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Home Office

New work und der Datenschutz

Die Coro­na-Pan­de­mie hat der Arbeits­welt gezeigt, dass es auch anders gehen kann bezie­hungs­wei­se anders gehen muss. Die Lern­kur­ve in Bezug auf mobi­les Arbei­ten, Arbei­ten aus dem Home Office und der dazu­ge­hö­ri­gen Nut­zung digi­ta­ler Tools wie Video­kon­fe­ren­zen war für zahl­rei­che Orga­ni­sa­tio­nen beacht­lich steil. Und als net­ten Neben­ef­fekt haben sich die Her­stel­ler von Head­sets und Web­cam dar­über auch sehr gefreut. Weni­ger erfreut sind die Ver­mie­ter von Büro­flä­chen, was auch nach­voll­zieh­bar ist. In der Fol­ge muss­ten sich auch Füh­rungs­kräf­te zwangs­läu­fig umstel­len. Denn die anver­trau­ten Mit­ar­bei­ter waren nun nicht mehr von “9 to 5” (Grü­ße an Dol­ly Par­ton) im Büro anwe­send und damit qua­si ihrer Auf­sicht ent­zo­gen. Und da gin­gen für die eine oder ande­re Füh­rungs­kraft die Pro­ble­me und Sor­gen los. 🙂

“Kon­trol­le von Beschäf­tig­ten im Home­of­fice” (Kapi­tel 11.2)

Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Daten­schutz­auf­sicht (kurz BayL­DA) — zustän­dig für nicht-öffent­li­che Stel­len, also Unter­neh­men in Bay­ern hat dazu einen inter­es­san­ten Arti­kel im 12. Tätig­keits­be­richt 2022 (Sei­te 54) geschrie­ben. Und die behan­del­ten Anfra­gen rund um das The­ma Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung im Home Office hal­ten wir für erschre­ckend. Eigent­lich waren wir aber dann doch nicht wirk­lich über­rascht, da uns selbst zu Beginn von Coro­na eine Anfra­ge einer kom­mu­na­len Füh­rungs­kraft erreich­te: “Dür­fen wir unse­re Mit­ar­bei­ter im Home Office dazu ver­pflich­ten, sich zu Dienst­be­ginn in einem Video­ka­nal anzu­mel­den, in dem alle Mit­ar­bei­ter im Home Office auf­ge­schal­tet sind, und die Video­ka­me­ra den gan­zen Tag anzu­las­sen? Nur so kön­nen wir fest­stel­len, ob sich der Mit­ar­bei­ter wäh­rend der vor­ge­schrie­be­nen Arbeits­zeit am Schreib­tisch auf­hält. Die fort­lau­fen­de Sicht­kon­trol­le den Tag über wür­de ich als Füh­rungs­kraft von mei­nem PC aus durch­füh­ren.” Und damit ist eigent­lich auch schon viel zum The­ma Füh­rungs­kraft, aber auch der Akzep­tanz von new work gesagt 🙂

Doch schau­en wir mal in den Arti­kel des BayL­DA. Kern­the­ma der Anfra­gen war die daten­schutz­recht­li­che Zuläs­sig­keit einer Über­wa­chung der Mit­ar­bei­ter im Home Office. Und hier wur­den teil­wei­se wirk­lich schwe­re Geschüt­ze aufgefahren.

New work und GPS-Überwachung

Ein Arbeit­ge­ber woll­te die phy­si­ka­li­sche Anwe­sen­heit des Mit­ar­bei­ter im Home Office mit­tels GPS-Ortung sicher­stel­len. Beim Lesen des Tätig­keits­be­richts hat­ten wir bild­lich einen Mit­ar­bei­ter mit ange­leg­ter elek­tro­ni­scher GPS-Fuß­fes­sel vor Augen. Auf­grund des erheb­li­chen Miß­brauch­po­ten­ti­als die­ser Tech­no­lo­gie emp­fahl das BayL­DA auf mil­de­re Mit­tel wie z.B. einen Kon­troll­an­ruf per Tele­fon aus­zu­wei­chen. Die Nut­zung einer hier­für genutz­ten pri­va­ten Ruf­num­mer des Mit­ar­bei­ters wäre über die Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach Art. 13 DSGVO zu beschrei­ben und — sofern schon in den Stamm­da­ten vor­han­den — eine nach­träg­li­che Zweck­än­de­rung durch­zu­füh­ren und zu doku­men­tie­ren. Das BayL­DA schreibt im Zusam­men­hang mit die­sen Anru­fen zu Kon­troll­zwe­cken von Stich­pro­ben­an­ru­fen. Eine Stich­pro­be defi­niert sich dadurch, dass nicht alle Mit­ar­bei­ter im Home Office ange­ru­fen wer­den und auch nicht alle 30 Minu­ten das Tele­fon klin­gelt 🙂 Oder wie es das BayL­DA for­mu­liert: “Die Häu­fig­keit der Stich­pro­ben­kon­trol­len muss sich dabei an der Erfor­der­lich­keit und Ver­hält­nis­mä­ßig­keit mes­sen las­sen.” Als Rechts­grund­la­ge kann sich das BayL­DA Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO vorstellen.

New work und Kon­trol­le (in) der Wohnung

Wie schreibt es das BayL­DA: “…, kri­tisch zu sehen.” Stich­wort: Unver­letz­lich­keit der Wohnung.

New work und Keylogger

Den Ein­satz von Key­log­gern (also das auto­ma­ti­sier­te und fort­lau­fen­de Auf­zeich­nen der gedrück­ten Tas­ten im Hin­ter­grund) stuft das BayL­DA als nicht zuläs­sig ein. Aus­nah­me: Einen auf kon­kre­te Tat­sa­chen gegrün­de­ten Ver­dacht zumin­dest einer schwer­wie­gen­den Pflicht­ver­let­zung oder Straf­tat. Gute Füh­rungs­kräf­te wis­sen, dass eine Über­wa­chungs­pa­ra­noia auf Ver­dacht damit nicht zu legi­ti­mie­ren ist.

