In der dritten Juniwoche 2020 ist der Start der Corona App geplant. Kurz zuvor hatte man Teile einer Version der Entwicklung prüfen lassen. Andere Bereiche dessen blieben ungeprüft. Nähere Informationen im Beitrag ..
In einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 10.03.2016 mit dem Aktenzeichen 312 O 127/16 untersagt das Gericht dem Betreiber einer Webseite den Einsatz von Google Analytics aufgrund fehlender Hinweise auf den Einsatz, beispielweise im Rahmen der Datenschutzerklärung. Das Landgericht Hamburg droht dem Webseitenbetreiber für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an (als Ersatz Ordnungshaft bis zu 6 Monaten). Tipps zum datenschutzkonformen Einsatz bei uns im Blog
Google hat seine Links zu den Datenschutzerklärungen für Google Analytics und Google+ geändert. Zeit, die eigene Datenschutzerklärung anzupassen, um keine Risiken einzugehen. Hier finden Sie die aktuellen Links
Konfliktfreier und sicherer geht Webtracking mittels des kostenfreien open Source Webtracking Tools PIWIK. Über diese Alternative konnten Sie sich bereits 2010 auf diesem Blog informieren - "PIWIK - die unbedenklichere Alternative zu Google Analytics". Nun hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Pressemitteilung vom 15.03.2011 Ratschläge zum datenschutzkonformen Einsatz von Webanalyse-Werkzeugen herausgegeben. Und ergänzend hierzu eine PDF-Anleitung zum datenschutzkonformen Einsatz von PIWIK zum Download bereitgestellt.
Nürnberg 09/2013: Das Semi­nar erleich­tert den Ein­stieg und den Start für Unternehmer und Unternehmen. Sie erfah­ren, wieso Social Media nicht „neben­bei“ funk­tio­nie­ren kann und wie Sie sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern schützen. Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum orga­ni­sier­ten und stra­te­gi­schen Ein­stieg in Social Media. Gleich­zei­tig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Solingen 06/2013: Das Semi­nar erleich­tert den Ein­stieg und den Start für Unternehmer und Unternehmen. Sie erfah­ren, wieso Social Media nicht „neben­bei“ funk­tio­nie­ren kann und wie Sie sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern schützen. Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum orga­ni­sier­ten und stra­te­gi­schen Ein­stieg in Social Media. Gleich­zei­tig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Hamburg 05/2013: Das Semi­nar erleich­tert den Ein­stieg und den Start für Unternehmer und Unternehmen. Sie erfah­ren, wieso Social Media nicht „neben­bei“ funk­tio­nie­ren kann und wie Sie sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern schützen. Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum orga­ni­sier­ten und stra­te­gi­schen Ein­stieg in Social Media. Gleich­zei­tig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Mannheim 04/2013: Das Semi­nar erleich­tert den Ein­stieg und den Start für Unternehmer und Unternehmen. Sie erfah­ren, wieso Social Media nicht „neben­bei“ funk­tio­nie­ren kann und wie Sie sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern schützen. Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum orga­ni­sier­ten und stra­te­gi­schen Ein­stieg in Social Media. Gleich­zei­tig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Leipzig 02/2013: Das Semi­nar erleich­tert den Ein­stieg und den Start für Unternehmer und Unternehmen. Sie erfah­ren, wieso Social Media nicht „neben­bei“ funk­tio­nie­ren kann und wie Sie sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern schützen. Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum orga­ni­sier­ten und stra­te­gi­schen Ein­stieg in Social Media. Gleich­zei­tig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Google wurde in den USA zur Zahlung von 22,5 Millionen Dollar (ca. 18,3 Millionen Euro) verdonnert, weil der Konzern die Datenschutzeinstellungen des Apple Browser Safari umgangen hat. Das klingt erst mal viel, gerade wenn man die in Deutschland verhängten Bußgelder betrachtet. In Anbetracht eines Gewinns von 2,8 Milliarden Dollar alleine von April bis Juni 2012 ist dieser Betrag wenig rekordverdächtig.
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