Johan­nes Cas­par, der Beauf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg hat als Lei­ter der zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­de Straf­an­trag wegen unbe­fug­ter Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten gegen die in Ham­burg ansäs­si­ge Fir­ma easy­cash Loyal­ty Solu­ti­ons gestellt.

Die Fir­ma geriet in die Schlag­zei­len, weil eine Prä­sen­ta­ti­on für ein Geschäfts­mo­dell in Umlauf kam, in dem Trans­ak­ti­ons­da­ten aus bar­geld­lo­sem Zah­lungs­ver­kehr mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Kun­den­kar­ten ver­knüpft wer­den soll­ten. Ver­gan­ge­ne Woche führ­te die Ham­bur­ger Auf­sichts­be­hör­de daher eine unan­ge­mel­de­te Vor-Ort-Prü­fung durch. Dabei erga­ben sich jedoch kei­ne kon­kre­ten Anhalts­punk­te für eine sol­che Vor­ge­hens­wei­se im gro­ßen Stil. Zudem sei­en lt. dem Unter­neh­men Daten nur für einen Zeit­raum von max. 2 Mona­ten geflos­sen, in pseud­ony­mi­sier­ter Form.

Pech nur, daß eine zeit­gleich durch­ge­führ­te Über­prü­fung der Daten­schutz­be­hör­den aus NRW bei der Mut­ter­fir­ma easy­cash in Ratin­gen zu einem gegen­tei­li­gen Ergeb­nis kam. Hier muss von einer Über­mitt­lung nicht ver­schlüs­sel­ter Daten an die Ham­bur­ger Toch­ter­fir­ma aus­ge­gan­gen werden.

Cas­par setz­te eine Frist bis die­sen Mon­tag für eine erklä­ren­de Stel­lung­nah­me, um wel­che Daten es sich hier­bei gehan­delt hat, wo die­se ver­blie­ben sind und ob und auf wel­che Art und Wei­se eine Ver­knüp­fung erfolgt sei. Das Unter­neh­men ließ über einen Anwalt erklä­ren, daß die Auf­klä­rung län­ge­re Zeit in Anspruch neh­men wür­de und spä­tes­tens zum 28.10.2010 beant­wor­tet wird.

  • Zur Pres­se­mel­dung der Ham­bur­ger Aufsichtsbehörde

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