Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat mit der kurzfristig einberufenen Expertengruppe rund um den sog. “Datenbrief” heftige Diskussionen über Pro und Kontra einer solchen Lösung ausgelöst. Er griff damit eine Forderung des Chaos Computer Club und zahlreicher Datenschützer auf. Im Tagesspiegel äußerte er sich dahingehend: “Auch wenn hier der Teufel im Detail steckt, ist der Vorschlag prüfenswert.” Das Grundrecht zur informationellen Selbstbestimmung würde auch die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle beinhalten.
Um was geht es?
Aufgrund der Erfahrungen und negativen Presse aus den Datenskandalen der jüngsten Vergangenheit wird über die Einführung des sog. “Datenbriefs” nachgedacht. Jährlich sollen Unternehmen jeden Betroffenen darüber aufklären, welche personenbezogenen Daten über seine Person im Unternehmen gespeichert sind. Ergänzend soll angegeben werden, welche Erkenntnisse das Unternehmen aus diesen Informationen gezogen hat. Über die möglichen Versandwege wird zur Zeit noch diskutiert. Email und Postbrief stehen zur Debatte. Diskutiert werden ebenfalls Bagatellgrenzen oder mögliche Ausnahmen für bestimmte Bereiche. Großen Wert wird auf die Datensicherheit gelegt.
Kritiker aus Wirtschaft und unternehmensnahen Kreisen verweisen auf die mit einem solchen Datenbrief verbundenen Kosten und einem zusätzlichen Risiko für die gespeicherten Daten, sollten diese für einen solchen Brief zentral vereint und gespeichert werden. Vielmehr sollen von vornherein weniger Daten gesammelt und diese nach einer angemessenen Zeit wieder gelöscht werden. Dies entspricht den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz § 3a “Datenvermeidung und Datensparsamkeit”. Der Versandweg per Email ist zumindest ohne Einsatz von Signatur und Verschlüsselung bedenklich, könnten sensible Informationen doch schnell in falsche Hände geraten.
Über die weitere Entwicklung können Sie sich hier im Blog zukünftig informieren.
Als Berater für Datenschutz und Datensicherheit sowie externer Datenschutzbeauftragter überprüfe ich Ihr Unternehmen in einem Datenschutz-Quick-Check auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), erarbeite mit Ihnen Empfehlungen und unterstütze Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie mich an.
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