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Panne

Warn­hin­weis: Angeb­lich Pass­wör­ter von 6,5 Mio Lin­ke­dIn-Pro­fi­len veröffentlicht

SPIEGEL online berich­tet von der Ver­öf­fent­li­chung von 6,5 Mil­lio­nen Pass­wör­tern für das Busi­ness-Netz­werk Lin­ke­dIn auf einer rus­si­schen Web­sei­te. Die Pass­wör­ter sei­en zwar mit­tels Hash­tag ver­schlüs­selt, doch “mit einem gewis­sen, Fach­leu­ten zufol­ge durch­aus finan­zier­ba­ren Auf­wand könn­ten jedoch vie­le davon wohl wie­der­her­ge­stellt werden.”

Bis­her wur­den zwar nur die Pass­wör­ter ver­öf­fent­licht, doch man gehe davon aus, die dazu­ge­hö­ri­gen Nut­zer­na­men wur­den eben­falls ent­wen­det. Lin­ke­dIn twit­ter­te, man prü­fe der­zeit noch, ob es wirk­lich zu einer Sicher­heits­ver­let­zung gekom­men sei. Das Netz­werk hat nach eige­nen Anga­ben ca. 150 Mil­lio­nen Nut­zer. Wel­che Accounts betrof­fen sind, ist zur Zeit nicht bekannt.

Lin­ke­dIn-Nut­zer soll­ten Ihr Pass­wort umge­hend ändern. Dies gilt auch für Accounts ande­rer Netz­wer­ke /​ Zugän­ge, wel­che die glei­chen Zugangs­da­ten nut­zen. Gene­rell soll­te auf­grund der Häu­fig­keit sol­cher Sicher­heits­ver­let­zun­gen nie das sel­be Pass­wort mehr­fach ver­wen­det werden.

Daten­schutz-Skan­dal: Anwalts-Akten lan­den im Altpapier

Tat­ort: Alt­pa­pier­con­tai­ner, Super­markt-Park­platz in Schwarzenbek

In die­sem fand ein ahnungs­lo­ser Bür­ger unzäh­li­ge Akten meh­re­rer Anwalts­kanz­lei­en, die über einen län­ge­ren Zeit­raum ange­legt wur­den. Bri­san­ter Inhalt: Pfän­dun­gen, Haft­an­trä­ge, ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen u.a. aus Recher­chen pri­va­ter Ermitt­ler. Lapi­da­rer Kom­men­tar des Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten Dr. Thi­lo Wei­chert (ULD): “Das hat defi­ni­tiv nichts in einem Alt­pa­pier­con­tai­ner zu suchen”. “Lei­der”, so Wei­chert, “pas­siert so etwas aber all­zu oft.”

Damit ist die Sache für die betrof­fe­nen Anwalts­kanz­lei­en jedoch nicht aus­ge­stan­den. Wei­chert hat die Unter­la­gen bereits ange­for­dert und wird der ille­ga­len Ent­sor­gung nach­ge­hen. Sehr zum Leid­we­sen der Anwalts­kam­mer, wel­che die Rechts­auf­fas­sung ver­tritt, die schles­wig-hol­stei­ni­sche Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de sei — und zwar aus Daten­schutz­grün­den — gar nicht zustän­dig, denn Anwäl­te wür­den der Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen. Doch mit die­ser scheint es nicht weit her zu sein. Erfährt der Leser der gefun­de­nen Akten doch z.B. zahl­rei­che Details über die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der Mandanten.

Der gefun­de­ne Akten­sta­pel ist über einen hal­ben Meter hoch. Da der Alt­pa­pier­con­tai­ner voll war, klemm­ten die Akten unter dem Deckel und waren für jeder­mann ein­zu­se­hen, so der Finder.

