Was waren das noch für Zeiten: 1983, die Volkszählung steht für 1987 an. Scharen von Demonstranten auf der Straße - Volkszählung nicht mit uns. Das Bundesverfassungsgericht wird angerufen und gibt den Klägern recht. Heute ist alles anders. Statt Volkszählung spricht man nun vom sog. Zensus (da keine Vollerhebung mehr stattfindet, sondern nur ein Teil der Einwohner befragt wird). Die mediale Berichterstattung geht gegen Null. Lediglich ein paar Datenschützer, Ewiggestrige und die üblichen Verdächtigen mahnen zur Vorsicht.
Verleihung des Big Brother Awards: Am 01.04.2011 wurden die diesjährigen Big Brother Awards vergeben. Mag der eine oder andere Preisträger aufgrund des Termins den ganzen Vorgang als Aprilscherz betrachtet haben, so wäre es empfehlenswert, sich mit dem Thema Datenschutz zukünftig intensiver zu befassen. Der Preis wird jährlich vom Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD e. V.) vergeben, dieses Jahr im Rahmen einer gut besuchten Veranstaltung in Bielefeld. Längst hat der Big Brother Award sein Nischendasein aufgegeben und ist in den Blick der Öffentlichkeit gerutscht.
Thomas Kranig, Amtsleiter des Bayerischen Landesamts für Datenschutz mit Sitz in Ansbach hat am Montag den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 in München vorgestellt. Bei der Datenschutzbehörde gingen im vergangenen Jahr 3.256 Anfragen und Beschwerden von Bürgern und Unternehmen ein. Das sind 80% mehr als noch fünf Jahre zuvor. Kranig führt dies auf eine deutlich gestiegene Sensibilität für die Sicherung der Privatsphäre bei den Betroffenen zurück.
Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Eine Bestellflicht ist durch BDSG § 4 f schnell gegeben. Der vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern vom Unternehmen bestellt werden - die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Wird kein Datenschutzbeauftragter bestellt, obwohl eine Bestellpflicht vorliegt, können Bußgelder bis 50.000 EUR gegen das Unternehmen verhängt werden.
Zum 01.09.2009 traten neue Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Neben strengeren Auflagen in den Bereichen Adresshandel und Auftragsdatenverarbeitung sind seither härtere Sanktionen bei Verstößen gegen das BDSG vorgesehen. Bußgelder bis zu 300.000 EUR drohen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Laut einem Online-Bericht der österreichen Zeitung "Krone" vergaßen 2010 die Briten über 17.000 USB-Sticks in Kleidung, die sie zur Reinigung abgegeben hatten. Diese Zahl holte eine Umfrage des Datenschutz-Unternehmens Credant Technologies aus der Wäschetrommel.
Der Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Wedel im Kreis Pinneberg zeigt, wie man sensible, personenbezogene Daten besser nicht entsorgt - nämlich via Altpapiercontainer. Ein Leser der sh:z fand diese Daten neben der Entsorgestelle und leitete sie an die Zeitung weiter. Neben Namen, Anschriften und Telefonnummern gaben die Unterlagen auch Informationen zu den Krankheitsbildern der Betroffenen wieder.
Online-Umfrage von "Deutschland sicher im Netz e.V." (DsiN) enthüllt Schwachstellen. Das Ergebnis ist wenig schmeichelhaft für die Verantwortlichen in den Unternehmen: lediglich ein Drittel der Befragten gibt an, über eine Compliance-Strategie zu verfügen. Vor dem Hintergrund drohender Bußgelder bei Nichteinhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsregeln - gerade im Umgang mit personenbezogenen Daten - schwer nachvollziehbar.