Google Street View steht seit Wochen in der Kritik und im Kreuzfeuer von Verbrauchern, Datenschützern und der Politik. Heute warnt Bundesinnenminister Thomas de Maizière in den Stuttgarter Nachrichten vor übereilten Reaktionen: “Eine gesetzliche Regelung ist nicht unmöglich, aber es wird keinen Schnellschuss geben.” (siehe c’t Newsticker).
Was erregt die Gemüter und spaltet die Lager derart? Google startet im Herbst dieses Jahres seinen Dienst “Street View” in Deutschland. Dieser Kartendienst soll zunächst für 20 große Städte angeboten werden (Berlin, Bonn, Bremen, Bielefeld, Bochum, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal). Seit 2008 kurven hierfür Kamerafahrzeuge durch Deutschland, Häuser und Plätze werden aus einer Kamerahöhe von 2,50m aufgenommen. Die gesammelten Aufnahmen sollen den bereits etablierten Dienst Google Maps sinnvoll ergänzen und ganze Straßenzüge sichtbar machen.
Datenschützer und zahlreiche Einwohner sehen darin einen Engriff in ihre Privatsphäre. Es seien Rückschlüsse auf die persönlichen Verhältnisse und Lebensgewohnheiten der Einwohner möglich. Kriminelle würden beim Ausspähen von Wohnungen und geeigneten Einbruchsobjekten aktiv unterstützt. Aufgrund der Technik bleibt es nicht aus, daß Personen erkennbar direkt mit abgelichtet und später im Internet abgebildet werden.
Zuviel, meinen zahlreiche Politiker und Datenschützer nun unisono. Besonnener geht der Bundesinnenminister an die Angelegenheit heran. “Wir müssen sehr sorgfältig darauf achten, wann Quantität in Qualität umschlägt und aus etwas Normalem, der Blick auf eine Häuserfassade mit Klingelschildern und Briefkästen, ein weltweit möglicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen werden kann”, sagte er gegenüber der Thüringer Allgemeine. Aus diesem Grund begrüßt er die Widerspruchsmöglichkeit, die Google anbietet.
Diese geht einigen Protagonisten jedoch nicht weit genug mangels rechtlicher Bindung sowie der knapp bemessenen Frist für Einspruchsmöglichkeiten seitens Google. Dennoch ein Schritt in die richtige Richtung, um der geschürten Aufregung um das Thema zu begegnen. Google selbst hat entsprechende Zusagen abgegeben.
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- So funktioniert der Widerspruch gegen Google Street View
- Zeit online: Kritik an an Google Streetview nimmt zu
- Zeit online: Wie ich lernte, Street View zu lieben
- Kommentar “Datenschutz ist auch Privatsache” von Peter Stefan Herbst, Chefredakteur Saarbrücker Zeitung
- Rätsel um totes Mädchen in Street View gelöst — ZDNET.de
Update 20.08.2010:
Google hat die Widerspruchsfrist von 4 Wochen auf 8 Wochen verlängert und macht weitere Zugeständnisse gegenüber dem zuständigen Hambuger Datenschutzbeauftragten (golem.de)
Update 24.08.2010:
Kurios: eine Gruppe Privatpersonen kündigt eine Klage gegen Google Street View an und läßt sich dafür mit Namensnennung vor dem eigenen Haus in der lokalen Presse ablichten. Lesen Sie den ganzen Artikel im NDR extra‑3 Blog.
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