In einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 10.03.2016 mit dem Aktenzeichen 312 O 127/16 untersagt das Gericht dem Betreiber einer Webseite den Einsatz von Google Analytics aufgrund fehlender Hinweise auf den Einsatz, beispielweise im Rahmen der Datenschutzerklärung. Das Landgericht Hamburg droht dem Webseitenbetreiber für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an (als Ersatz Ordnungshaft bis zu 6 Monaten). Tipps zum datenschutzkonformen Einsatz bei uns im Blog
Safe Harbor ist in der bisherigen Form nach dem Urteil des EuGH Geschichte. Doch wie geht es nun weiter? Tipps und Tricks für die Zeit nach dem Safe Harbor Urteil zur rechtskonformen Datenübermittlung in die USA
Der Europäische Gerichtshof kippt die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus 2006. Vernunft siegt über Sammelwut, zumindest auf europäischer Ebene. Er bestätigt damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2010, wenn auch mit anderer Begründung. Pläne für eine nationale Regelung sollen für diese Legislaturperiode vom Tisch sein.
Die britische Datenschutzbehörde verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen Sony wegen der erfolgreichen Hackerangriffe auf das Playstation Network. Sony zeigt sich uneinsichtig und sieht sich als Opfer. Dabei blendet es die eigenen Versäumnisse aus, ein ausreichend hohes Schutzniveau sicherzustellen, z.B. durch starke Passwörter und stetes Aktualisieren der Systeme mit Sicherheitspatches.