Informationsrechtler Thomas Hoeren aus Münster bezeichnet die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung als "eines der schlechtesten Gesetze des 21. Jahrhunderts" und "hirnlos". Diese Aussagen traf Hoeren im Rahmen seines Vortrags auf dem Euroforum-Datenschutzkongress in Berlin am heutigen Tag. Dabei bezog er sich in seinen Aussagen auf einzelne Prinzipien der Verordnung wie dem "Marktortprinzip" oder auch die "Datenportabilität". Doch auch andere Passagen kamen nicht gut weg. Mehr im Beitrag
Fast jeder kennt sie, viele nutzen Sie. Kurzlinks zu Freigaben in Cloudspeichern oder auch als schneller Link zu […]
Am gestrigen Sonntag wurde gemeldet, Nutzerkonten samt Daten von registrierten Nutzern der Webseite des DuMont-Verlags standen stundenlang ungeschützt im Netz. Während der Verlag von einem Hackerangriff spricht, scheint einiges für interne Schlamperei zu sprechen, meldet spiegel.de. Fatal: Neben den Benutzernamen waren Passwörter im Klartext einsehbar.
In einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 10.03.2016 mit dem Aktenzeichen 312 O 127/16 untersagt das Gericht dem Betreiber einer Webseite den Einsatz von Google Analytics aufgrund fehlender Hinweise auf den Einsatz, beispielweise im Rahmen der Datenschutzerklärung. Das Landgericht Hamburg droht dem Webseitenbetreiber für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an (als Ersatz Ordnungshaft bis zu 6 Monaten). Tipps zum datenschutzkonformen Einsatz bei uns im Blog
Datenleck bei Krankenkassen. Patientendaten nach wie unsicher. Name, Geburtsdatum und Versichertennummer reichen, um vollständigen Zugriff auf die Daten des Versicherten zu erhalten. Die Bundesdatenschutzbeauftragte ist alarmiert.
Service von a.s.k. Datenschutz zur rechtssicheren Umsetzung der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Lagern Sie die Arbeit und das Risiko aus.
Webauftritt und Blog zu Informationssicherheit, IT-Sicherheit und ISMS von a.s.k. Datenschutz gestartet. Besuchen Sie https://www.informationssicherheit-aktuell.de
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Nachfolger von Safe Harbor am Start. An dem EU-US Privacy Shield wird bereits Kritik geübt, 'alter Wein in neuen Schläuchen'
Die EU Datenschutz-Grundverordnung steht nach 4 Jahren Vorlaufzeit am Start. Sie wird voraussichtlich Frühjahr 2018 in Kraft treten. Aktionismus ist nicht angesagt. Erste konkrete Umsetzungshinweise werden im Laufe des Jahres 2016 im Rahmen der Rechtskommentare vorliegen.