Ver­lei­hung des Big Brot­her Awards

Am 01.04.2011 wur­den die dies­jäh­ri­gen Big Brot­her Awards ver­ge­ben. Mag der eine oder ande­re Preis­trä­ger auf­grund des Ter­mins den gan­zen Vor­gang als April­scherz betrach­tet haben, so wäre es emp­feh­lens­wert, sich mit dem The­ma Daten­schutz zukünf­tig inten­si­ver zu befassen.

Der Preis wird jähr­lich vom Ver­ein zur För­de­rung des öffent­li­chen beweg­ten und unbe­weg­ten Daten­ver­kehrs (Foe­BuD e. V.) ver­ge­ben. Die­ses Jahr im Rah­men einer gut besuch­ten Ver­an­stal­tung in Bie­le­feld. Längst hat der Big Brot­her Award sein Nischen­da­sein auf­ge­ge­ben und ist in den Blick der Öffent­lich­keit gerutscht.

Preis­trä­ger im Bereich Kom­mu­nen und Behörden

Das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt wur­de für die Pla­nung und Durch­füh­rung des Zen­sus 2011 (Volks­zäh­lung) “geehrt”. In der Kri­tik ste­hen nicht nur die Spei­che­rung von 27 Per­sön­lich­keits­merk­ma­len über einen Zeit­raum von vier Jah­ren, son­dern eben­falls die Zusam­men­füh­rung mit Anga­ben der Bun­des­agen­tur für Arbeit sowie wei­te­rer Behör­den. Der ent­sand­te Ver­tre­ter wies die Kri­tik retho­risch aus­ge­feilt zurück.

Preis­trä­ger in der Kate­go­rie Arbeitswelt

Einen der bei­den Prei­se die­ser Kate­go­rie erhielt die Stutt­gar­ter Daim­ler AG für ihre Pra­xis, von allen Bewer­bern Blut­tests zu ver­lan­gen. Auch wenn Daim­ler mitt­ler­wei­le auf die­se “moder­ne Form des Vam­pi­ris­mus” ver­zich­tet, befand die Jury die­se Vor­ge­hens­wei­se für auszeichnungswürdig.

Preis­trä­ger Kommunikation

Die bei­den Prei­se die­ser Kate­go­rie sicher­ten sich Face­book und Apple. Die Begrün­dung für Face­book lau­tet: “Für die geziel­te Aus­for­schung von Men­schen und ihrer per­sön­li­chen Bezie­hun­gen hin­ter der net­ten Fas­sa­de eines vor­geb­li­chen Gra­tis­an­ge­bots. Die gesam­mel­ten Daten spei­chert Face­book in den USA – Zugriff für Geheim­diens­te mög­lich, Löschen nicht vorgesehen.”

Apple brach­te sich ins Gespräch mit den “fir­men­ei­ge­nen zwei­fel­haf­ten Daten­schutz­be­stim­mun­gen”, denen die Käu­fer eines iPho­nes zustim­men müs­sen, wenn sie mit dem Gerät nicht nur tele­fo­nie­ren wollen.

Kate­go­rie Verbraucherschutz

Für den Ver­stoß gegen den gesetz­li­chen Schutz von Schü­ler­da­ten durf­te der Starn­ber­ger Ver­lag für Wis­sen und Inno­va­ti­on den dies­jäh­ri­gen Kate­go­rie­preis ent­ge­gen­neh­men. Bücher­gut­schei­ne konn­ten nur ein­ge­löst wer­den, wenn die Daten des Schü­lers sowie min­des­tens eines Eltern­teils preis­ge­ge­ben wurden.

Big Brot­her Award Politik

Eines der High­lights der jähr­li­chen Ver­lei­hung ist die Ver­ga­be des Awards in der Kate­go­rie Poli­tik. Die­sen ver­dien­te sich der nie­der­säch­si­sche Innen­mi­nis­ter Uwe Schü­ne­mann (CDU). Aus­lö­ser war der ers­te nach­ge­wie­se­ne Ein­satz einer Über­wa­chungs­droh­ne wäh­rend einer Demons­tra­ti­on und den Ver­such, die­sen Ein­satz als recht­mä­ßi­ge Nut­zung der Späh­tech­nik dar­zu­stel­len. För­der­lich für die Jury war der Umstand, daß dabei der Ein­satz von Schü­ne­mann geheim­ge­hal­ten wur­de, um die recht­zei­ti­ge daten­schutz­recht­li­che Über­prü­fung durch den  Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten zu umgehen.

Sie wol­len sich als Unter­neh­men oder Behör­de die­sen Award eben­falls verdienen?

Kein Pro­blem. Miß­ach­ten Sie die bestehen­den gesetz­li­chen Rege­lun­gen zum Daten­schutz — bewußt oder unbe­wußt, fal­len Sie in der Pres­se durch nega­ti­ve Schlag­zei­len z.B. durch Daten­pan­nen auf oder pro­fi­lie­ren Sie sich durch einen wenig koope­ra­ti­ven Umgang mit den Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den bei Daten­schutz­ver­stö­ßen. Nun müs­sen Sie nur auf aus­rei­chend nega­ti­ve Publi­ci­ty in der Pres­se und im Web hof­fen und Ihre Chan­cen stei­gen, für einen der nächs­ten Awards nomi­niert zu wer­den. Über­le­gen Sie sich nach der Nomi­nie­rung früh­zei­tig hane­bü­che­ne Aus­re­den für Ihr Nicht­er­schei­nen bei der Preis­ver­lei­hung oder der (in-) direk­ten Abwehr der Preisentgegennahme.

Der bes­se­re Weg — fra­gen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie doch kein so reges Inter­es­se an einem Award für Ihr Unter­neh­men haben, dann fra­gen Sie doch ein­fach Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Die­ser unter­stützt Sie bei der gesetzs­kon­for­men Umset­zung not­wen­di­ger Daten­schutz­maß­nah­men, um einen mög­li­chen Image­scha­den durch den Big Brot­her Award und der beglei­ten­den Bericht­erstat­tung für Ihr Unter­neh­men von vorn­her­ein abwen­den kön­nen. Sie haben kei­nen? Dann wird es mög­li­cher­wei­se höchs­te Zeit — spre­chen Sie mich an. Viel­leicht liegt ja sogar bereits eine Bestell­pflicht für Ihr Unter­neh­men vor. Dann ist die Nicht­be­stel­lung sogar buß­geld­be­wehrt.

 

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