Schwei­ge­pflicht ver­sus Datenschutz

Die­se Dis­kus­si­on fin­det man als Daten­schutz­be­auf­trag­ter sehr häu­fig in der täg­li­chen Pra­xis. Gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Rege­lun­gen zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung wer­den ver­neint unter Bezug­nah­me auf die Schwei­ge­pflicht u.a. nach § 203 StGB Ver­let­zung von Pri­vat­ge­heim­nis­sen. Hier­zu hat das ULD eine Stel­lung­nah­me ver­öf­fent­licht, in der nach­voll­zieh­bar die Rege­lungs- und Umset­zungs­pflicht aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) für Anwäl­te dar­ge­legt ist. So hat auch das Ber­li­ner Kam­mer­ge­richt unter dem Akten­zei­chen 2 Ss 23/​07, 1 Ws (B) 51/​07 — 2 Ss 23/​07 im August 2010 klar­ge­stellt, dass die Schwei­ge­pflicht und BDSG sich nicht erset­zen, son­dern ergänzen.

Der DAV (Deut­scher Anwalt­ver­ein) hat dies erkannt und sei­nen Mit­glie­dern in der Depe­che 2010–42 eine ent­spre­chen­de Check­lis­te für die Berei­che IT-Ein­satz, exter­ne Dienst­leis­ter, Daten­si­che­rung und Archi­vie­rung, Ver­schlüs­se­lung und die Bestell­pflicht eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten zur Ver­fü­gung gestellt.

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Kein Punkt­spiel: Daten­pan­ne bei TSG Hoffenheim

Eigen­tor

Wie die Rhein-Neckar-Zei­tung berich­te­te, erhiel­ten die Abon­nen­ten des ver­eins­ei­ge­nen Video­por­tals inter­es­san­te Post. Eine Email des Por­tals mit dem Betreff “Rück­ruf: achtzehn99 tv App” ent­hielt kei­nen Text­hin­weis auf den Rück­ruf. Dafür jedoch die Email-Adres­sen aller Abon­nen­ten. Dar­un­ter nicht nur geschäft­li­che Kon­takt­mög­lich­kei­ten z.B. zu Jour­na­lis­ten, son­dern auch pri­va­te Email-Adres­sen u.a. die des Sins­hei­mer Ober­bür­ger­meis­ters oder eines Betriebs­ra­tes der nahe­ge­le­ge­nen BASF.

Rote Kar­te

Die rote Kar­te gibt es nicht nur für die Daten­pan­ne, son­dern in Ver­bin­dung mit dem feh­len­den Kri­sen­ma­nage­ment im Anschluss. “Lei­der ist uns heu­te ein tech­ni­scher Feh­ler unter­lau­fen”, heißt es in dei­ner Mit­tei­lung lapi­dar und man wol­le sich “sehr herz­lich ent­schul­di­gen”. Fehl­an­zei­ge, wer auf eine Erklä­rung der Pan­ne hoff­te zusam­men mit getrof­fe­nen Maß­nah­men, um sol­che zukünf­tig zu ver­mei­den. Statt­des­sen prä­sen­tier­te der Ver­ein eine neue Soft­ware, um sich dann zu ver­ab­schie­den, als wäre nichts gesche­hen: “Wir wün­schen Ihnen und Euch wei­ter­hin gute Unter­hal­tung mit dem Ange­bot von acht​zehn99​.tv!

Wäre wün­schens­wert, wenn TSG Hof­fen­heim beim Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in der glei­chen Liga spie­len wür­de wie mit dem run­den Leder. Ver­spro­chen wird dies auf der Ver­eins­web­sei­te bereits “Die TSG 1899 Hof­fen­heim Spiel­be­triebs GmbH nimmt den Schutz per­sön­li­cher Daten [.…] sehr ernst” zusam­men mit dem Ver­spre­chen, dass die Daten “nicht ohne Ihr aus­drück­li­ches Ein­ver­ständ­nis an Drit­te” wei­ter­ge­ge­ben wer­den.  Im Moment liegt der Ball jedoch weit im eige­nen Feld!

