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Not­fall­be­hand­lung — ein wich­ti­ges Ele­ment in der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und im Datenschutz

Im Zuge der Dis­kus­si­on um Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te und tech­ni­sche Maß­nah­men im Sin­ne der DSGVO stößt man unwei­ger­lich auf das The­ma Not­fall­ma­nage­ment. Vor­ran­gig zie­len die ergrif­fe­nen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Schutz­maß­nah­men einer Orga­ni­sa­ti­on ja dar­auf ab, Sicher­heits­vor­fäl­le und Not­fäl­le mög­lichst zu ver­mei­den. Die Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit soll mög­lichst nahe Null lie­gen. Das dies für jede Art von Vor­fall nicht immer gelingt, liegt auf der Hand. Umso wich­ti­ger ist, von sol­chen Vor­fäl­len früh­zei­tig Kennt­nis zu erlan­gen, die­se kor­rekt zu bewer­ten und ange­mes­sen zu reagieren.

Dies setzt jedoch sen­si­bi­li­sier­te Mit­ar­bei­ter vor­aus, die im Fal­le eines Sicher­heits­vor­falls oder eines Not­falls wis­sen, was zu tun ist. Die Alli­anz für Cyber-Sicher­heit hat sich zusam­men mit dem Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) und eini­gen ande­ren Ein­rich­tun­gen im Hin­blick auf IT-Sicher­heits­vor­fäl­le Gedan­ken gemacht.

Die IT-Not­fall­kar­te “Ver­hal­ten bei IT-Not­fäl­len” für Mitarbeiter

Sie ken­nen das sicher noch aus der Ers­te-Hil­fe-Aus­bil­dung. Die 5 “W” für den rich­ti­gen Notruf:

  1. Wo ist das Ereignis?
  2. Wer ruft an?
  3. Was ist geschehen?
  4. Wie vie­le Betroffene?
  5. War­ten auf Rückfragen

Ana­log zu die­ser Vor­ge­hens­wei­se gibt es nun die IT-Not­fall­kar­te zum kos­ten­frei­en Down­load und zur Ver­tei­lung an Mit­ar­bei­ter bzw. Aus­hang der Kar­te. Nach Ein­trag der inter­nen Ruf­num­mer für IT-Not­fäl­le kom­men die 5 “W” für die Notfallmeldung:

  1. Wer mel­det?
  2. Wel­ches IT-Sys­tem ist betroffen?
  3. Wie haben Sie mit dem IT-Sys­tem gear­bei­tet bzw. was haben Sie beobachtet?
  4. Wann ist das Ereig­nis eingetreten?
  5. Wo befin­det sich das betrof­fe­ne IT-Sys­tem (Gebäu­de, Raum, Arbeitsplatz)?

Dar­un­ter fin­den sich eini­ge Ver­hal­tens­hin­wei­se für den oder die betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ter. Für den Fall eines Befalls mit Kryp­to­tro­ja­nern wäre mög­li­cher­wei­se die Emp­feh­lung “Netz­werk­ka­bel zie­hen” noch recht hilf­reich gewesen.

Sehr gut hat uns die Aus­sa­ge gefal­len “Ruhe bewah­ren & IT-Not­fall mel­den. Lie­ber ein­mal mehr als ein­mal zu wenig anru­fen!”, die sich als zwei­te Über­schrift auf der Kar­te oben findet.

Top 12 Maß­nah­men bei Cyber-Angriffen

Da es nach der Mel­dung eines IT-Not­falls mit der Bear­bei­tung wei­ter­ge­hen muss, lie­fert die Alli­anz für Cyber­si­cher­heit zur wei­te­ren “Bewäl­ti­gung des Not­falls” eine Top 12 Lis­te mit. Auf die­ser fin­den sich die wich­tigs­ten Maß­nah­men zur Scha­dens­be­gren­zung und auch der Nach­be­ar­bei­tung des hof­fent­lich glimpf­lich ver­lau­fe­nen Angriffs.

Die­se Top 12 Maß­nah­men bei Cyber-Angrif­fen rich­ten sich an IT-Ver­ant­wort­li­che und Admi­nis­tra­to­ren und soll­ten an kei­nem Arbeits­platz als Hil­fe­stel­lung fehlen.

Doch damit nicht genug, pro­fes­sio­nel­les Not­fall­ma­nage­ment ist gefragt

Die­se bei­den Hil­fe­stel­lun­gen sind ein ers­ter Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Doch ohne pro­fes­sio­nel­les Not­fall­ma­nage­ment wird kei­ne Orga­ni­sa­ti­on zukünf­tig aus­kom­men. Wur­den die The­men Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in der Ver­gan­gen­heit meist schon sehr stief­müt­ter­lich behan­delt, haben gera­de klei­ne Orga­ni­sa­tio­nen das The­ma Not­fall­ma­nage­ment gar nicht oder nur weit am Ende des Erfas­sungs­be­reichs auf dem Radar.

