Schild mit der Aufschrift "Data Privacy" vor dem Mitarbeiter sitzen

Ach, der Daten­schutz – von vie­len als büro­kra­ti­sches Unge­tüm ver­schrien, das nur dazu dient, uns mit end­lo­sen For­mu­la­ren und läs­ti­gen Vor­schrif­ten zu quä­len. Aber was wäre, wenn wir Ihnen sagen, dass Daten­schutz nicht Ihr Feind, son­dern Ihr Ver­bün­de­ter ist? Ja, rich­tig gehört! Daten­schutz kann Ihrer Orga­ni­sa­ti­on nicht nur hel­fen, son­dern sie sogar stärken.

Doch Vor­sicht: Wer glaubt, sich den Daten­schutz ein­fach spa­ren zu kön­nen, weil er kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten benen­nen muss, soll­te noch­mal tief durch­at­men. Denn der Auf­wand ver­schwin­det damit nicht – er wird oft sogar grö­ßer. War­um? Das erklä­ren wir Ihnen gleich.

War­um Daten­schutz immer hilft – mit oder ohne Beauftragten

1. Ver­trau­en ist die hal­be Miete

Stel­len Sie sich vor, Ihre Kun­den, Bür­ger und Geschäfts­part­ner wis­sen, dass ihre Daten bei Ihnen sicher sind. Sie behan­deln sie mit der Sorg­falt eines Biblio­the­kars, der sei­ne wert­volls­ten Bücher hütet. Die­ses Ver­trau­en führt zu treu­en Kun­den und einer Repu­ta­ti­on, die glänzt wie frisch polier­tes Sil­ber. Aber ohne Daten­schutz­pro­fi an Bord? Nun, das Ver­trau­en könn­te lei­den, wenn nie­mand da ist, der den Über­blick behält oder weiß, was zu tun ist.

2. Cyber­kri­mi­nel­le? Nicht mit uns!

Soli­de Daten­schutz­maß­nah­men schüt­zen vor den fins­te­ren Machen­schaf­ten der Cyber­kri­mi­nel­len. Daten­pan­nen sind teu­er und pein­lich – ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter sorgt dafür, dass Ihre tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Schutz­maß­nah­men auf dem neu­es­ten Stand blei­ben. Ohne ihn? Viel Glück, die Cyber­an­grif­fe kom­men trotz­dem. Von inter­nen orga­ni­sa­to­ri­schen Daten­schutz­ver­let­zun­gen — ganz ohne exter­nes Zutun — ganz zu schweigen.

3. Ein Schritt vor­aus im Wettbewerb

Orga­ni­sa­tio­nen mit vor­bild­li­chen Daten­schutz­maß­nah­men heben sich von der Kon­kur­renz ab. Ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter bringt das Know-how, das Sie brau­chen, um den Daten­schutz stra­te­gisch als Wett­be­werbs­vor­teil zu nut­zen. Ohne die­se Exper­ti­se bleibt oft nur das Prin­zip Hoff­nung. Hof­fen, dass kei­ne Daten­schutz­ver­let­zung oder Mel­dung eines Betrof­fe­nen die eige­ne Orga­ni­sa­ti­on in den Fokus der Daten­schutz­auf­sicht rückt,

4. Effi­zi­enz durch Ordnung

Daten­schutz ver­langt kla­re Struk­tu­ren – und genau hier spielt ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter oder exter­ner Daten­schutz­be­ra­ter eine ent­schei­den­de Rol­le. Er kennt die Pro­zes­se, hilft bei der Opti­mie­rung und sorgt dafür, dass Sie nicht im Cha­os ver­sin­ken. Fehlt die­se zen­tra­le Figur, müs­sen sich ande­re Mit­ar­bei­ten­de dar­um küm­mern – oft ohne die nöti­ge Exper­ti­se und neben­bei. Wo ja eh alle schon über zu viel Leer­lauf im Job klagen.

5. Gut geschul­te Mitarbeiter

Daten­schutz­schu­lun­gen? Die orga­ni­siert nor­ma­ler­wei­se der Daten­schutz­be­auf­trag­te. Wenn er fehlt, wer über­nimmt das? Genau – wahr­schein­lich nie­mand, oder jemand ohne Erfah­rung. Das Ergeb­nis: Unsi­cher­heit, mehr Feh­ler, und der Daten­schutz wird schnell zum Spiel mit der hei­ßen Kartoffel.

