor. Wichtige Themen darin sind unter anderem Gesundheitsdaten und Dialog in der Gesetzgebung. Die oberste Datenschutzbehörde ist derzeit mit über 250 Planstellen besetzt, in diesem Jahr sollen es über 300 werden.
In diesem Beitrag wird zunächst nur auf den Datenschutzbericht eingegangen und hierbei einige „Schwerpunkte“ gesetzt. Die Gewichtung erhebt nicht den Anspruch repräsentativ für die inhaltliche Gewichtung des zugrundeliegenden Berichts zu sein oder auf Grund des Umfangs allen — jeweils sehr wichtigen — Themen durch Erwähnungen gerecht zu werden.
Zu den Schwerpunktthemen gehörte insb. die Digitalisierung im Gesundheitswesen und Evaluierung der DSGVO. Kernthemen sind
- Alltagserleichterung und Praxistauglichkeit,
- Datenpannenmeldungen,
- Zweckbindung,
- Data Protection by Design,
- Befugnisse der Aufsichtsbehörden und Sanktionspraxis,
- Zuständigkeitsbestimmung, Zusammenarbeit und Kohärenz,
- Direktwerbung,
- Profiling und
- Akkreditierung.
Ferner lag das Augenmerk auf Aspekten der Datenminimierung, Umsetzung der KI, der Einwilligung als Rechtsgrundlage und Stellungnahmen der Datenethikkommission.
Einige Zahlen zur Tätigkeit des BfDI
Im Berichtszeitraum, dem Jahr 2019, wurden dem BfDI über 3.200 Beschwerden zugetragen, davon 44 nach § 60 BDSG, Direktanrufung des Bundesbeauftragten, und 44 gegen Nachrichtendienste. Über 10.000 Anliegen von betroffenen Personen / Bürgern wurden auf schriftlichem oder telefonischem Wege behandelt. Die Meldungen von Datenpannen beliefen sich auf rund 15.000. Insgesamt kam es zu 6 Verwarnungen, 8 Beanstandungen und 2 Geldbußen. 51 Besuchstermine bei Verantwortlichen wurden zur Information und Beratung genutzt, 73 weitere außerdem zu datenschutzrechtlichen Kontrollen.
Empfehlungen des BfDI für Einrichtungen und Bürger
10 Empfehlungen werden schriftlich ausgeführt. Dazu gehören brisante Themen wie die elektronische Patientenakte, Mailverschlüsselung und biometriegestützte Videoüberwachung. Des weiteren wurden die Umsetzungsstatus von Empfehlungen des vorigen BfDI Datenschutzberichts in 20 Punkten resümiert.
Gremienarbeit und Gesetzgebung
Im ersten der hier gemeinsam zusammengefassten Kapitel geht der Bericht auf die Gremienarbeit bei der DSK, der Internationalen Datenschutzkonferenz, dem Europäischen Datenschutzausschuss sowie dem Datenschutz-Ausschuss des Europarats (Konvention 108) ein.
Im Bereich der Gesetzgebung werden u.a. die Anhebung auf 20 Mitarbeiter bei der DSB Bestellpflicht, Regelungslücken bei der Datenverarbeitung gesetzlicher Krankenkassen und die Ausstehende Anpassung des TKG moniert. Auch im Rahmen der Sicherheitsgesetzgebung — wie etwa StPO, Zollfahndungsdienst und der geplanten Darknet Gesetzgebung — gebe es Überarbeitungsbedarf. Auch wurde auf das ZensG 2021, das Projekt der Registermodernisierung und die Gesetzgebung im Gesundheits- und Sozialwesen eingegangen.
Der BfDI Datenschutzbericht zum Thema Sicherheitsbereich
.. behandelte u.a. den CLOUD Act über den weitreichenden Zugriff US amerikanischer Strafverfolgungsbehörden auf Daten bei Internet-Unternehmen. Stellung bezog der BfDI ebenfalls zum Vorschlag der e‑Evidence-Verordnung über das geplante Recht europäischer Strafverfolgungsbehörden, Bestands, Verkehrs- und Inhaltsdaten unmittelbar bei Providern EU grenzübergreifend zu erheben sowie das Projekt „Polizei 2020“. Dabei wurden u.a. Datenspeicherungen und Transparenz der sowie Kontrollen bei Sicherheitsbehörden thematisiert.
Zu weiteren Themen gehörten Drittstaatentransfers, auch hinsichtlich der Auswirkungen des Brexit, Standardvertragsklauseln und der Datenschutz in weiteren grundlegenden Organisationen wie Postwesen und Arbeitsämtern.
Zusammenfassung
Der große Umfang und das vielschichtige Spektrum der im Berichtsjahr 2019 behandelten Themen in prägnantem Dokumentationsstil machen deutlich, dass Inhalte, Neutralität und Transparenz von dieser Behörde sehr ernst genommen werden. Mit klaren Worten und aufgelockert durch Karikaturen (wie etwa auf Seite 49) Vermittelt der vorliegende Bericht Themen, die an Stammtischen gerne als Verschwörungstheorien abgetan werden, auf sachliche und konstruktive Weise.