Stolperfallen im Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 BDSG) für Werbetreibende. Abhilfe schaffen die Anwendungshinweise für Werbung der bayerischen Landesdatenschutzbehörde. Ein zwölfseitiges Dokument steht als PDF Download bereit.
Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Leitfaden für Werbetreibende als PDF veröffentlicht. Dieser Leitfaden ist aufgrund seines Ursprungs im Düsseldorfer Kreis in seiner Anwendung nicht auf Bayern beschränkt. Die Lektüre empfiehlt sich bundesweit für Werbetreibende aller Branchen und Richtungen. Themen u.a.: Listenprivileg, Einwilligung, Nutzungsdauer / Verfallsdatum, Anreichern mit weiteren Informationen, Transparenzgebot, Quellenangabe, Widerspruchshinweis, Double Opt-In für Newsletter-Anmeldungen, Gewinnspiele und viele mehr
Nachdem sich der Düsseldorfer Kreis der Sichtweise des ULD zum Einsatz des Facebook Like Buttons und social plugins angeschlossen hat, wird die Suche nach alternativen datenschutzkonformen Alternativen immer dringlicher. Oftmals wird die sog. 2-Klick-Lösung als Rettung angepriesen. Doch auch diese weist noch rechtliche Schwachstellen auf, welche Webseitenbetreiber in trügerischer Sicherheit wiegen können.
Der Düsseldorfer Kreis (Zusammenschluss der deutschen Landesdatenschutzbehörden) schließt sich der Meinung des schleswig-holsteinischen ULD an: Facebook social plugins wie "Gefällt mir" und "Like" sowie Fanpages verstoßen gegen deutsches Datenschutzrecht. Droht nun das bundesweite Verbot inkl. Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen und Unternehmer?
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