6. Buß­gel­der? Nein, danke!

Die Ein­hal­tung von Daten­schutz­ge­set­zen schützt vor Stra­fen. Ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter sorgt dafür, dass die Vor­ga­ben nicht nur bekannt, son­dern auch umge­setzt wer­den. Ohne ihn bleibt die Ver­ant­wor­tung bei Ihnen – und das Risi­ko, etwas zu über­se­hen, steigt erheb­lich. Nicht unser Lieb­lings­ar­gu­ment, aber den­noch ein nicht unbe­deu­ten­der Aspekt.

Ohne Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Der Auf­wand steigt!

Vie­le Orga­ni­sa­tio­nen freu­en sich, wenn sie kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten benen­nen müs­sen – ver­meint­lich weni­ger Büro­kra­tie, weni­ger Auf­wand, weni­ger Kos­ten. Diver­se Inter­es­sens­ver­bän­de und die Stamm­tisch­po­li­tik gie­ßen die­ser Fehl­an­sicht auch noch Öl ins Feu­er. Aber die Rea­li­tät sieht anders aus:

  • Feh­len­de Exper­ti­se: Ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter kennt die Geset­ze, weiß, wie sie anzu­wen­den sind, und behält den Über­blick. Ohne ihn müs­sen sich Mit­ar­bei­ten­de ohne Spe­zi­al­wis­sen durch die Vor­ga­ben kämp­fen – ein deut­lich grö­ße­rer Zeit- und Ressourcenaufwand.
  • Unkla­re Ver­ant­wort­lich­kei­ten: Daten­schutz bleibt eine Pflicht, auch ohne Beauf­trag­ten. Doch wer küm­mert sich dann? Oft wird die Ver­ant­wor­tung auf meh­re­re Schul­tern ver­teilt, was die Abstim­mung erschwert und Feh­ler wahr­schein­li­cher macht.
  • Teu­re Nach­bes­se­run­gen: Wenn Daten­schutz nicht von Anfang an rich­tig umge­setzt wird, dro­hen spä­ter hohe Kos­ten für Kor­rek­tu­ren — sei es durch Buß­gel­der, Kun­den­ver­lust oder Image­schä­den. Ein Beauf­trag­ter sorgt dafür, dass es gar nicht erst soweit kommt. Sofern man ihn — wie vom Gesetz­ge­ber gefor­dert und gewünscht — früh­zei­tig in geplan­te Ände­run­gen und Neue­run­gen einbindet.

Fazit: Ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter ist kein Luxus – aber er ist Gold wert!

Daten­schutz ist kein büro­kra­ti­sches Mons­ter, son­dern ein stra­te­gi­sches Instru­ment, das Ihr Unter­neh­men und Ihre Kom­mu­ne schützt und stärkt. Doch ohne Daten­schutz­be­auf­trag­ten feh­len oft die Exper­ti­se und die Struk­tur, die nötig sind, um die­se Vor­tei­le zu rea­li­sie­ren. Der Auf­wand ver­schwin­det nicht, wenn man den Beauf­trag­ten weg­lässt – er wird nur inef­fi­zi­en­ter ver­teilt. Und glau­ben Sie uns: Nie­mand spart lang­fris­tig, indem er die zen­tra­le Per­son aus der Glei­chung streicht. Klei­ner mathe­ma­ti­scher Beweis: Streicht man den Daten­schutz­be­auf­trag­ten im Gesetz, wür­den in der DSGVO 3 von 99 Arti­kel und im BDSG 1 von 86 Para­gra­phen ent­fal­len. Unter Strich blei­ben also noch 96 + 85 Arti­kel und Para­gra­phen, die den­noch durch Orga­ni­sa­tio­nen zu beach­ten sind. Und da steckt die eigent­li­che “Musik” (popu­lis­tisch ger­ne als Büro­kra­tie bezeich­net) drin. Mit Weg­fall des Daten­schutz­be­auf­trag­ten schickt man ledig­lich den Lot­sen von Bord, der den siche­ren Weg — selbst im dich­tes­ten Büro­kra­tie-Nebel — noch kennt.

Also: Daten­schutz­be­auf­trag­ter oder nicht – der Daten­schutz bleibt, und mit ihm die Chan­cen, die er bie­tet. Nut­zen Sie sie! Alter­na­tiv kön­nen Sie uns auch als exter­ne Daten­schutz Bera­ter beauf­tra­gen, wenn kei­ne Pflicht zur Benen­nung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten für Ihre Orga­ni­sa­ti­on besteht. Man­gels Inter­es­sens­kon­flik­ten, denen der DSB oft unter­liegt, kön­nen wir Sie und Ihre Orga­ni­sa­ti­on sogar noch umfas­sen­der mit Rat und Tat betreu­en und unterstützen.

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