Fazit

New work ist natür­lich mehr als das Arbei­ten im Home Office. Für vie­le Orga­ni­sa­tio­nen war durch Coro­na das Home Office jedoch ein ers­ter Kon­takt mit die­sem wirk­lich span­nen­den und zukunfts­träch­ti­gen The­ma. Das sich die Arbeits­welt und auch die Art, wie Arbeit geleis­tet wird, in einer umfas­sen­den Pha­se der Ver­än­de­rung sind, ist nicht zu bestrei­ten. Die Fra­ge ist, wie geht man als Orga­ni­sa­ti­on und als Füh­rungs­kraft damit um? Das der Daten­schutz einem über­bor­den­den Kon­troll­zwang einen Rie­gel vor­schiebt, mag die eine oder ande­re Füh­rungs­kraft nega­tiv emp­fin­den. Dazu soll­te man sich aber, mit einem Augen­zwin­kern, vor Augen hal­ten, dass die Leib­ei­gen­schaft dann doch schon vor eini­gen Jah­ren abge­schafft wur­de. 🙂 Ob der Auf­wand für die­se zuvor skiz­zier­ten Bei­spie­le inner­li­cher Kon­troll­zwän­ge im Ver­hält­nis zu dem mög­li­cher­wei­se ver­mut­lich fest­ge­stell­ten Arbeits­zeit­ver­lust besteht, darf man ruhig in Zwei­fel ziehen.

New work defi­niert unter dem Begriff new lea­der­ship: “Eine Ver­trau­ens­kul­tur und Empa­thie erset­zen streng hier­ar­chi­sche Füh­rungs­sti­le. Haupt­auf­ga­be der neu­en Füh­rungs­kräf­te ist es, die Mit­ar­bei­ter­zur Eigen­ver­ant­wor­tung zu befä­hi­gen und ihre Stär­ken zu för­dern.” Und dem steht der Daten­schutz mit Sicher­heit nicht im Weg 😉

 

 

 

 

Tipps aus der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit: Tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men für Heim­ar­beit und mobi­les Arbeiten

Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit gefordert

Seit März 2020 beschäf­ti­gen sich die meis­ten Orga­ni­sa­tio­nen auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie mit den The­men Heim­ar­beit und Mobi­les Arbei­ten. Doch dabei wur­de bzw. wird sich oft­mals auf die tech­ni­sche Zur­ver­fü­gung­stel­lung sowie Zusät­ze zum Arbeits­ver­trag fokus­siert. Das ist auch kein Wun­der. Denn es galt ja vor­ran­gig, schnell arbeits­fä­hig zu wer­den und zu blei­ben. Und dann war ja noch das Pro­blem mit dem Klo­pa­pier zu lösen.

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Und selbst wenn bereits bei der ers­ten Ein­füh­rung bzw. Umset­zung die The­men Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit berück­sich­tigt wur­den, ist es nun ein guter Zeit­punkt an dem The­ma dran zu blei­ben. So gilt es, vor­han­de­ne tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men auf den Prüf­stand zu stel­len. Art. 32 DSGVO for­dert in Absatz 1 Buch­sta­be d vor­han­de­ne Schutz­maß­nah­men einer “regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung, Bewer­tung und Eva­lu­ie­rung der Wirk­sam­keit […] zur Gewähr­leis­tung der Sicher­heit der Ver­ar­bei­tung” zu unter­zie­hen. Wer sich neben Daten­schutz mit der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit aus­ein­an­der­ge­setzt hat, wird die­ses Prin­zip schon län­ger ken­nen. Wirk­sam­keits­kon­trol­le und kon­ti­nu­ier­li­che Ver­bes­se­rung für vor­han­de­ne Schutz­maß­nah­men sind Tages­ge­schäft in der Informationssicherheit.

Das Rad nicht neu erfin­den: Tools der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit nutzen

Glück­li­cher­wei­se müs­sen Daten­schutz­be­auf­trag­te das Rad hier­für nicht neu erfin­den. Denn jahr­zehn­te­lang bewähr­te Stan­dards wie der BSI IT-Grund­schutz (in aktu­el­ler Fas­sung des Kom­pen­di­ums 2020) bie­ten kon­kre­te Maß­nah­men und Emp­feh­lun­gen zu Heim­ar­beit und mobi­lem Arbei­ten an. Die­se kön­nen wun­der­bar mit den eige­nen getrof­fe­nen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Schutz­maß­nah­men abge­gli­chen wer­den. Dar­auf­hin mög­li­che Lücken zu schlie­ßen und vor­han­de­ne Maß­nah­men zu opti­mie­ren, fällt im Nach­gang umso leich­ter. Sicher mit ein Grund, war­um Daten­schutz­ge­set­ze und Kom­men­ta­re immer häu­fi­ger die­se Prin­zi­pi­en und Hil­fe­stel­lun­gen der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ein­bin­den und erwähnen.

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Wir haben Ihnen in die­sem Bei­trag die unse­rer Mei­nung nach wich­tigs­ten Bau­stei­ne aus dem aktu­el­len BSI IT-Grund­schutz Kom­pen­di­um zusam­men­ge­stellt. Die­se befas­sen sich ent­we­der direkt mit Heim­ar­beit und mobi­lem Arbei­ten oder sind zumin­dest damit eng ver­knüpft. Dar­über hin­aus haben wir noch eini­ge wei­te­re Emp­feh­lun­gen für Sie her­aus­ge­sucht. The­men wie Email-Sicher­heit, Mit­ar­bei­ter­sen­si­bi­li­sie­rung, Umgang mit Sicher­heits­vor­fäl­len und Not­fall­ma­nage­ment wer­den ger­ne ver­nach­läs­sigt. Gera­de, wenn es wie im März 2020 schnell gehen muss.

