Die Anforderungen an Webseitenbetreiber steigen mit der DSGVO, egal ob privater oder gewerblicher Auftritt. Doch das ist kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Für das beliebte Content Management System Wordpress haben wir Ihnen zahlreiche Tipps und Tricks sowie Anleitungen zusammengestellt, wie Sie auf der Zielgeraden im Internet datenschutzkonform nach der DSGVO auftreten können.
Liebe Leser und Leserinnen unseres Datenschutz-Blogs, liebe Interessenten, Kunden und Geschäftspartner!
2018 hält für für jeden von uns Überraschungen und Neuerungen parat. Unternehmen und Behörden bereiten sich auf die EU Datenschutz-Grundverordnung vor. Im Kielwasser der DS-GVO zieht das Thema Informationssicherheit nach. Veränderungen in gewohnten Arbeitsweisen werden die Folge sein. Der Mensch mag nicht immer die Veränderung, große Herausforderungen stehen daher bevor. Doch auch im Privaten wird es Höhen und Tiefen geben. Kinder und Enkelkinder treten bei dem einen oder anderen ins Leben, bei anderen wird der Verlust von Angehörigen eine nicht zu schließende Lücke reißen. Doch das Leben wird weitergehen, auch wenn es einem im letztgenannten Fall lange nicht so erscheinen mag.
Nutzen Sie bitte die geruhsame Zeit "zwischen den Jahren" und zum Neujahrsanfang, um Zeit mit Ihren Lieben und Freunden zu verbringen. Finden Sie Ruhe und holen Sie Luft, für alles, was 2018 für jeden von uns bereithalten wird. Herzlichen Dank für Ihr Interesse und die gute Zusammenarbeit im nun fast vergangenen Jahr.
Das Team von a.s.k. Datenschutz wünscht Ihnen und Ihren Lieben ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und glückliches Jahr 2018.
Auf Wiederlesen im Neuen Jahr
PS: Statt Weihnachtskarten haben wir in diesem Jahr erneut der Stefan Hahn Kinderstiftung gespendet. Es gibt nichts Wichtigeres, als unseren Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.
Der Newsletter-Versender Mailchimp sorgt mit Zwangsumstellung auf single opt-in für Abmahnrisiko für deutsche Unternehmen. Nutzt Ihr Unternehmen Mailchimp für den Newsletter-Versand, heißt es jetzt dringend handeln.
Keine Email-Werbung ohne schriftliche Einwilligung. Oder gibt es doch Ausnahmen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Datenschutz? Ja, es gibt genau eine Ausnahme. Bei dieser müssen zahlreiche Bedingungen ALLE und GLEICHZEITIG erfüllt sein. Ein Merkblatt des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg dient Verbrauchern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegen unlauter werbende Unternehmen. Im Umkehrschluss kann jeder Werbetreibende in diesem Merkblatt nachlesen, wie es richtig geht. Mehr im Blogbeitrag
Newsletter erstellt, Verteiler eingetragen, abgeschickt und fertig ist die Datenpanne. Und das nur, weil die Email-Adressen der Empfänger im falschen Feld gelandet sind. Welche Konsequenzen drohen, wie Sie Bußgelder vermeiden und wie Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren, erfahren Sie im Blogbeitrag.
Personalausweis kopieren oder als Pfand einbehalten? In vielen Branchen üblich, doch nur in sehr wenigen Branchen und Fällen gesetzlich erlaubt. Wieso Sie nicht einfach einen Personalausweis kopieren oder als Pfand einbehalten dürfen, erklären wir im Blogbeitrag.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat erste Auslegungshilfen zum neuen Datenschutzrecht der EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) veröffentlicht. Wie bereits in einem früheren Beitrag beschrieben, ist die Unterstützung mit Vorlagen und Hilfsmitteln zur Umsetzung der EU-DSGVO noch recht „überschaubar“. Dies wird auch am Umfang der jetzt veröffentlichten - und noch zu erweiternden - Auslegungshilfen deutlich. Mehr dazu im Blogbeitrag.
Hype um Abmahnrisiko für private Whatsapp-Nutzer. Risiko eher gering. Doch der Einsatz von Whatsapp in Unternehmen oder Behörden kann teure Konsequenzen haben. Das ist jedoch nichts Neues. Wer meint, die kürzlich eingeführte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung löst die datenschutzrechtlichen Probleme, der irrt. Fazit daher: Finger weg von Whatsapp im geschäftlichen und behördlichen Umfeld! Mehr dazu im kompletten Blogbeitrag
Die EU-DSGVO naht in großen Schritten. Anbieter von Seminaren und Literatursammlungen sind im Sende-Rausch. Änderungen und Anpassungen stehen bevor. Doch ist das wirklich ein Grund zur Panik? Ändert sich für Unternehmen und Behörden soviel? Gerade, wenn Sie sich bisher schon an geltendes Datenschutzrecht aktiv gehalten haben? Gedanken, Anregungen und Tipps zur Vorbereitung und Vorgehensweise in unserem Blogbeitrag.
Ab dem 25.05.2018 können bayerische Kommunen es ihren Pendants in anderen Bundesländern gleich tun und einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Datenschutzbeauftragten von a.s.k. Datenschutz sind entsprechend qualifiziert (u.a. Kurse der Bayerischen Verwaltungsschule BVS) und für die Ausübung dieser Tätigkeit ausgebildet. Doch Sie müssen mit Bezirk, Landratsamt, Stadt oder Gemeinde nicht warten. Bereits heute können Sie unsere Mitarbeiter als externe Datenschutzberater beauftragen und sich kompetente Unterstützung sichern. Die a.s.k. Datenschutz-Berater bereiten Sie professionell auf die Anforderungen des BayDSG sowie der EU-DSGVO vor und übernehmen ab Mai 2018 die Tätigkeit des externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für Ihre kommunale Einrichtung. Faire Monatspauschalen machen die Kosten und den Zeitaufwand für Ihre Kommune transparent und überschaubar. Sie haben stets das aktuelle Know-How in Ihrer kommunalen Einrichtung verfügbar. Für die Ausbildung und alle weiteren Tools der Zusammenarbeit (Projektplattform, eLearning, Videokonferenzsystem etc.) sorgen wir. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter auch bei Ihnen vor Ort im Einsatz. Mehr Informationen und den aktuellen Flyer finden Sie in unserem Blogbeitrag.
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