Quel­len:

  • https://​www​.daten​schutz​be​auf​trag​ter​-info​.de/​r​o​t​e​-​k​a​r​t​e​-​f​u​e​r​-​h​o​f​f​e​n​h​e​i​m​-​d​a​t​e​n​l​e​c​k​-​b​e​i​m​-​e​r​s​t​l​i​g​i​s​t​en/
  • https://​www​.stutt​gar​ter​-nach​rich​ten​.de/​i​n​h​a​l​t​.​m​a​i​l​a​d​r​e​s​s​e​n​-​v​e​r​o​e​f​f​e​n​t​l​i​c​h​t​-​d​a​t​e​n​p​a​n​n​e​-​b​e​i​-​1​8​9​9​-​h​o​f​f​e​n​h​e​i​m​.​0​c​e​0​7​6​4​7​-​f​7​9​7​-​4​8​e​3​-​b​2​0​c​-​1​b​5​1​f​d​6​0​c​f​a​b​.​h​tml
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Easy­cash GmbH zahlt 60000 Euro Bußgeld

Die Easy­cash GmbH zahl­te für die unbe­rech­tig­te Wei­ter­ga­be von Kon­to­da­ten — sie­he “Easy­cash sam­melt Daten von EC-Kar­ten­in­ha­bern zwecks Bewer­tung der Zah­lungs­fä­hig­keit” und “Ham­bur­ger Daten­schüt­zer stellt Straf­an­trag gegen easy­cash Loyal­ty Solu­ti­ons” — ein Buß­geld in Höhe von 60.000 Euro.

Der zustän­di­ge Daten­schutz­be­auf­trag­te von Nord­rhein-West­fa­len, Ulrich Lep­per kom­men­tiert sein Vor­ge­hen: “Wer Zah­lungs­vor­gän­ge qua­si als Treu­hän­der für Ein­zel­han­dels­un­ter­neh­men abwi­ckelt, muss beson­ders sorg­fäl­tig mit die­sen Daten umge­hen. Er darf so sen­si­ble Daten über Zah­lungs­ver­hal­ten und Kon­to­ver­bin­dun­gen, die durch­aus auch Pro­fil­bil­dun­gen erlau­ben wür­den, nicht für ande­re Zwe­cke an Drit­te über­mit­teln. Des­we­gen muss­te ich hier einschreiten.”

Die Daten hat­te Easy­cash an die in Ham­burg ansäs­sige Fir­ma easy­cash Loy­alty Solu­ti­ons als Schwes­ter­un­ter­neh­men ver­mit­telt, das Kun­den- und Bonus­pro­gram­me anbie­tet, und die Daten sta­tis­tisch aus­wer­te­te. Easy­cash wickelt im Auf­trag von Ein­zel­händ­lern EC-Kar­ten­zah­lun­gen ab und ver­fügt dar­aus über zahl­rei­che Daten­sät­ze über Kar­ten­zah­lungs­vor­gän­ge. An das Schwes­ter­un­ter­neh­men gab Easy­cash die Daten von rund 400.000 Zah­lungs­vor­gän­gen weiter.

Nach Anga­ben von Lep­per zeig­te sich Easy­cash ein­sich­tig und koope­ra­tiv. Das Buß­geld sei bereits bezahlt.

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Daten­pan­ne bei REWE — mut­maß­li­cher Hacker unter­ge­taucht (Update)

“Für die Unter­neh­men der REWE Group sind ver­läss­li­che Pro­dukt­qua­li­tät und Sicher­heit obers­tes Gebot. Dar­auf kön­nen sich unse­re Kun­den ver­las­sen” — damit wirbt REWE auf sei­nen Inter­net­sei­ten. Erst bei genau­em Wei­ter­le­sen erkennt man, damit sind nur Pro­duk­te des Unter­neh­mens gemeint, nicht die Datensicherheit.

Das erkann­ten ver­gan­ge­ne Woche nun auch Com­pu­ter­ha­cker und mach­ten sich erfolg­reich über die IT-Infra­struk­tur her. Ziel und Opfer der Daten­pan­ne waren zwei Daten­ban­ken mit Namen, Adres­sen und Pass­wör­tern von Kun­den, die an einer Fuß­ball­bil­der-Sam­mel­ak­ti­on und einer Inter­net­tausch­bör­se teil­ge­nom­men hatten.

Nach Anga­ben des Unter­neh­mens waren hier­bei kei­ne Bank- und Kre­dit­kar­ten­da­ten betrof­fen und die Sicher­heits­lü­cke seit Frei­tag abend geschlos­sen. Anga­ben über die Dau­er des Daten­lecks wur­den kei­ne gemacht. In den Pres­se­mel­dun­gen des Unter­neh­mens und er Unter­neh­mens­grup­pe fin­det sich nichts zu die­sem Vor­fall (zum Zeit­punkt des Ver­fas­sens die­ses Arti­kels), die Infor­ma­ti­on stammt von der Ber­li­ner Mor­gen­post.

Daten­schutz tut Not

Die nicht abrei­ßen­de Flut an Daten­pan­nen der letz­ten Wochen zeigt deut­lich auf, es steht nicht zum Bes­ten um das The­ma Daten­schutz in Unter­neh­men. Nicht aus­rei­chend geprüf­te Soft­ware­up­dates, mona­te­lang bekann­te sträf­lich ver­nach­läs­sig­te Sicher­heits­lü­cken oder auch unzu­rei­chen­de Pass­wort­si­cher­heit füh­ren die Hit­lis­ten der Grün­de für die­se Daten­pan­nen an. Fra­gen Sie doch mal Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten, was er gegen sol­che Vor­komm­nis­se an pro­ba­ten Mit­teln bereit­hält. Sie wer­den stau­nen. Apro­pos: hat Ihr Unter­neh­men über­haupt einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Viel­leicht droht hier schon das nächs­te Unge­mach in Form eines Buß­gelds auf­grund feh­len­der oder ver­spä­te­ter Bestellung.

Auf jeden Fall soll­ten alle Betrof­fe­ne prü­fen, ob das bei REWE genutz­te Pass­wort auch an ande­rer Stel­le zum Ein­satz kam. Wenn ja, dann ist schnel­ler Wech­sel angesagt.

Update 18.07.2011, 16:27 Uhr:

Mitt­ler­wei­le ist eine Pres­se­mel­dung der REWE Group erschienen.

Update 20.07.2011, 09:45 Uhr:

Der Spie­gel berich­tet, die Log­in­da­ten inkl. Pass­wör­ter sind mitt­ler­wei­le frei im Netz ver­füg­bar. Die Pass­wör­ter lagen in den Sys­te­men von REWE in unver­schlüs­sel­ter Form vor und laden nun zum Miß­brauch ein. Jetzt heisst es für Betrof­fe­ne schnell reagie­ren und die­ses Pass­wort über­all da zu ändern, wo es mög­li­cher­wei­se noch zum Ein­satz kam.

Update 06.08.2011, 09:10 Uhr

hei­se mel­det im Ticker, die Köl­ner Poli­zei habe den mut­maß­li­chen Täter ermit­telt. Es soll sich dabei um einen 23-jäh­ri­gen han­deln, der zur Zeit flüch­tig ist. Der Ver­däch­ti­ge hat sich in ein­schlä­gi­gen Hacker­fo­ren im Inter­net über sei­ne Vor­ge­hens­wei­se beim Ein­drin­gen in die REWE-Sys­te­me geäußert.

Bedau­er­li­cher­wei­se führ­ten die­se Anlei­tun­gen zu wei­te­ren Angrif­fen, so die Köl­ner Kri­po. Wei­te­re Daten­ver­lus­te bis zu Abschal­tung der Sys­te­me sei­en durch­aus im Bereich des Möglichen.

Da die gehack­ten Kun­den­da­ten mitt­ler­wei­le im Inter­net ver­öf­fent­licht wur­den, kann der Appell an mög­li­che Betrof­fe­ne nur drin­gend wie­der­holt wer­den, mehr­fach ver­wen­de­te Pass­wör­ter schleu­nigst zu ändern, um Miß­brauch zu vermeiden.

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Scha­den aus Hacker­an­griff gegen Kre­dit­kar­ten­kun­den der Citigroup geht in die Millionen

Vor kur­zem ging es durch die Pres­se: die US-Groß­bank Citigroup wur­de gehackt und die Daten von ca. 360.000 Kre­dit­kar­ten­kun­den ent­wen­det. Nun mel­det das “Wall Street Jour­nal” unter Beru­fung auf inter­ne Krei­se, daß unge­fähr 3.400 betrof­fe­ne Kre­dit­kar­ten­in­ha­ber einen Scha­den in Höhe von 2,7 Mil­lio­nen US-Dol­lar durch den Miß­brauch der ent­wen­de­ten Daten erlit­ten haben.

Die Cyber-Kri­mi­na­li­tät nimmt ste­tig zu, das Gefühl der Sicher­heit kann schnell trü­gen. Das haben Hacker-Atta­cken der letz­ten Wochen zur Genü­ge bewiesen.

Ein Grund mehr, kon­ti­nu­ier­lich an der Sicher­heit der IT-Sys­te­me Ihres Unter­neh­mens zu arbei­ten. Opti­mal, wenn Sie dabei früh­zei­tig Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten ein­bin­den. Sie haben kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Dann ist viel­leicht höchs­te Zeit.

Phis­hing-Emails an Kun­den von K&M Elektronik

Mehr oder weni­ger hei­ter weiter

hei­se secu­ri­ty infor­miert heu­te im News­ti­cker über einen aktu­el­len Miß­brauch von Kun­den­da­ten nach einer bereits län­ger zurück­lie­gen­den Daten­pan­ne — die­ses Mal bei dem bekann­ten Elek­tronik­händ­ler K&M Elek­tro­nik. Damit reiht sich das Unter­neh­men in eine ste­tig wach­sen­de Lis­te illus­trer Mar­ken­un­ter­neh­men mit Daten­pan­nen ein.

Seit 2009 in den Hän­den von Hackern

Wie das Unter­neh­men gegen­über dem Ver­lag bestä­tig­te, ist die Kun­den­da­ten­bank bereits im Novem­ber 2009 in die Hän­de von Hackern gefal­len, Anschrif­ten und EMail-Adres­sen inklu­si­ve. Trotz wei­te­rer Sicher­heits­maß­nah­men wur­den im Mai 2011 erneut Kun­den­da­ten entwendet.

Phis­hing frei Haus

Die betrof­fe­nen Inha­ber der gestoh­le­nen Email-Adres­sen erhiel­ten nun die fro­he Bot­schaft ins Post­fach: K&M gibt zum 15-jäh­ri­gen Jubi­lä­um des Online-Shops einen Gut­schein aus. Link ankli­cken, Gut­schein per Java-App­let gleich erstel­len las­sen und den Gut­schein­code einlösen.

Der Haken: das Java-App­let küm­mert sich nicht um den Wunsch des Besu­chers nach einem Gut­schein, son­dern ver­folgt eige­ne Inter­es­sen. Eine Schad­rou­ti­ne wird nach­ge­la­den und instal­liert, das Sys­tem des arg­lo­sen Besu­chers ist verseucht.

Kri­sen­ma­nage­ment?

K&M reagier­te, nahm die allem Anschein nach mit­tels SQL-Injec­tion ver­seuch­ten Sys­te­me vom Netz.  und infor­mier­te über die Face­book-Sei­te des Unter­neh­mens. Da auf den befal­le­nen Sys­te­men eben­falls die Mail­funk­tio­nen ablie­fen, konn­ten die betrof­fe­nen Kun­den nicht per Email infor­miert und gewarnt werden.

Mitt­ler­wei­le ist die Sicher­heits­lü­cke geschlos­sen, die Sys­te­me sind wie­der online. Ein Hin­weis im Online-Shop infor­miert Besu­cher über die Phis­hing-Gefahr. Es fehlt jedoch jeg­li­cher Hin­weis auf die zuvor gehack­ten Kun­den­da­ten. Laut Mel­dung des hei­se-Tickers sieht K&M auch kei­ne direk­te Infor­ma­ti­on der Betrof­fe­nen z.B. per Email vor. Wie übri­gens schon zuvor nicht, als in der Ver­gan­gen­heit die Kun­den­da­ten abhan­den gekom­men sind.

Kri­sen­ma­nage­ment und das Ernst­neh­men der Daten­schutz­in­ter­es­sen von Kun­den sehen anders aus. Die­se Ansicht tei­len die meis­ten Kom­men­ta­to­ren der Face­book-Mel­dung vom K&M. Das sel­be Bild zeich­net sich eben­falls in den Foren­bei­trä­gen auf hei­se online ab — “the cus­to­mers are not amu­sed” in Anbe­tracht einer sol­chen Informationspolitik.

Vor­beu­gen ist besser …

… als hin­ter­her die Scher­ben zusam­men­zu­keh­ren. Die­ses State­ment fin­det auf alle pro­mi­nen­ten Daten­pan­nen der letz­ten Tagen und Wochen Anwen­dung. Was emp­fiehlt der Daten­schutz­be­auf­trag­te eines Unter­neh­mens? BSI Grund­schutz­ka­ta­log, regel­mä­ßi­ge Stress­tests und Sicher­heits­up­dates, kon­ti­nu­ier­li­che Sen­si­bi­li­sie­rung der Mit­ar­bei­ter und Unter­neh­mens­lei­tung und … und … und …

Sie haben gar kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Das könn­te ein Pro­blem sein. Liegt näm­lich eine Bestell­pflicht vor, ris­kie­ren Sie bereits jetzt ein Buß­geld — ganz ohne Daten­pan­ne. Spre­chen Sie uns an — wir prü­fen kos­ten­frei, ob eine sol­che Bestell­pflicht für Ihr Unter­neh­men vorliegt.

Kein Spiel — mehr als 75 Mil­lio­nen Nut­zer des Sony Play­sta­ti­on Net­work aus­ge­späht (Update)

Kein Spiel, son­dern Rea­li­tät! (28.04.2011)

Sony könn­te Opfer eines der größ­ten Fäl­le von Daten­klau gewor­den sein! Dies berich­ten Live-Ticker, Online-Medi­en und Radio­sen­der heu­te mor­gen umfänglich.

Power off

Vor gut einer Woche zog der japa­ni­sche Elek­tronik­kon­zern Sony den Ste­cker des Play­sta­ti­on Net­works sowie des Video- und Musik­ser­vices Qrio­ci­ty. In den Nut­zer­fo­ren erklär­te sich Sony nun zu dem Vorfall.

Was war passiert?

Hacker haben sich Zugriff auf die Diens­te samt den dazu­ge­hö­ri­gen Daten ver­schafft — Daten von mehr als 75 Mil­lio­nen Nut­zern. Dabei han­delt es sich um Namen, Adres­sen, Log­in-Daten und — zur Zeit nicht aus­zu­schlies­sen — Kre­dit­kar­ten­da­ten. Ist letz­te­res der Fall so han­delt es sich um den größ­ten Finanz­da­ten­skan­dal aller Zeiten!

Ursa­chen­for­schung

Sony hat ein exter­nes Sicher­heits­un­ter­neh­men beauf­tragt, wie es zu die­sem Vor­fall kom­men konn­te. Zeit­gleich wer­den die Sys­te­me und Sicher­heits­me­cha­nis­men über­ar­bei­tet, um zukünf­ti­ge Daten­pan­nen und Daten­ver­lus­te zu verhindern.