Exkurs zum Grund­ver­ständ­nis und Auf­bau des BSI IT-Grundschutz

Der IT-Grund­schutz beschreibt in sei­nem Komepdi­um “stan­dar­di­sier­te Sicher­heits­an­for­de­run­gen für typi­sche Geschäfts­pro­zes­se, Anwen­dun­gen, IT-Sys­te­me, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bin­dun­gen und Räu­me in ein­zel­nen Bau­stei­nen”. Die­se Auf­zäh­lung zeigt deut­lich, der IT-Grund­schutz befasst sich ent­ge­gen sei­nes Namens nicht nur mit IT-Sicher­heit. Das wäre auch grob fahr­läs­sig, denn schließ­lich pas­siert ein Groß­teil der Sicher­heits­vor­fäl­le (quan­ti­ta­tiv) im orga­ni­sa­to­ri­schen Bereich. Der Fak­tor Mensch stellt uns ger­ne und oft ein Bein in der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und damit am Ende auch im Daten­schutz. Die­se zuvor erwähn­ten Bau­stei­ne sind nach Schich­ten (The­men­be­rei­che) unterteilt:

So gibt es in der Schicht ISMS bei­spiels­wei­se einen Bau­stein mit der Bezeich­nung “ISMS.1 Sicher­heits­ma­nage­ment”. Die­ser beschreibt sehr kon­kret, wel­che Anfor­de­run­gen an Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und das Manage­ment von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in einer Orga­ni­sa­ti­on gestellt wer­den, wenn man den Stan­dard BSI IT-Grund­schutz als Grund­la­ge her­an­zieht. Mit kon­kre­ten Umset­zungs­emp­feh­lun­gen wer­den die­se Anfor­de­run­gen wei­ter detail­liert und unter­stüt­zen mit wert­vol­len Details zu mög­li­chen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Schutz­maß­nah­men. Damit man auch weiß, woher die­se Emp­feh­lun­gen rüh­ren, ent­hält jeder Bau­stein übli­cher­wei­se eine sehr kon­kre­te Beschrei­bung der Gefah­ren­la­ge. Dar­in wer­den mög­li­che Risi­ken beschrie­ben, wel­che für das The­ma des Bau­steins rele­vant sind und denen man mit den Schutz­maß­nah­men im wei­te­ren Ver­lauf des Bau­steins begeg­nen will. 

In der Schicht INF fin­den sich als wei­te­res Bei­spiel Bau­stei­ne zur Absi­che­rung von Gebäu­den und diver­sen Räu­men inner­halb von Gebäu­den, je nach deren Nut­zungs­art. Wer sich für den Umgang mit Smart­phones und Tablets inter­es­siert oder gar mit einer MDM-Lösung (Mobi­le Device Manage­ment) lieb­äu­gelt, der wird in der Schicht SYS fündig.

Der IT-Grund­schutz ist ver­gleich­bar mit einem Werk­zeug­kas­ten im All­tag eines Heim­wer­kers. Will unser Bob einen Nagel in die Wand schla­gen, fin­det er den pas­sen­den Ham­mer in sei­nem Kas­ten. Benö­tigt er dage­gen einen Schlag­boh­rer samt Dübel und Schrau­be zur Befes­ti­gung, so kann er die­se ein­zel­nen Tools aus sei­nem Werk­zeug­kas­ten zum Errei­chen sei­nes Ziels eben­falls aus­wäh­len und mit­ein­an­der kombinieren.

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Umset­zungs­emp­feh­lun­gen zu tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men — MUSS, DARF NICHT, SOLLTE und SOLLTE NICHT

Um die Anfor­de­run­gen des BSI IT-Grund­schutz zu erfül­len, soll­te man wis­sen, was es mit die­sen in der Über­schrift genann­ten Modal­ver­ben MUSS, DARF NICHT, SOLLTE und SOLLTE NICHT auf sich hat. Gene­rell sind die Umset­zungs­emp­feh­lun­gen erst­mal nur rei­ne Emp­feh­lun­gen an eine Orga­ni­sa­ti­on, wie das Schutz­ni­veau durch geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Schutz­maß­nah­men erreicht oder ver­bes­sert wer­den kann. Geht es jedoch um eine nach­weis­li­che Umset­zung oder Zer­ti­fi­zie­rung, gilt es bestimm­te Emp­feh­lun­gen zwin­gend umzu­set­zen oder zumin­dest kon­kret geprüft zu haben, ob und wie man die­se zukünf­tig umge­setzt haben könn­te. Es gibt also dann klas­si­sche Muss- und Kann-Anfor­de­run­gen. Eben­so gibt es auch Sach­ver­hal­te, die defi­ni­tiv aus­ge­schlos­sen wer­den müs­sen. Für die wei­ter unten ange­führ­ten Bau­stei­ne zu Heim­ar­beit und mobi­lem Arbei­ten soll es erst mal aus­rei­chen, MUSS und SOLLTE näher zu betrach­ten. Wei­te­re Details zu den Modal­ver­ben fin­den Sie hier.

MUSS

“Die­ser Aus­druck bedeu­tet, dass es sich um eine Anfor­de­rung han­delt, die unbe­dingt erfüllt wer­den muss (unein­ge­schränk­te Anforderung).”

SOLLTE

“Die­ser Aus­druck bedeu­tet, dass eine Anfor­de­rung nor­ma­ler­wei­se erfüllt wer­den muss, es aber Grün­de geben kann, dies doch nicht zu tun. Dies muss aber sorg­fäl­tig abge­wo­gen und stich­hal­tig begrün­det wer­den, bes­ten­falls schriftlich.”

Die Unter­schei­dun­gen inner­halb des IT-Grund­schut­zes in Basis‑, Stan­dard- und Kern-Absi­che­rung las­sen wir an die­ser Stel­le zur Ver­ein­fa­chung außer Acht. Es geht ja hier nicht um die Ein­füh­rung eines ISMS auf Basis des IT-Grund­schut­zes. Nor­ma­ler­wei­se macht es Sinn und reicht aus, sich mit den sog. Basis- und Stan­dard-Anfor­de­run­gen in den unten ange­führ­ten Bau­stei­nen zu befas­sen. Soll­te Ihre Orga­ni­sa­ti­on jedoch einer kri­ti­schen Geschäfts­tä­tig­keit nach­ge­hen oder Infor­ma­tio­nen mit sehr hohem Schutz­be­darf ver­ar­bei­ten, lohnt durch­aus auch ein Blick in den Abschnitt “Anfor­de­run­gen bei erhöh­tem Schutz­be­darf” des jewei­li­gen Bausteins.

