Der Landesbeauftragte für Datenschutz von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner veröffentlichte die Ergebnisse seiner Datenschutz-Umfrage bei rheinland-pfälzischen Unternehmen. Die 1.500 größten Unternehmen (> 50 Mitarbeiter) des Bundeslandes sollten seit Mai 2011 Rede und Antwort zu Themen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit stehen. Antworteten bereits 957 auf das erste Anschreiben, so erhöhte sich die Zahl nach einer Erinnerung im August 2011 auf 1.369 Rückläufer. Knapp 7% der befragten Unternehmen reagierten gar nicht.
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In amerikanischen Unternehmen findet man die sog. clean desk policy in schriftlicher Form als Bestandteil des Arbeitsvertrages mit allen Konsequenzen, die für Verstösse gegen Unternehmensrichtlinien vorgesehen sind. Diese Anwendung der sog. "reinen Lehre" erweist sich im Alltag als nicht sehr praxisnah. Das heutige Arbeitsleben fordert Multitasking und lässt selten Spielraum für ein Abarbeiten von Projekten nacheinander. Aber jeder Schritt hin zu "Aufräumen & Abschließen" ist ein Schritt in die richtige Richtung. Selbst wenn der Idealzustand in der Praxis nie erreicht werden kann.
Es bleibt spannend in Sachen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Nach dem Entwurf in 2010 und der Stellungnahme des Bundesrats sehen auch Gutachten noch ganz konkreten Handlungsbedarf, um Arbeitnehmerdaten zu schützen, statt die Datenerhebungsbefugnisse von Arbeitgebern weiter auszubauen. Widerstand formiert sich auch seitens der Betriebs- und Personalräte.
Eigen­tor Wie die Rhein-Neckar-Zei­tung berich­te­te, erhiel­ten die Abon­nen­ten des ver­eins­ei­ge­nen Video­por­tals inter­es­san­te Post. Eine Email des Por­tals mit […]
Die Easy­cash GmbH zahl­te für die unbe­rech­tig­te Wei­ter­ga­be von Kon­to­da­ten — sie­he “Easy­cash sam­melt Daten von EC-Kar­ten­in­ha­bern zwecks […]
Update 24.04.2015 Goog­le hat den Link zur Vor­la­ge zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung geändert Zur Vor­ge­schich­te Nicht erst seit 2011 steht […]
Die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein (ULD) stellt Webseitenbetreibern ein Ultimatum: bis Ende September 2011 müssen social plugins von Facebook sowie die dazugehörigen Fanpages verschwunden sein. Die dahinterstehende Datenweitergabe verstößt gegen geltendes Recht, Bußgeldrisiko 50.000 EUR.
"Datenschutz 2011" lautet eine Studie des TÜV Süd zum Thema Datenschutz in Unternehmen. Vier Monate lang von Dezember 2010 bis März 2011 befragte man mittelständische Unternehmen in Deutschland und wertete die Daten aus. Fazit: für die meisten teilnehmenden Unternehmen nimmt Datenschutz einen hohen Stellenwert ein, doch es gibt große Defizite.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übt berechtigte Kritik an der Ausweitung des ursprünglich angedachten Einsatzbereiches der Steuer-ID, weit über die Grenzen der Steuerverwaltung hinaus.
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