Neben der ganzen Verwirrung um die Definition der "Cloud" beflügeln weitere Verkaufsargumente wie Überall-Zugriff und Kosteneinsparpotentiale die Phantasie. Darüber geraten die datenschutzrechtlichen Aspekte und Notwendigkeiten einer solchen Outsourcing-Lösung schnell außer Acht. Handelt es sich hierbei doch um klassische Auftragsdatenverarbeitung, an deren Umsetzung einige Voraussetzungen geknüpft sind. Mißachtung kostet Bußgelder bis 50.000 EURO, da ist die gewünschte Kosteneinsparung schnell wieder weg.
Private Email Nutzung am Arbeitsplatz - Problematik und Lösungswege. Dieses Thema birgt zahlreiche rechtliche Risiken für alle Beteiligten. Je nach bestehender (Nicht-) Regelung im Unternehmen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter und das Unternehmen vollführt einen Spagat zwischen Datenschutz, Datensicherheit, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.
Liegt eine gesetzliche Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen vor? Dann sichern Sie sich noch bis zum 23.12.2011 (24.00 Uhr) den a.s.k. Weihnachts-Rabatt und erhalten 20% Rabatt auf das normale Tageshonorar. Die Details erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner veröffentlichte die Ergebnisse seiner Datenschutz-Umfrage bei rheinland-pfälzischen Unternehmen. Die 1.500 größten Unternehmen (> 50 Mitarbeiter) des Bundeslandes sollten seit Mai 2011 Rede und Antwort zu Themen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit stehen. Antworteten bereits 957 auf das erste Anschreiben, so erhöhte sich die Zahl nach einer Erinnerung im August 2011 auf 1.369 Rückläufer. Knapp 7% der befragten Unternehmen reagierten gar nicht.
Update 24.04.2015 Google hat den Link zur Vorlage zur Auftragsdatenverarbeitung geändert Zur Vorgeschichte Nicht erst seit 2011 steht […]