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Kon­kre­te IT-Grund­schutz Bau­stei­ne für Ihre tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maßnahmen

OPS.1.2.4 Tele­ar­beit — The­men sind hier u.a. Rege­lun­gen zur Tele­ar­beit gene­rell, Rege­lun­gen zur Pri­vat-Nut­zung von Equi­pe­ment und Anwen­dun­gen, Schu­lung der Mit­ar­bei­ter für die in den Richt­li­ni­en skiz­zier­ten Anfor­de­run­gen im Tele­ar­beit-Ein­satz, Erreich­bar­keit und Ein­bin­dung von Mit­ar­bei­tern am Tele­ar­beits­platz sowie das Tref­fen geeig­ne­ter Sicher­heits­maß­nah­men (IT-Betrieb und organisatorisch).

INF.8 Häus­li­cher Arbeits­platz — Schwer­punkt: Ein­rich­tung und Betrieb eines häus­li­chen Arbeits­plat­zes. The­men u.a.: Rege­lun­gen für den Arbeits­platz, Zutritts- und Zugriffs­be­schrän­kun­gen, IT-Nut­zung und deren Absi­che­rung, Trans­port sowie Ver­nich­tung /​ Ent­sor­gung von Papier­ak­ten und digi­ta­len Daten­trä­gern, Mani­pu­la­ti­ons- und Dieb­stahl­ri­si­ken am häus­li­chen Arbeits­platz, sowie Gefähr­dun­gen durch Fami­li­en­mit­glie­der /​ Besu­cher. Ger­ne wird hier in dem Kon­text auf den sepa­rat abschließ­ba­ren Arbeits­raum zu Hau­se ver­wie­sen. Wohl dem, der die­sen Luxus hat und über aus­rei­chend Platz und Zim­mer ver­fügt. Aber auch für alle ande­ren Fäl­le hält die­ser Bau­stein sinn­vol­le Emp­feh­lun­gen bereit.

INF.9 Mobi­ler Arbeits­platz — Nicht immer wird ein fes­ter häus­li­cher Arbeits­platz ein­ge­rich­tet. Dank Lap­top und ande­rer mobi­ler Gerä­te dann aber den­noch aus dem Home-Office gear­bei­tet. Um die­se Aspek­te küm­mert sich die­ser Bau­stein: Rege­lun­gen und Anwei­sun­gen zum Arbei­ten am mobi­len Arbeits­platz, tech­ni­sche Absi­che­rung der Gerä­te (Ver­schlüs­se­lung, Sicht­schutz­fil­ter etc.), Akten- und Daten­trä­ger­trans­port, Ent­sor­gung von ana­lo­gen und digi­ta­len Daten­trä­gern, Dieb­stahl und Ver­lust der Gerä­te (Mel­dung, Sofort­re­ak­tio­nen), Sicher­heit unter­wegs (Ein­seh­bar­keit, Ver­hal­ten bei Tele­fo­na­ten etc.)

NET.3.3 VPN — Anfor­de­run­gen zu Pla­nung und Ein­rich­tung siche­rer Vir­tu­el­ler Pri­va­ter Netz­wer­ke (VPN) zur Sicher­stel­lung der Ver­trau­lich­keit und Inte­gri­tät. Dabei geht es nicht nur um tech­ni­sche Aspek­te, son­dern auch um orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men. So ist das Ver­bot zur Abspei­che­rung von VPN Zugangs­da­ten im Cli­ent mehr als sinn­voll und ange­bracht. Macht ja auch Sinn, ansons­ten ist die Stand­lei­tung in das inter­ne Netz fest ein­ge­rich­tet 🙂 Ist uns eh ein Rät­sel, wie­so Anbie­ter von VPN Soft­ware eine sol­che Opti­on zur Abspei­che­rung von Zugangs­da­ten über­haupt als Funk­ti­on programmieren.

NET.2.2 WLAN-Nut­zung — Unab­hän­gig, ob Nut­zung des pri­va­ten WLAN oder von WLAN Hot Spots unter­wegs, sind tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zu ergrei­fen wie Sicher­stel­len eines aus­rei­chen­den Ver­schlüs­se­lungs­stan­dards WPA2 und höher) oder auch Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ter im Hin­blick auf sog. Rogue Access Points. Letz­te­res ken­nen Sie nicht? Neh­men Sie ein­fach mal einen belie­bi­gen LTE WLAN Rou­ter mit Akku, benen­nen das WLAN nach “Tele­kom” oder “Wifio­nICE”, gehen in ein Café Ihrer Wahl und stau­nen Sie: Inner­halb weni­ger Sekun­den haben sich zahl­rei­che WLAN Gerä­te in Ihren Rou­ter ein­ge­loggt. Bes­ser und ein­fa­cher kann man kei­ne Man-in-the-Midd­le-Atta­cken starten.

OPS.1.2.5 Fern­war­tung — Kommt es am häus­li­chen Arbeits­platz oder mit dem Mobil­ge­rät zu tech­ni­schen Pro­ble­men, wird schnell eine Fern­war­tung durch die eige­ne IT-Abtei­lung oder den exter­nen Dienst­leis­ter z.B. für Anwen­dungs­sup­port not­wen­dig. Rege­lun­gen zur Vor­ge­hens­wei­se, aber auch zur tech­ni­schen Absi­che­rung sind unab­ding­bar. Die ent­spre­chen­den Emp­feh­lun­gen zu Soft­ware­aus­wahl, Pro­to­kol­lie­rung der War­tungs­tä­tig­kei­ten etc. fin­den Sie in die­sem Baustein.

OPS.2.2 Cloud-Nut­zung — Gera­de jetzt wer­den häu­fi­ger Cloud-Ser­vices ein­ge­setzt als noch in 2019. Sei es zum rei­nen Daten­aus­tausch oder Ver­la­ge­rung gan­zer Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten im Zuge von SaaS (Soft­ware as a Ser­vice). Den­ken Sie ein­fach nur an die Zunah­me bei der Nut­zung von Web­kon­fe­renz-Diens­ten oder auch ande­rer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­for­men, um die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Intern und Extern oder auch gegen­über Kun­den zu erleich­tern. Neben der tech­ni­schen Sicher­heit wie ver­schlüs­sel­te Über­tra­gung und ver­schlüs­sel­te Daten­hal­tung ste­hen auch orga­ni­sa­to­ri­sche Aspek­te im Fokus. Wel­che Daten dür­fen über­haupt in die Cloud? Wie sind die Cloud-Ser­vices zu nut­zen, was ist erlaubt, was nicht? Migriert in die Cloud ist schnell. Aber hat sich auch jemand Gedan­ken gemacht, was bei einem mög­li­chen Ende der Ser­vice-Nut­zung gesche­hen muss? Gibt es ver­trag­li­che Rege­lun­gen hier­zu? Wie kom­men Daten wie­der zurück? Mög­lichst kom­pa­ti­bel für eine ande­re Anwendung.

OPS.1.1.4 Schutz vor Schad­pro­gram­men — Ver­än­der­ter oder neu­er Tech­no­lo­gie-Ein­satz bringt neue Ein­falls­tü­ren für Schad­pro­gram­me mit sich. Sind die Anfor­de­run­gen an einen kon­se­quen­ten Schutz vor Schad­pro­gram­men tech­nisch und orga­ni­sa­to­risch berück­sich­tigt? Klas­si­ker: Lap­tops, die sich Signa­tur-Updates für den Viren­scan­ner aus­schließ­lich über einen Update-Ser­ver im inter­nen Netz besor­gen. Nun sind die­se Gerä­te aber im län­ge­ren Außen­ein­satz und viel­leicht auch ohne VPN Ver­bin­dung ins inter­ne Netz im unter­wegs. Woher kom­men jetzt die Aktua­li­sie­run­gen, wenn zuvor aus­schließ­lich der inter­ne Update-Ser­ver als Bezugs­quel­le zuge­las­sen wur­de? Ganz schnell ist der Viren­scan­ner out of date und eine wei­te­re Sicher­heits­lü­cke geschaf­fen. Das ist aber natür­lich nicht der ein­zi­ge Aspekt die­ses Bausteins.

ORP.4 Iden­ti­täts- und Berech­ti­gungs­ma­nage­ment — Wie wer­den Benut­zer­rech­te ver­ge­ben für die not­wen­di­gen Zugrif­fe von außen? Auf wel­che Datei­en /​ Anwen­dun­gen muss von außen zuge­grif­fen wer­den kön­nen? Die sel­be Fra­ge­stel­lung jedoch auch zu den Cloud-Ser­vices: Wer darf /​ muss auf was zugrei­fen kön­nen? Wie sieht der Rech­te­ver­ga­be-Pro­zess dazu aus? Wer­den über­all wo mög­lich wei­te­re Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen wie Zwei-Fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung (2FA)? Sind die dazu not­wen­di­gen Appli­ka­tio­nen (Apps) instal­liert und die Nut­zer in deren Hand­ha­bung ein­ge­wie­sen? Auch an die Back­up-Codes für die 2FA gedacht und die­se gesi­chert, soll­te das Gerät mit der 2FA-App nicht mehr ein­satz­fä­hig sein? Nein? Dann viel Spaß. Denn ohne den eigent­li­chen 2FA-Token oder einen Back­up-Code kom­men Sie so schnell nicht mehr an Ihren Account — wenn überhaupt.

ORP.3 Sen­si­bi­li­sie­rung und Schu­lung — Mit­ar­bei­ter sind ein gro­ßer (Un-) Sicher­heits­fak­tor in einer Orga­ni­sa­ti­on. Das sind sie jedoch sel­ten mit Absicht. Haupt­ur­sa­chen sind feh­len­de Kennt­nis von Rege­lun­gen und Vor­ge­hens­wei­sen sowie feh­len­de Sen­si­bi­li­sie­rung. Ist ja auch kein Wun­der, denn Schu­lun­gen und Sen­si­bi­li­sie­run­gen brin­gen kei­nen Umsatz und hal­ten noch dazu die Mit­ar­bei­ter von deren Kern­tä­tig­kei­ten ab. Paart sich das noch mit gestei­ger­tem Selbst­be­wußt­sein — “Ich weiß eh alles (bes­ser)”, dann ist der Boden für den nächs­ten Sicher­heits­vor­fall bes­tens berei­tet. Von daher ist auch die­ses The­ma im Kon­text Heim­ar­beit und mobi­les Arbei­ten von gro­ßer Bedeutung.

Wenn dann doch mal was schief­geht: “Hal­lo, ich bin’s. Der Sicherheitsvorfall”

Unse­re Empfehlungen:

  • Sor­gen Sie für kla­re Pro­zes­se, was im Fall von Sicher­heits­vor­fäl­len und Daten­pan­nen durch Mit­ar­bei­ter und alle wei­te­ren not­wen­di­gen Betei­lig­ten (DSB, ISB, IT, Orga­ni­sa­ti­ons­lei­tung) zu tun. 
  • Machen Sie die­se Pro­zes­se bekannt und leicht zugäng­lich, egal ob Papier­for­mu­la­re, Ticket-Sys­tem oder ander­wei­ti­ge Lösung.
  • Neh­men Sie Ihren Mit­ar­bei­tern die Angst, einen (mög­li­cher­wei­se selbst ver­ur­sach­ten) Sicher­heits­vor­fall sofort zu mel­den. Es geht nicht dar­um, einen mög­li­chen Schul­di­gen zu bestra­fen, son­dern das ein­ge­tre­te­ne Risi­ko in den Begriff zu bekommen.
  • Fokus­sie­ren Sie sich auf das “Wie konn­te das pas­sie­ren?” statt “Wer hat das ver­ur­sacht?”. Aus­nah­me: Wenn ein und der sel­be Mit­ar­bei­ter trotz guter Sen­si­bi­li­sie­rung zum The­ma Kryp­to­tro­ja­ner in einer Woche bereits zum fünf­ten Mal “Makros akti­vie­ren” anklickt und das Dra­ma sei­nen Lauf nimmt. 🙂

Ein guter Ein­stieg könn­te die sog. IT-Not­fall­kar­te “Ver­hal­ten bei IT-Not­fäl­len” der Alli­anz für Cyber­si­cher­heit sein. Bit­te dar­an den­ken, die Hin­wei­se und Abläu­fe mit dem inter­nen Mel­de­pro­zess von Daten­pan­nen him Hin­blick auf Art. 33 und 34 DSGVO zu verzahnen.