Sony hat die Betrof­fe­nen nach eige­nen Anga­ben über den Vor­fall infor­miert. Der Kon­zern warnt: “Obwohl es der­zeit kei­ne Anzei­chen dafür gibt, dass auf Kre­dit­kar­ten-Infor­ma­tio­nen wider­recht­lich zuge­grif­fen wur­de, kön­nen wir die­se Mög­lich­keit nicht gänz­lich außer Betracht lassen.”

Laut einer Mel­dung des Han­dels­blatts könn­te der Scha­den für Sony nach Exper­ten­schät­zun­gen meh­re­re Mil­li­ar­den Dol­lar aus­ma­chen. Vom Image- und Ver­trau­ens­ver­lust sei­tens (poten­ti­el­ler) Kun­den ganz zu schwei­gen. Wie die SZ berich­tet, wird hin­ter dem Angriff ein Rache­akt vermutet.

Unmut

Vie­le Nut­zer der Diens­te sind zu Recht ver­stimmt. Erst wur­den die Ser­vices ohne Vor­war­nung abge­schal­tet, dann muss­te fast eine Woche auf eine Begrün­dung und Erklä­rung gewar­tet werden.

Gefah­ren­ab­wehr

Für Nut­zer der Sony Diens­te heisst es nun, regel­mä­ßig und zeit­nah Kre­dit­kar­ten- und Kon­to­aus­zü­ge auf Unre­gel­mä­ßig­kei­ten zu prü­fen. Sper­ren Sie Ihre für die Sony Diens­te genutz­te Kre­dit­kar­te schrift­lich unter Hin­weis auf die­se Daten­pan­ne und las­sen Sie sich eine Kar­te mit neu­er Num­mer aus­stel­len. Je nach wei­te­rem Ver­lauf kön­nen Sie mög­li­cher­wei­se die hier­für ent­stan­de­nen Kos­ten gegen den Kon­zern gel­tend machen — daher die Schriftform.

Eben­falls drin­gend zu emp­feh­len, ist der sofor­ti­ge Wech­sel des genutz­ten Pass­worts, sofern die­ses auch bei ande­ren Diens­ten oder Log­ins genutzt wurde.

Irr­glau­be

Eine sol­che Daten­pan­ne kann jedes Unter­neh­men tref­fen, egal ob klein oder groß, regio­nal oder welt­weit tätig. Daten­pan­nen wie die­se müs­sen nach dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz gegen­über der Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de und den Betrof­fe­nen durch das Unter­neh­men ange­zeigt wer­den. Geld­bu­ße und Image­scha­den inklusive.

Abhil­fe

Kon­se­quen­ter Daten­schutz bie­tet kei­nen 100%-igen Schutz vor sol­chen Pan­nen. Mit enger Ver­knüp­fung von Daten­schutz, Daten­si­cher­heit und IT-Sicher­heit kann das Risi­ko jedoch mini­miert wer­den. Fra­gen Sie doch ein­fach Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten! Sie haben kei­nen? Dann wird es Zeit — even­tu­ell liegt sogar eine gesetz­li­che Bestell­pflicht vor, deren Nicht­ein­hal­tung Ihr Unter­neh­men bereits jetzt schon einem Buß­geld­ri­si­ko aus­setzt. Spre­chen Sie mich an:

  • Schnell­kon­takt
  • Anfor­de­rung Infomaterial
  • Ange­bot und Kos­ten eDSB

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu die­sem Vor­fall lesen Sie auch bei daten​schutz​be​auf​trag​ter​-info​.de

