Mausefalle

Das BSI warnt aktu­ell vor einem mög­li­chen Daten­schutz­ver­stoß bei Nut­zung von Virus­T­o­tal. Neben dem Daten­schutz­ri­si­ko sind aber auch ande­re schüt­zens­wer­te Infor­ma­tio­nen der eige­nen Orga­ni­sa­ti­on oder von Exter­nen in Gefahr, Drit­ten gegen­über offen­ge­legt zu werden.

Was ist VirusTotal?

Virus­T­o­tal ist ein Ser­vice von Goog­le und unter https://​www​.virus​t​o​tal​.com erreich­bar. Über den Dienst kann man bei­spiels­wei­se ver­däch­ti­ge Web­adres­sen (URL) über­prü­fen, bevor man die­se selbst im Brow­ser auf dem eige­nen Sys­tem auf­ruft. Eine Emp­feh­lung, die wir bei­spiels­wei­se im Rah­men unse­rer Schu­lun­gen und Web­i­na­re häu­fi­ger aussprechen.

Neben die­sem URL-Check bie­tet Virus­T­o­tal jedoch auch an, Datei­en zur Online-Über­prü­fung durch eine Viel­zahl bekann­ter Viren­scan­ner hoch­zu­la­den. Und da liegt auch der Hase im Pfef­fer. Neben der Nut­zung direkt im Brow­ser bie­tet Virus­T­o­tal auch Busi­ness-Ser­vices an, bei denen kein manu­el­ler Upload erfol­gen muss, son­dern die Prü­fung auto­ma­ti­siert im Hin­ter­grund durch­ge­führt wird.

“Die­ser Dienst wird von Pri­vat­per­so­nen und Unter­neh­men oft­mals zur Prü­fung von ver­däch­ti­gen Datei­en genutzt, um auf­grund der Viel­zahl von Anti­vi­ren­pro­gram­men ver­läss­li­che­re Ergeb­nis­se als mit nur einem Scan­ner zu erhal­ten.”, so das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Informationstechnik.

Wo ist das Pro­blem bzw. der Daten­schutz­ver­stoß bei Nut­zung von VirusTotal?

Wer­den Datei­en mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hoch­ge­la­den bzw. geprüft, liegt für gewöhn­lich eine Auf­trags­ver­ar­bei­tung nach Art. 28 DSGVO vor. Die­se muss inkl. der TOM-Prü­fung kor­rekt VOR Nut­zung des Diens­tes gere­gelt und ver­ein­bart sein. Hin­zu kommt, dass lt. BSI Daten­wei­ter­ga­ben an zahl­rei­che AV-/Scan-Anbie­ter auch mit Sitz außer­halb der EU erfol­gen. Vor dem Hin­ter­grund der aktu­el­len Dis­kus­si­on um Dritt­staa­ten­über­mitt­lun­gen nicht ganz unproblematisch.

Und ganz neben­bei: Selbst dann, wenn Datei­en ohne per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten hoch­ge­la­den wer­den, besteht ein nicht uner­heb­li­ches Risi­ko. Näm­lich dann, wenn es sich um ver­trau­li­che bzw. schüt­zens­wer­te Infor­ma­tio­nen der Orga­ni­sa­ti­on (oder eines Kun­den /​ Bür­gers /​ Auf­trag­ge­bers) han­delt. Die­se Datei wird mun­ter mit allen ange­schlos­se­nen Anbie­tern geteilt. Will man das für Geschäfts- bzw. Orga­ni­sa­ti­ons­ge­heim­nis­se? Eher nicht.

Was kann helfen?

  1. Mit­ar­bei­ter auf die­ses grund­le­gen­de Sicher­heits­pro­blem bei der Nut­zung des Diens­tes auf­merk­sam machen bzw. dafür aus­rei­chend sen­si­bi­li­sie­ren (Nein, Papier allei­ne reicht nicht!)
  2. Rege­lun­gen tref­fen, ob und wenn ja wel­che Datei­en mög­li­cher­wei­se doch einem Check durch den Ser­vice unter­zo­gen wer­den dür­fen (z.B. bei Ver­trau­lich­keits­sta­tus “Öffent­lich”)
  3. Oder wie das BSI rät, aus­schließ­lich mit Hash-Wer­ten der Datei­en zu arbei­ten (tri­cky, aber machbar)

Wei­te­re Unter­stüt­zung bie­ten die Fra­ge­stel­lun­gen an Sicher­heits­be­auf­trag­te auf Sei­te 3 der Stel­lung­nah­me des BSI zum The­ma, zu fin­den hier.

 

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