Aber auch ein Blick zurück in den IT-Grund­schutz kann nicht scha­den, spe­zi­ell in die Schicht DER: Detek­ti­on und Reak­ti­on und deren Bausteine.

Wenn sen­si­bi­li­sie­ren nicht aus­reicht: wei­ter sensibilisieren

Eben­falls von der Alli­anz für Cyber­si­cher­heit gibt es in deren Infor­ma­ti­ons­pool, aber auch vom Bür­ger-CERT prak­ti­sche und anschau­li­che Tipps, Mus­ter und Vor­la­gen zur Sen­si­bi­li­sie­rung von Mit­ar­bei­tern. Auch gut anzu­wen­den im Kon­text Heim­ar­beits­platz und mobi­les Arbei­ten. Rein­schnup­pern lohnt auf jeden Fall -> Link zu Awa­re­ness.

Die VBG hat zum The­ma Mobi­les Arbei­ten einen leicht ver­ständ­li­chen Fly­er ver­öf­fent­licht, der nicht nur die Aspek­te Arbeits­schutz beleuch­tet, son­dern auch auf Sicher­heits­pro­ble­me und mög­li­che Lösun­gen eingeht.

Der Bun­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit hat ein Falt­blatt “Tele­ar­beit und Mobi­les Arbei­ten” und deren daten­schutz­ge­rech­te Aus­ge­stal­tung veröffentlicht.

Ja, es kann ner­ven. Aber sowohl der Daten­schutz als auch die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit lie­ben geschul­te und sen­si­bi­li­sier­te Mit­ar­bei­ter. Deren Arbeit­ge­ber soll­ten das auch so hal­ten. Wer sich mal mit den Nach­wir­kun­gen und Auf­wän­den von grö­ße­ren Daten­pan­nen und Sicher­heits­vor­fäl­len beschäf­tigt hat bzw. die­se selbst aus­ba­den muss­te, der weiß: “Vor­beu­gen ist bes­ser als Nach­sor­gen.” — Haben Sie jetzt etwa mit einem ande­ren Spruch gerechnet?

Und es muss ja nicht immer die klas­si­sche Face-2-Face-Ver­an­stal­tung sein. Bes­ten­falls noch 100 Mit­ar­bei­ter oder mehr in einem Raum. Abge­se­hen davon, dass dies aktu­ell auf­grund der Abstands­re­geln eh kaum geht. Außer Sie mie­ten eine Mes­se­hal­le. In der Pra­xis lau­fen sol­che Groß-Schu­lungs­ver­an­stal­tun­gen nach einem bekann­ten Sche­ma ab. Einer steht vor­ne und spricht. Das Audi­to­ri­um schläft zu 50%, die ande­re Hälf­te spielt (natür­lich voll­kom­men unbe­merkt unter dem Tisch) mit dem Smartphone.

Pix­a­bay: Ger­alt

Nut­zen Sie ande­re Mög­lich­kei­ten und bil­den Sie einen Mix, einen bun­ten Blu­men­strauß aus ver­schie­de­nen Wegen, Ihre Ziel­grup­pe Mit­ar­bei­ter zu errei­chen. Online-Schu­lun­gen, Web­i­na­re, Rund­mails, wit­zi­ge Fly­er und Pla­ka­te. Wit­zig? Wie sind die bei a.s.k. Daten­schutz denn drauf? Das The­ma ist viel zu ernst. Genau. Und des­we­gen wit­zi­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on. Eine posi­ti­ve Emo­ti­on wie ein freund­li­ches Lachen, die Sie mit Ihrer Akti­on aus­ge­löst haben, sorgt dafür, dass die über­mit­tel­te Bot­schaft viel tie­fer in die Ziel­grup­pe ein­si­ckert als Vor­trä­ge bei Ker­zen­schein mit erho­be­nem Zei­ge­fin­ger. Wobei auch das, einen abge­dun­kel­ten Raum vor­aus­ge­setzt, der Refe­rent in Kut­te und mit Beglei­tung von Cho­ral-Musik sei­nen Platz vor­ne ein­neh­mend, durch­aus ein bewuß­tes Stil­mit­tel zum Erzeu­gen der not­wen­di­gen Auf­merk­sam­keit sein kann. Nur nicht jede Ver­an­stal­tung so durch­füh­ren, nutzt sich ab 🙂

Hand in Hand: Daten­schutz und Informationssicherheit

Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit sind nicht iden­tisch, was jetzt kei­ne neue Erkennt­nis dar­stellt (hof­fent­lich!). Es gibt aber durch­aus Schnitt­men­gen bzw. Werk­zeu­ge, die in bei­den The­men zur Anwen­dung kom­men kön­nen. Eines die­ser Instru­men­te sind die tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men. Und hier­zu bie­tet gera­de der BSI IT-Grund­schutz (aber auch der frü­her dar­aus abge­lei­te­te Stan­dard ISIS12) in gro­ßem Umfang prak­ti­sche Unter­stüt­zung. So hilft die­ser nicht nur bei der Iden­ti­fi­ka­ti­on mög­li­cher Risi­ken (Gefähr­dun­gen), son­dern bringt zugleich recht umfang­reich Hand­lungs­emp­feh­lun­gen /​ Maß­nah­men ein, mit­tels derer man Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit und /​ oder Scha­dens­aus­maß begren­zen kann. Von daher bie­tet es sich aus Sicht des Daten­schut­zes an, einen wei­ten Blick über den Tel­ler­rand in das Feld der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit zu wer­fen. Die Mühe lohnt sich ganz schnell.