Hier ver­weist die Alli­anz für Cyber­si­cher­heit auf den Stan­dard 100–4 des BSI IT-Grund­schut­zes. 100–4 beschreibt eine pro­fes­sio­nel­le und sys­te­ma­ti­sche Vor­ge­hens­wei­se zur Ein­füh­rung und Wei­ter­ent­wick­lung eines Not­fall­ma­nage­ments in Orga­ni­sa­tio­nen jeg­li­cher Grö­ße und Bran­che. Bei ers­ter Durch­sicht mag das dem einen oder ande­ren Leser etwas sper­rig oder zu auf­ge­bauscht wir­ken. Und sicher emp­fiehlt es sich, in Abhän­gig­keit von der Orga­ni­sa­ti­ons­grö­ße den Stan­dard 100–4 ange­mes­sen und zweck­dien­lich umzu­set­zen. Eine stoi­sche 1:1 Umset­zung ist eher suboptimal.

Sinn und Not­wen­dig­keit für ein Not­fall­ma­nage­ment soll­ten jedoch schnell klar wer­den. Ein Not­fall ist etwas ande­res als “Kein Papier im Dru­cker”. Ok, der betrof­fe­ne Mit­ar­bei­ter mag das kurz­zei­tig so emp­fin­den 🙂 In einem Not­fall oder auch bei der Ver­ket­tung meh­re­rer Arten von Not­fäl­len ist kei­ne gro­ße Zeit, sich über die Not­fall­be­hand­lung Gedan­ken zu machen oder wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für die Besei­ti­gung des Not­falls zu beschaffen.

Wenn Sie mit dem The­ma lieb­äu­geln, kön­nen wir Ihnen den Kurs “Not­fall­ma­nage­ment” der Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­schu­le wärms­tens an Herz legen. Die­ser ist nicht auf baye­ri­sche Ver­wal­tun­gen beschränkt, son­dern steht inter­es­sier­ten Teil­neh­mern aus Behör­den und Unter­neh­men aus ganz Deutsch­land offen.

Im Rah­men von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­ten wird die Ent­wick­lung eines Not­fall­vor­sor­ge­kon­zepts und eines Not­fall­plans (erst die Ver­mei­dung, dann die Reak­ti­on, wenn es mit dem Ver­mei­den nicht geklappt hat) gefor­dert. Wer sich also mit den Stan­dards wie IT-Grund­schutz, ISIS12 oder auch der Arbeits­hil­fe (für klei­ne­re Ein­rich­tun­gen) und deren Ein­füh­rung befasst, wird um das The­ma nicht herumkommen.

Was kann a.s.k. Daten­schutz für Sie tun?

Vor­aus­ge­schickt: a.s.k. Daten­schutz ist der Dozent an der Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­schu­le u.a. für das The­ma Not­fall­ma­nage­ment und die Aus­bil­dung von zer­ti­fi­zier­ten Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten. Im Zuge von zahl­rei­chen Sicher­heits­kon­zep­ten beglei­ten wir die Ein­füh­rung von Not­fall­vor­sor­ge­kon­zep­ten und die Erstel­lung von Not­fall­plä­nen. Selbst­ver­ständ­lich bie­ten wir die­se Dienst­leis­tung im Rah­men der Ein­füh­rung und Beglei­tung von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­ten, aber auch flan­kie­rend zur Tätig­keit als exter­ne Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te an. Spre­chen Sie uns ein­fach an. Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten wird das sicher auch freuen.

Apro­pos Daten­schutz­be­auf­trag­ter: Ver­fügt Ihre Orga­ni­sa­ti­on über einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Öffent­li­che Stel­len sind zur Bestel­lung unge­ach­tet der Mit­ar­bei­ter­zahl gene­rell ver­pflich­tet. Unter­neh­men benö­ti­gen einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten ab 10 Mit­ar­bei­tern (soll­te das 2. DsAnpG den Bun­des­rat pas­sie­ren erhöht sich die Zahl auf 20), die regel­mä­ßig mit der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten befasst sind. Und las­sen Sie sich kei­nen Sand in die Augen streu­en. Ob mit oder ohne Daten­schutz­be­auf­trag­ten müs­sen alle ande­ren daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on erfüllt sein. Wenn es kei­nen DSB gibt, muss sich jemand ande­res um die meist büro­kra­ti­schen Auf­ga­ben küm­mern. Ein­fa­cher und prag­ma­ti­scher geht es mit a.s.k. Daten­schutz als exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te. For­dern Sie noch heu­te Ihr unver­bind­li­ches Ange­bot an.

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