Da staunten die Mitarbeiter des Bad Hersfelder Landratamts nicht schlecht, als sie am 01.02.2011 zur Arbeit erschienen. Kein Internet, keine Emails, kein Drucken. Die Bildschirme der Kfz-Zulassungsstelle blieben schwarz, die Geldautomaten der Sozialkasse out of order. Die Hälfte der Server aus dem Keller geklaut.
Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Eine Bestellflicht ist durch BDSG § 4 f schnell gegeben. Der vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern vom Unternehmen bestellt werden - die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Wird kein Datenschutzbeauftragter bestellt, obwohl eine Bestellpflicht vorliegt, können Bußgelder bis 50.000 EUR gegen das Unternehmen verhängt werden.
Online-Umfrage von "Deutschland sicher im Netz e.V." (DsiN) enthüllt Schwachstellen. Das Ergebnis ist wenig schmeichelhaft für die Verantwortlichen in den Unternehmen: lediglich ein Drittel der Befragten gibt an, über eine Compliance-Strategie zu verfügen. Vor dem Hintergrund drohender Bußgelder bei Nichteinhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsregeln - gerade im Umgang mit personenbezogenen Daten - schwer nachvollziehbar.
Anhörung im Bundestag zum Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" und es hagelt Kritik von allen Seiten. Lediglich der Vertreter der BITKOM ist immun gegen die geäußerten Bedenken und Kritikpunkte, er spricht von einem Quantensprung. Dem entgegen stehen deutliche Aussagen des Deutschen Notarvereins, des Chaos Computer Clubs (CCC) sowie der FIFF (Forum InformatikerInnen für Frieden. Die Rede ist von "Mogelpackung", "Bauernfängerei", von rechtlichen Nachteilen bis hin zur verdeckten Einführung eines Portos für Emails.