Wir hof­fen, Sie haben einen guten ers­ten Ein­druck gewin­nen kön­nen, wie man am Bei­spiel Tele­ar­beits­platz /​ Mobi­les Arbei­ten den Werk­zeug­kof­fer der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit auch im Daten­schutz bes­tens ein­set­zen kann. Die Details zu Risi­ken und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen aus dem IT-Grund­schutz haben wir hier im Bei­trag nicht ange­führt. Wenn Sie die oben genann­ten und ver­link­ten Bau­stei­ne des BSI IT-Grund­schutz ankli­cken, kom­men Sie direkt zu den wei­ter­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen auf der Web­sei­te des BSI. Und hof­fen wir mal, dass die Links für eine Wei­le von Bestand sein. Das war in der Ver­gan­gen­heit lei­der nicht immer der Fall. Gell, lie­bes BSI Team? Aber dan­ke für eure Mühe und die­sen tol­len Stan­dard. Der IT-Grund­schutz hat lei­der oft einen schlech­ten Ruf. Nach unse­rem Dafür­hal­ten zu Unrecht. Gera­de im deutsch­spra­chi­gen Raum, aber nicht nur da, der “hei­ße Scheiß” der Informationssicherheit 😉

Wie wir mit Coro­na in unse­rer Orga­ni­sa­ti­on umge­hen (Tipps für den Arbeitsalltag)

01.03.2020: Damit ging es los

Am 01.03.2020 haben wir nach ein­ge­hen­der inter­ner Bera­tung im Team unse­re Kun­den dahin­ge­hend infor­miert, ab sofort bis auf Wei­te­res kei­ne Außen­dienst-Akti­vi­tä­ten bzw. Vor-Ort-Besu­che mehr durch­zu­füh­ren. Als Viel­rei­sen­de wäre das Risi­ko recht hoch gewe­sen, uns selbst zu infi­zie­ren und mög­li­cher­wei­se bis zur Fest­stel­lung der Infek­ti­on noch vie­le wei­te­re Men­schen mit anzu­ste­cken. Die­se Ent­schei­dung hat uns vor nun­mehr 2 Wochen eini­ge grenz­wer­ti­ge Kom­men­ta­re und teil­wei­se auch ein bemit­lei­den­des Lächeln ein­ge­bracht. Mitt­ler­wei­le steht fest, wir haben zum Schutz unse­rer Mit­ar­bei­ter und deren Fami­li­en, aber auch unse­rer Kun­den früh­zei­tig und rich­tig gehan­delt. Wir wol­len nicht ver­schwei­gen, es gab auch eini­ge weni­ge Stim­men der Zustim­mung und auch des Respekts, einen sol­chen Schritt durch­zu­zie­hen. Vie­len Dank an die­ser Stel­le noch mal aus­drück­lich dafür.

Alle Mit­ar­bei­ter der a.s.k. Daten­schutz dür­fen und kön­nen seit­her von zu Hau­se aus arbei­ten. Die Anfor­de­run­gen an die täg­lich zu erbrin­gen­de Arbeits­zeit sind auf unbe­stimm­te Zeit auf­ge­ho­ben. Und die Betreu­ung von Kin­dern und ande­ren hilfs­be­dürf­ti­gen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen hat vor dem Tages­ge­schäft immer Vor­rang. Die dafür not­wen­di­gen Frei­räu­me kann sich jedes Team­mit­glied bei uns ohne Ab- bzw. Anmel­dung nehmen.

Jetzt sind wir auf­grund unse­rer Unter­neh­mens­struk­tur und Grö­ße, aber auch unse­rer stark von Digi­ta­li­sie­rung gepräg­ten Arbeits­wei­se und einem unter ande­rem für Pan­de­mien erstell­ten Not­fall­plan auf einen sol­chen Schritt gut vor­be­rei­tet gewe­sen. Wir sind mobi­les Arbei­ten gewöhnt, das tech­ni­sche Equi­pe­ment ist vor­han­den und für alle Mit­ar­bei­ter iden­tisch. Schon immer haben wir auf eine moder­ne Pro­jekt­platt­form zur gemein­sa­men Bear­bei­tung und Doku­men­ta­ti­on von Auf­ga­ben mit unse­ren Kun­den gesetzt. Und mit Zooms sowie Micro­soft Teams ste­hen zwei ger­ne und oft genutz­te Video­kon­fe­renz­platt­for­men zur Ver­fü­gung, über die auch ohne vor Ort zu sein, wich­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten und The­men von Ange­sicht zu Ange­sicht, ein­zeln oder in Grup­pen bespro­chen wer­den kön­nen. Die ers­ten Tage waren etwas holp­rig. Gera­de für Kun­den, die bis­her mit dem The­ma Video­kon­fe­renz kei­ne Erfah­run­gen hat­ten oder gene­rell “frem­deln”. Doch mitt­ler­wei­le hat auch das sich neben Tele­fon und Email als all­täg­li­ches Kom­mu­ni­ka­ti­ons­me­di­um ein­ge­spielt. Ein klei­ner Ein­blick in unse­re Umset­zung und Erfahrungen:

Tech­nik und Orga­ni­sa­ti­on im Home Office

Damit auch die The­men Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in die­ser Son­der­si­tua­ti­on nicht zu kurz kom­men, haben wir uns unter ande­rem um fol­gen­de Punk­te geküm­mert bzw. deren Aktua­li­tät geprüft, wenn schon vorhanden:

