Email ist schon eine praktische Einrichtung
Musste man früher noch mühsam Einladungen drucken, kuvertieren und frankieren — und somit einen nicht unerheblichen Kosten- und Zeitaufwand in Kauf nehmen -, so vereinfacht sich durch die Kommunikation per Email so einiges. Das dachte sich auch die Agentur für Arbeit in Celle. Sie verschickte am 04.04.2011 ihre Einladungen für die “2. Regionalmesse Personaldienstleistung” an 650 Empfänger per Email. Guter Ansatz, lassen sich doch bei der Zahl an Empfängern schon deutliche Einsparungen realisieren — ganz im Sinne der Steuerzahler.
Email kann aber auch recht gefährlich sein
Per Email sind aber auch schnell mal Informationen an Empfänger unwiderruflich verteilt, die diese gar nicht hätten erreichen dürfen oder sollen. Auch diese Erfahrung musste die Agentur für Arbeit in Celle machen, als sie die Einladungen verschickte. Denn statt die 650 Empfänger in das sog. “blind copy” (BC:) Adressfeld einzufügen, nutze man die herkömmliche Form der Adressierung. Ergebnis: alle 650 Empfänger konnten an der Verteilerliste ablesen, wer zur Zeit noch alles als Kunde der Agentur für Arbeit registriert und auf deren Unterstützung angewiesen ist. Eine Datenpanne par excellence.
Datenpanne ist nicht gleich Datenpanne
Der zuständige Geschäftsführer, Rainer Weber, entschuldigte sich schriftlich — per Email — bei den Betroffenen: “Es handelt sich um einen menschlichen Anwendungsfehler, der uns leider unterlaufen ist. Ich bedauere dieses Versehen sehr und entschuldige mich bei allen Betroffenen. Gleichzeitig möchte ich ihnen als Geste der Wiedergutmachung anbieten, dass sie auf der morgigen Messe professionelle Bewerbungsfotos von sich anfertigen lassen können – auf unsere Kosten.”
Es darf gespannt auf die Bewertung der zuständigen Landesdatenschutzbehörde gewartet werden. Ob ein Unternehmen bei einem solchen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit einer solchen Vorgehensweise ungeschoren davon kommt, darf bezweifelt werden. Löblich ist, das Rainer Weber eine nochmalige Sensibilisierung seiner Mitarbeiter für die korrekte Nutzung von Email angekündigt hat.
Und die Moral von der Geschicht’
Bewusst oder unbewusst kann jeder Mitarbeiter zur “Datenschleuder” werden, wie in diesem Fall. Umso wichtiger ist es, Ihre Mitarbeiter nicht nur für datenschutzrechtliche Aspekte des eigenen Arbeitsbereichs zu sensibilisieren, sondern auch im korrekten Umgang der eingesetzten Software zu schulen. In einem hilfreichen Email-Knigge des Blogs DIE STRUKTURMACHER ist zum Beispiel zur korrekten Auswahl der Empfänger zu lesen:
“Üblicherweise werden ausschließlich die Personen als direkte Empfänger im Adressfeld eingetragen, für die Handlungsbedarf aus der Email entsteht oder für die der Inhalt der Email hohe Relevanz für deren Aufgabenbereich hat. Alle anderen Empfänger werden in das CC Feld eingetragen oder besser gleich ganz weggelassen. Sprechen Sie mehrere Empfänger an, die untereinander anonym bleiben sollen oder müssen, ist die Verwendung des sog. BC Felds (blind copy) absolute Pflicht — auch um Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu vermeiden.”
Fragen Sie doch einfach Ihren Datenschutzbeauftragten
Ihr Datenschutzbeauftragter sensibilisiert Ihre Mitarbeiter dahingehend und unterstützt mit Tipps und Tricks zum Arbeitsalltag. Sie haben noch keinen Datenschutzbeauftragten? Dann sprechen Sie mich an. Möglicherweise liegt bereits eine gesetzliche Bestellpflicht vor und Sie tragen (bewußt oder unbewußt) ein nicht unerhebliches Bußgeldrisiko mit sich herum.
Update 15.04.2011
Wie bei datenschutzbeauftragter-info.de nachzulesen ist, soll die eingesetzte Mail-Software entsprechend überarbeitet werden, um solche Fehler zukünftig zu vermeiden. Weiterhin hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar des Vorgangs ebenfalls angenommen.
2 Responses
[…] Sie teilte ebenfalls mit, dass die eingesetzte Mail-Software überarbeitet werden soll, um derartige Pannen –auch in anderen Arbeitsagenturen– zukünftig […]
[…] oder müssen, ist die Verwendung des sog. BC Felds (blind copy) absolute Pflicht – auch um Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu […]