Johannes Caspar, der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg hat als Leiter der zuständigen Aufsichtsbehörde Strafantrag wegen unbefugter Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die in Hamburg ansässige Firma easycash Loyalty Solutions gestellt.
Die Firma geriet in die Schlagzeilen, weil eine Präsentation für ein Geschäftsmodell in Umlauf kam, in dem Transaktionsdaten aus bargeldlosem Zahlungsverkehr mit personenbezogenen Daten von Kundenkarten verknüpft werden sollten. Vergangene Woche führte die Hamburger Aufsichtsbehörde daher eine unangemeldete Vor-Ort-Prüfung durch. Dabei ergaben sich jedoch keine konkreten Anhaltspunkte für eine solche Vorgehensweise im großen Stil. Zudem seien lt. dem Unternehmen Daten nur für einen Zeitraum von max. 2 Monaten geflossen, in pseudonymisierter Form.
Pech nur, daß eine zeitgleich durchgeführte Überprüfung der Datenschutzbehörden aus NRW bei der Mutterfirma easycash in Ratingen zu einem gegenteiligen Ergebnis kam. Hier muss von einer Übermittlung nicht verschlüsselter Daten an die Hamburger Tochterfirma ausgegangen werden.
Caspar setzte eine Frist bis diesen Montag für eine erklärende Stellungnahme, um welche Daten es sich hierbei gehandelt hat, wo diese verblieben sind und ob und auf welche Art und Weise eine Verknüpfung erfolgt sei. Das Unternehmen ließ über einen Anwalt erklären, daß die Aufklärung längere Zeit in Anspruch nehmen würde und spätestens zum 28.10.2010 beantwortet wird.
- Zur Pressemeldung der Hamburger Aufsichtsbehörde
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