  • Ver­schlüs­se­lung aller Daten­trä­ger in mobi­len Gerä­ten und fes­ten Arbeits­plät­zen (wird bereits bei Beschaf­fung und Inbe­trieb­nah­me vorgenommen)
  • Instal­la­ti­on und Ein­rich­ten von VPN auf allen Gerä­ten (eben­falls bereits bei Beschaf­fung und Inbe­trieb­nah­me erledigt)
  • Absi­che­rung aller Accounts (intern und extern sowie auf den Gerä­ten) neben Benut­zer­na­me und Pass­wort mit Zwei-Fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung (Bestand­teil der Account-Einrichtung)
  • Prü­fen der Funk­ti­ons­fä­hig­keit loka­ler Back­ups via Time­Ma­chi­ne auf ver­schlüs­sel­te exter­ne SSD sowie zusätz­li­cher Back­up-Rou­ti­nen auf NAS-Sys­te­me im Home Office (wird bei Erst­kon­fi­gu­ra­ti­on bereits ein­ge­rich­tet, mit­tels Fern­war­tung regel­mä­ßig über­prüft, ob alles sau­ber läuft)
  • Sicher­stel­len der auto­ma­ti­schen Bild­schirm­sper­re nach 2 Minu­ten (das The­ma manu­el­les Sper­ren haben wir in einer Team­sit­zung noch mal angesprochen)
  • Alle (mobi­len) Gerä­te sind mit Sicht­schutz­fo­li­en aus­ge­stat­tet. Hilf­reich für den häu­fi­gen Fall, das im Home Office kein sepa­ra­ter Raum für die Tätig­keit vor­han­den ist.
  • Richt­li­nie bzw. Rege­lun­gen zur Nut­zung mobi­ler Arbeits­plät­ze bzw. Home Office (wird bei Ein­stel­lung erle­digt). Wer hier noch nichts hat, RA Schwen­ke hat dazu einen recht fle­xi­blen Gene­ra­tor erstellt 
  • Rege­lun­gen zum Daten­schutz im Home Office, sofern nicht in der zuvor genann­ten Rege­lung bereits ent­hal­ten (wird bei Ein­stel­lung erle­digt). Der Ihnen sicher bekann­te “Daten­schutz-Guru” Ste­phan Han­sen-Oest hat hier gera­de ein Mus­ter online gestellt, für die­je­ni­gen, die noch Bedarf haben 
  • Ver­pflich­tung Daten­schutz für Mit­ar­bei­ter (wird bei Ein­stel­lung erledigt)
  • Schred­der mit aus­rei­chen­der Sicher­heits­stu­fe für die Home Offices (wird nor­ma­ler­wei­se bei Ein­stel­lung erle­digt, aber es hat uns doch glatt ein Gerät gefehlt)
  • Set­zen von Prio­ri­tä­ten wie Bear­bei­tung von Daten­pan­nen bei Kun­den über sepa­ra­te Hotline-Nummer

Bei der Gele­gen­heit haben wir unse­re Richt­li­nie zum Umgang mit Sicher­heits­vor­fäl­len aktua­li­siert, da dort das The­ma Home Office bis­her nicht kon­kret benannt wurde.

Seit 2 Wochen machen wir damit bereits sehr gute Erfah­run­gen. Bei dem einen oder ande­ren Kun­den kommt es bei Video­kon­fe­renz noch zu Anlauf­schwie­rig­kei­ten, da die Ports ger­ne mal in der Fire­wall gesperrt sind. Da hier sowohl für Zooms als auch Teams gute Anlei­tun­gen im Netz bereit­ste­hen, ist das jedoch schnell gelöst.

Wer sich noch etwas wei­ter mit dem The­ma befas­sen will, dem sei der BSI IT-Grund­schutz nahe­ge­legt. Unter ande­rem der Bau­stein OPS 1.2.4 Tele­ar­beit umfasst eine gute Über­sicht an Maß­nah­men, die für die Ein­rich­tung und den Betrieb von Home Office eine gute Grund­la­ge bil­den. Bin­den Sie auch Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten ein, selbst wenn es jetzt viel­leicht schnell gehen muss.

Sozia­le Aspek­te des Home Office

Um die sozia­len Aspek­te im Team nicht zu kurz kom­men zu las­sen und damit auch nie­mand im Home Office ver­einsamt, nut­zen wir selbst intern eben­falls sehr rege Chat und Video­kon­fe­renz. Wir haben spa­ßes­hal­ber auch eine klei­ne Home Office Eti­ket­te erstellt:

  • Auf­ste­hen, Zäh­ne put­zen, Kaf­fee. Hilft das nicht, dann noch mehr Kaffee
  • Am Heim­ar­beits­platz ist eine gebü­gel­te Jog­ging­ho­se Pflicht
  • Pyja­ma ist nur mit Ein­horn-Glit­ter oder Super­man-Auf­druck zugelassen
  • Im Fal­le des Pyja­ma soll­te Video­kon­fe­renz nur intern genutzt werden
  • Sofern einen die Fami­lie zu Hau­se nicht auf Trab hält, gele­gent­lich mal auf­ste­hen, sich bewe­gen, Pau­se machen
  • Ach­tung: Wenn Bewe­gung heißt Haus ver­las­sen, dann noch mal prü­fen, ob der Pyja­ma rich­tig sitzt
  • Wer das Wort “Hams­tern” sagt, muss 10 Lie­ge­stüt­ze vor lau­fen­der Kame­ra machen. Alter­na­tiv Lapdance.

Fazit

Wir sind uns bewußt, das wir auf­grund unse­rer Tätig­keits­fel­der für eine sol­che Vor­ge­hens­wei­se Vor­tei­le gegen­über vie­len ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen haben. Gera­de Ein­rich­tun­gen aus dem Bereich der öffent­li­chen Ver­sor­gung kön­nen ihre Mit­ar­bei­ter nicht ein­fach ins Home Office schicken.

Home Office ist jedoch mach­bar. Der aktu­el­le Stand der Tech­nik erlaubt ein siche­res Arbei­ten von zu Hau­se aus. Viel­leicht kön­nen wir mit dem kur­zen Ein­blick in unse­re Vor­ge­hens­wei­se die eine oder ande­re Anre­gung und Tipps lie­fern, wie und was — auch kurz­fris­tig — umsetz­bar ist und auf was man so alles ach­ten soll­te (ohne Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und sicher nicht auf jede Orga­ni­sa­ti­on 1:1 anwend­bar). Denn auch wenn “Aus­nah­me­zu­stand” herrscht: Die The­men Sicher­heit, Daten­schutz aber auch das mensch­li­che Mit­ein­an­der soll­ten nicht zu kurz kommen.

Dan­ke an all die flei­ßi­gen und uner­müd­li­chen Hel­fer, die aktu­ell über­all für den Rest der Gesell­schaft die Stel­lung hal­ten, sei es im Gesund­heits­we­sen, im Han­del, der Ver­sor­gung, öffent­li­che Sicher­heit und und und … Ohne sie wären wir alle aufgeschmissen.

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