Der Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te von Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Kars­ten Neu­mann hat sei­nen Tätig­keits­be­richt für die Jah­re 2008 und 2009 ges­tern in Schwe­rin der Öffent­lich­keit vorgestellt.

Neu­mann brach­te es klar auf den Punkt: “Im Berichts­zeit­raum 2008 und 2009 haben sich die Mel­dun­gen zum The­ma Daten­schutz förm­lich über­schla­gen. Daten­skan­da­le mach­ten die Run­de und erreich­ten ein Maß an Öffent­lich­keit, wie es die­sem The­ma in den letz­ten Jahr­zehn­ten sel­ten beschert war. Den gesetz­ge­be­ri­schen Bemü­hun­gen ist gegen­wär­tig aller­dings eher eine sym­bo­li­sche als eine wirk­lich über­zeu­gen­de Kraft beizumessen.”

Gene­rell begrü­ße er jedoch das wach­sen­de Inter­es­se und Bewußt­sein der brei­ten Öff­fent­lich­keit am The­ma Daten­schutz. Zustim­men kann man sei­ner Aus­sa­ge, die Angst vor Daten­schutz­skan­da­len sei ein schlech­ter Rat­ge­ber. Unter­neh­men und Behör­den sind hier sicher gefor­dert, nicht nur zur Abwehr von Skan­da­len und dro­hen­den Buß­gel­dern, sich aktiv mit dem The­ma Daten­schutz aus­ein­an­der­zu­set­zen (sie­he auch “Wel­chen Nut­zen hat ein Unter­neh­men von einem Daten­schutz­be­auf­trag­ten?” und “Daten­schutz – Hemm­schuh für Unter­neh­men?”)

Der Land­tag hat das The­ma auf­ge­grif­fen und die Behör­de per­so­nell und insti­tu­tio­nell ver­stärkt. Neu­mann merkt zu Recht an, daß der Aus­bau mit einer zusätz­li­chen Stel­le jedoch nur ein ers­ter Schritt sein kann. Allei­ne der enor­me Anstieg von Peti­tio­nen sei­tens der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf­grund der gestie­ge­nen öffent­li­chen Wahr­neh­mung hät­te die Behör­de zeit­wei­se fast arbeits­un­fä­hig gemacht. Hier besteht Handlungsbedarf.

Daten­schutz in Behör­den /​ Kom­mu­nen

Wie bereits sein Kol­le­ge für die Thü­rin­ger Kom­mu­nen gro­be Schnit­zer beim Daten­schutz fest­ge­stellt hat , konn­te Neu­mann für Meck­len­burg-Vor­pom­mern ledig­lich ein ähn­lich nega­ti­ves Fazit zie­hen. Zwi­schen 30% und 45% der Behör­den hat­ten bei der letz­ten Über­prü­fung kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestellt. Cir­ka 20% der Kom­mu­nen kann­ten noch nicht mal die Ein­füh­rungs­emp­feh­lung des Innen­mi­nis­te­ri­ums — und das ein Jahr nach deren Veröffentlichung.

Die Begrün­dun­gen sind haarsträubend:

  • Es habe bis­her noch nie­mand danach gefragt.
  • Es habe sich intern kei­ne geeig­ne­te Per­son dafür gefunden.
  • Es feh­le an der inter­nen Bereit­schaft, eine sol­che Auf­ga­be zu übernehmen.
  • Exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te sei­en zu teu­er (das Lan­des­da­ten­schutz­ge­setz von MV läßt die exter­ne Bestel­lung für Behör­den zu).
  • Eine exter­ne Bestel­lung sei von den zustän­di­gen poli­ti­schen Gre­mi­en wie z.B. Gemein­de­aus­schüs­sen abge­lehnt worden.
  • Auf­grund der sich stän­dig ändern­den poli­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen wol­le man kei­ne lang­fris­ti­ge Bin­dung /​ Ver­pflich­tun­gen eingehen.

Neu­mann dazu: “Durch die Bank weg waren vor allem das tech­ni­sche Per­so­nal in den Kom­mu­nen, aber auch die in den Mel­de­äm­tern Beschäf­tig­ten Daten­schutz­ge­dan­ken sehr auf­ge­schlos­sen. Über­all bestand in den Gesprä­chen Auf­merk­sam­keit gegen­über Daten­schutz­fra­gen, und es war unein­ge­schränkt die Bereit­schaft fest­zu­stel­len, Daten­schutz­emp­feh­lun­gen nach­zu­kom­men. Anders gele­gent­lich das Lei­tungs­per­so­nal, das in eini­gen Fäl­len sehr reser­viert auf­trat. Das hat­te in die­sen Fäl­len aber auch sei­nen guten Grund, war es doch in der Regel ein schlech­tes Gewis­sen ver­bun­den mit dem Ver­such, die bekann­ten Daten­schutz­män­gel zu ver­ste­cken” (Punkt 6.5 des Tätigkeitsberichtes).

Wei­te­re Themen

Im wei­te­ren beschäf­tigt sich der Bericht mit einem wei­ten Feld an Datenschutzthemen:

  • Goog­le Street View
  • Der neue Personalausweis
  • Volks­zäh­lung /​ Zen­sus 2011
  • Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung
  • uvm.

Der Bericht kann kos­ten­los im Inter­net­an­ge­bot der Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de unter www​.daten​schutz​-mv​.de her­un­ter­ge­la­den werden.

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