Ja ja ja, jetzt wird wieder in die Hände gespuckt …
Thomas Kranig, Amtsleiter des Bayerischen Landesamts für Datenschutz mit Sitz in Ansbach hat am Montag den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 in München vorgestellt. Bei der Datenschutzbehörde gingen3.256 Anfragen und Beschwerden von Bürgern und Unternehmen ein. Das sind 80% mehr als noch fünf Jahre zuvor. Kranig führt dies auf eine deutlich gestiegene Sensibilität für die Sicherung der Privatsphäre bei den Betroffenen zurück. Was in Anbetracht der medial aufbereiteten Skandale bei der Deutschen Telekom, der Deutschen Bahn, dem Lebensmitteldiscounter Lidl und in verschiedenen Call-Centern auch nicht weiter verwundert.
Drah di net um, schau schau, der Kommissar geht um …
Für den nicht-öffentlichen Bereich, also für Unternehmen, listet der Tätigkeitsbericht auf über 100 Seiten Datenschutzverfehlungen auf. Dabei ging es um Verstöße im Bereich der Videoüberwachung, den wenig sensiblen Umgang mit Bewerberdaten und vielem mehr. Im Berichtszeitraum leitete die Schutzbehörde 22 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten gegen Unternehmen wegen “nachhaltiger datenschutzrechtlicher Verstöße” ein und stellte sogar zwei Strafanträge. Statistisch gesehen, lag jeder zweiten Anfrage ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu Grunde.
Mittlerweile verfügt die Behörde für den nicht-öffentlichen Bereich über 12 Mitarbeiter, die für Kontroll- und Beratungstätigkeiten bereitstehen. Das Risiko einer zufälligen Überprüfung im Rahmen einer Stichprobe nimmt für Unternehmen in Bayern (aber auch bundesweit) stetig zu.
Wir fahr’n fahr’n fahr’n auf der Autobahn …
Eine Parallele zwischen Straßenverkehr und Datenverkehr ziehend, mahnte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann zur Vorsicht bei der Preisgabe persönlicher Daten auf dem Datenhighway. Dies auch im Hinblick auf die von immer mehr Betroffenen genutzten sozialen Netzwerke. Nicht nur, daß hier das Risiko der überbordenden Freigabe der eigenen Daten besteht. Auch Texte, Bilder und Videos Dritter, die einen selbst betreffen, stellen eine immer größere datenschutzrechtliche Herausforderung dar.
Irgendwie, irgendwo, irgendwann …
Den Titel dieses Hits der Neuen Deutschen Welle sollten Sie sich nicht zum Vorbild nehmen, wenn es um die Einführung aktueller Konzepte für Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Unternehmen geht. Erst recht nicht, wenn eventuell bereits eine Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten besteht — denn die fehlende, verspätete oder nicht korrekte Bestellung eines geeigneten Datenschutzbeauftragten ist bußgeldbewehrt. Unsicher? Dann sprechen Sie mich an.
- Meldung bei heise online
- Download des Tätigkeitberichts des Bayerischen Landesamts 2009/2010
- Zur Webseite des Bayerischen Landesamts
- Was kosten Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz?
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