Jetzt ist die DSGVO schon schuld daran, dass Eltern keine Bilder ihrer Kinder bei der Einschulung fotografieren dürfen. Zumindest wird das so in den meisten Medien dargestellt und gerne weiter kolportiert. Was ist dran? Lesen Sie die Details dazu in unserem Blogbeitrag. Spoiler: Der Datenschutz ist mal wieder zu Unrecht als schuldig gebrandmarkt.
Neue Angriffe über Bewerbungen per Email: Ransomware GermanWiper löscht alle Daten statt sie zu verschlüsseln. Das BSI warnt in seinen CERT-Meldungen. Weitere Infos zur Funktionsweise sowie möglichen Schutzmaßnahmen im Blogbeitrag.
Der EuGH knüpft in seinem Urteil vom 29.07.2019 Voraussetzungen an die Einbindung von Facebooks Like Button in Webseiten. Sehr überraschend kam das nicht. Gravierender: Cookies sind jetzt einwilligungspflichtig laut EuGH. Und damit steigt das Abmahnrisiko. Mehr im Blogbeitrag.
Die Unionsparteien lassen sich feiern. Von Wegfall der Bürokratie im Datenschutz für kleine Betriebe und Vereine ist die Rede. Das Thema Datenschutz sei jetzt viel einfacher und weniger aufwändig für eine Vielzahl von Betrieben und Vereinen. Anlass ist die Verabschiedung eines Anpassungsgesetzes mit notwendigen Korrekturen in 154 nationalen Gesetzen im Bundestag am vergangenen Freitag, zu nächtlicher Unzeit. Und es stimmt, eine Anpassung zahlreicher nationaler Gesetze und Regelungen war durch die DSGVO aus Mai 2018 notwendig geworden. Doch was aktuell in verschiedenen Medien als Erfolg für den Abbau von Bürokratie gefeiert wird, allen voran bei Handwerkskammern und Vereinen, das entbehrt einer Grundlage. Noch dazu zeugt es davon, dass die Beteiligten, das Thema Datenschutz und die rechtlichen Anforderungen nicht ganz umrissen haben. Zukünftig soll die Grenze nicht mehr 10 Mitarbeiter, sondern 20 Mitarbeiter betragen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind und somit die Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten ausgelöst wird. Es gibt viel Verbesserungspotential im Bereich Datenschutz, gar keine Frage. Einheitliche und praxisnahe Auslegungen seitens der Landesdatenschutzbehörden hätten enormes Potential, auch die Akzeptanz des Themas Datenschutz generell zu erhöhen. Hier kann der Gesetzgeber jedoch nicht regelnd eingreifen, außer man würde die Landesdatenschutzbehörden auflösen und in einer zentralen Organisation des Bundes zusammenfassen. Stattdessen wird nun in kleinen Schiffen und Booten der Lotse von Bord geschickt. Die Zukunft wird zeigen, ob die gewünschte Entbürokratisierung damit Einzug hält. Es steht nicht zu vermuten. Alle Details und Hintergründe zur im Blogbeitrag
Forscher haben eine Angriffstechnik über Microsofts Power Query entdeckt (externer Link), die sogar ohne Zutun des Anwenders nach dem Öffnen eines präparierten Excel-Sheets Schadcode nachlädt und ausführt. Betroffen sind Excel 2016, Excel 2019 und alle älteren Versionen, in denen Power Query als Add-In nachträglich installiert wurde. Aktuell soll dieses Angriffszenario noch nicht ausgenutzt werden, Angriffe sind noch keine bekannt. Zeit genug, sich dagegen zu wappnen. Eine Möglichkeit besteht darin, Power Query komplett zu deaktivieren (Registry). Weitere Schutzmaßnahmen beschreibt Microsoft im Security Advisory 4053440. Weitere Details und Link zum Microsoft Security Advisory 4053440 finden Sie im Blogbeitrag.
Emotet ist zur Zeit in aller Munde: Wer schon immer mal prüfen wollte, wie der eigene Mailserver auf risikoreiche Datei-Anhänge reagiert, kann dies mit einem Service von Heise nun testen. Zur Auswahl stehen verschiedene Arten von Bedrohungen, die man sich an die eigene Mail-Adresse schicken lassen kann. Doch Vorsicht: Bei dienstlich oder geschäftlich genutzten Email-Adressen sollten Sie das nicht ohne Rücksprache mit Ihrer IT machen. Mehr Infos und den Link zum Versand der Test-Emails im Blogbeitrag.
Wieso das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten rein nach Art. 30 DSGVO in der Praxis wenig Sinn macht, lesen Sie in unserem Blogbeitrag. Wie haben ein Muster / eine Vorlage Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO erstellt und beigefügt, das weitere Anforderungen der DSGVO abdeckt wie Auftragsverarbeitung (Art. 28), Informationspflichten (Art. 13, 14), DSFA etc.
Microsoft meldet eine aktuelle Bedrohung mit Schwerpunkt Europa über eine ältere Schwachstelle CVE-2017-1182 in Microsoft Office. Ein präpariertes RTF Dokument infiziert das System mit einem Backdoor-Trojaner.
Haben Einwilligungen z.B. für Newsletter ein Verfallsdatum, ja oder nein? Eine Betrachtung unter Berücksichtigung der DSGVO, des UWG und dazu passender Gerichtsurteile.
Es ist ein Kreuz mit den Passwörtern. Kommt man langsam zwar von den unsicheren Komplexitätsregeln und Wechselintervallen - endlich - ab, so hat man als Anwender immer noch mit einer Vielzahl an Passwörtern zu kämpfen. Denn es ist schon was Wahres dran, wenn es heißt, nicht für alle Anmeldungen und Accounts das selbe Passwort zu verwenden. Ist nämlich einer gehackt, sind damit auch alle anderen Zugänge gefährdet, die das selbe Passwort verwenden. Und im Laufe seines digitalen Lebens sammelt ein Anwender Zugangsdaten wie früher andere Leute Briefmarken. Sich diese alle zu merken, mag dem einen oder anderen gelingen. Uns und wohl den meisten anderen Anwendern wird dies schwer fallen. Abhilfe schaffen sogenannte Passwort-Tresore wie Keepass. Wie dieser zu installieren und zu bedienen ist, welche Einsatzmöglichkeiten ein solcher Tresor bietet und wieso man von Online-Diensten für die Passwort-Verwaltung besser die Finger lassen sollte, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag inklusive ausführlicher PDF Anleitung zu Installation und Nutzung von Keepass. Feel free to download!
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