Internet Anbietern droht neues Ungemach. Auslöser ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die zum 18.05.2010 in Kraft getreten ist. Deren Grundlage ist eine europäische Richtlinie aus 2006, die nun durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der Richtlinie ist es, diskriminierende Bestimmungen der Anbieter gegenüber Kunden zu verhindern und insgesamt den Verbraucherschutz zu stärken. Die vorgeschriebenen Pflichtinformationen für Webauftritte aus verschiedenen Bereichen (BGB, TMG etc.) wurden für diesen Zweck überarbeitet und erweitert.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool für die Analyse und Auswertung der Besucher von Webseiten durch Seitenbetreiber. Beim Einsatz dieses Dienstes entsteht schnell der Konflikt mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationspflicht, Zustimmungspflicht, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (in diesem Fall der IP Adresse) flechten ein Netz, in dem Sie sich ohne böswillige Absicht verfangen können und mit entsprechenden Bußgeldern durch die Landesdatenschutzbehörden rechnen müssen.
In Ausgabe 1/2010 der "Offensive", dem Info-Magazin für den Hamburger Mittelstand kündigt der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar eine Prüfkampagne durch die ihm unterstellte Landesdatenschutzbehörde an und folgt damit dem Berliner Beispiel, Datensündern mit allen Mitteln entgegenzutreten.
Eine Studie von PricewaterhouseCoopers bringt es erneut ans Licht - deutsche Unternehmen haben deutlichen Nachholbedarf in Sachen Datenschutz.