"Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?", diese Frage wird desöfteren per Email oder als Blogkommentar an a.s.k. Datenschutz herangetragen. Datenschutz ist kein Produkt von der Stange, sondern eine individuelle Leistung maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen. Die Vorteile einer externen Bestellung liegen für kleine und mittelständische Unternehmen klar auf der Hand. Dabei spielen nicht nur die kalkulierbaren und überschaubaren Kosten eine große Rolle. Ihr Unternehmen profitiert spürbar vom Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten. Und das Beste: Teile unserer Leistungen können Fördermittel erhalten!
Neugierig, was von deutschen oder italienischen Datenschutzbehörden an Bußgeldern aus der DSGVO verhängt wurden? Welche Firma für welchen Verstoß wieviel bezahlen soll? Dann gibt es jetzt hierzu ein übersichtliches und gut gepflegtes Online-Portal. Damit lassen sich für interne und externe Datenschutzbeauftragten als letztes Mittel gute Argumentationshilfen finden, warum sich eine Organisation doch des Themas Datenschutz annehmen sollte und was ganz schnell alles schief gehen kann. Mehr Infos zum Portal und Link im Blogbeitrag.
Newsletter erstellt, Verteiler eingetragen, abgeschickt und fertig ist die Datenpanne. Und das nur, weil die Email-Adressen der Empfänger im falschen Feld gelandet sind. Welche Konsequenzen drohen, wie Sie Bußgelder vermeiden und wie Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren, erfahren Sie im Blogbeitrag.
Personalausweis kopieren oder als Pfand einbehalten? In vielen Branchen üblich, doch nur in sehr wenigen Branchen und Fällen gesetzlich erlaubt. Wieso Sie nicht einfach einen Personalausweis kopieren oder als Pfand einbehalten dürfen, erklären wir im Blogbeitrag.
Bayerisches Unternehmen kassiert Bußgeld, weil IT-Manager gleichzeitig als Datenschutzbeauftragter bestellt war. "Eine derart exponierte Position im Hinblick auf die Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen ist in aller Regel unvereinbar mit den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten", so das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach. Lesen Sie alle Hintergründe zum Thema Bestellpflicht, Interessenskonflikt und Lösung mittels externem Datenschutzbeauftragten in unserem Blog.
In einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 10.03.2016 mit dem Aktenzeichen 312 O 127/16 untersagt das Gericht dem Betreiber einer Webseite den Einsatz von Google Analytics aufgrund fehlender Hinweise auf den Einsatz, beispielweise im Rahmen der Datenschutzerklärung. Das Landgericht Hamburg droht dem Webseitenbetreiber für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an (als Ersatz Ordnungshaft bis zu 6 Monaten). Tipps zum datenschutzkonformen Einsatz bei uns im Blog
Warum ist Datenschutz für Unternehmen und Behörden wichtig? Haben Sie sich auch schon diese Frage gestellt? Sascha Kuhrau, Inhaber des bundesweit tätigen Beratungsunternehmens a.s.k. Datenschutz gibt Antworten.
Die Mitarbeiterin eines bayerischen Unternehmens versendet eine Kundeninformation über einen offenen Email-Verteiler im An/To-Feld. Das BayLDA verhängte aufgrund dieser Datenpanne ein Bußgeld gegen sie. Sensibilisierung ist Pflicht, denn das nächste Bußgeld wurde von der Behörde bereits angekündigt.
Die britische Datenschutzbehörde verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen Sony wegen der erfolgreichen Hackerangriffe auf das Playstation Network. Sony zeigt sich uneinsichtig und sieht sich als Opfer. Dabei blendet es die eigenen Versäumnisse aus, ein ausreichend hohes Schutzniveau sicherzustellen, z.B. durch starke Passwörter und stetes Aktualisieren der Systeme mit Sicherheitspatches.
Datenpanne in Klinik in Baden-Württemberg: Sicherungsbänder mit 300.000 Datensätzen von Patienten verschwunden. Hochsensible Daten wie Krankenakten, Befunde und Arztbriefe mit Daten der Patienten betroffen.
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