Update vom 02.05.2011

Die Daten­pan­ne des Elek­tronik­rie­sen Sony heizt die Debat­te um das The­ma Daten­schutz wei­ter an. So for­dert Thi­lo Wei­chert, Lei­ter des Daten­schutz­zen­trums Schles­wig-Hol­stein (ULD) die Ein­rich­tung natio­nal ver­ant­wort­li­cher Stel­len von inter­na­tio­na­len Kon­zer­nen für sol­che Vor­fäl­le. Es gin­ge nicht an, daß es zwar deut­sche Ver­triebs­ge­sell­schaf­ten gibt, die recht­lich Ver­ant­wort­li­chen sol­cher Kon­zer­ne jedoch im Aus­land für Ver­stö­ße gegen das deut­sche Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) nicht haft­bar gemacht wer­den kön­nen. “Nur so las­sen sich Ver­säum­nis­se kon­se­quent sank­tio­nie­ren und Buß­gel­der auch vollstrecken.”

Die FDP sieht die aktu­el­len Vor­fäl­le als wei­te­re Argu­men­te pro Stif­tung Daten­schutz. Die­se soll durch ihre Arbeit Bür­ger und Unter­neh­men für das The­ma Daten­schutz sensibilisieren.

stern​.de berich­tet, daß Sony ohne den ent­spre­chen­den Fir­men­sitz in Deutsch­land auch jetzt bereits in der Haf­tung stün­de. Sol­che Haf­tungs­fra­gen sei­en bereits durch das Bür­ger­li­che Gesetz­buch (BGB) gere­gelt, so die zitier­ten Rechts­exper­ten. Der Bun­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz Peter Schaar sieht jedoch den Nach­weis für Betrof­fe­ne als schwer zu erbrin­gen an. Dem ARD Mor­gen­ma­ga­zin sagt er, es wäre schwer den Nach­weis zu erbrin­gen, daß unrecht­mä­ßi­ge Bewe­gun­gen auf Kre­dit­kar­ten- und Bank­kon­ten auf die Daten­pan­ne von Sony zurück­zu­füh­ren seien.

Sony bie­tet der­weil ers­te Ent­schä­di­gun­gen in Form von kos­ten­frei­er Nut­zung von Pre­mi­um-Ser­vices für die Dau­er von 30 Tagen an.

Update vom 04.05.2011

Die Daten­pan­ne bei Sony ist noch grö­ßer als bis­her ange­nom­men. Wie ver­mel­det wird, wur­de zusätz­lich der Dienst Sony Online Enter­tain­ment SOE Opfer des Daten­klaus. Betrof­fen sind ca. 25 Mil­lio­nen Nut­zer, deren Kre­dit­kar­ten­da­ten, Pass­wör­ter, Namen und Adres­sen, Email-Adres­sen, Geburts­da­ten, Anga­ben über das Geschlecht und Tele­fon­num­mern sowie die Bank­da­ten SONY ent­wen­det wur­den. Die Daten sol­len zwar aus einer Daten­bank von 2007 stam­men und auch nur ca. 10.700 Kun­den in Deutsch­land, Öster­reich, Spa­ni­en und den Nie­der­lan­den betrof­fen sein, ein Trost ist dies für die betrof­fe­nen Kun­den jedoch nicht.

Der­weil for­dert der Ver­ein “Digi­ta­le Gesell­schaft”, dass die Beweis­last bei Daten­lecks umge­kehrt wer­den müs­se: “Wer ein Daten­leck ver­ur­sacht, muss bewei­sen, dass es nicht sein Leck war das zu Miss­brauch geführt hat.”

Nach Sony nun die UNESCO — Daten­leck macht Bewer­ber­da­ten frei zugänglich

Kaum hat die Nach­richt der Sony Daten­pan­ne die Run­de gemacht, folgt die nächs­te Mel­dung. SPIEGEL Online berich­tet von einem Daten­leck bei der UNESCO. Die­se UNO-Orga­ni­sa­ti­on hat die För­de­rung von Erzie­hung, Wis­sen­schaft und Kul­tur sowie Kom­mu­ni­ka­ti­on und Infor­ma­ti­on in den Mit­glieds­staa­ten zur Auf­ga­be. Kom­mu­ni­ka­ti­on und Infor­ma­ti­on hat die UNESCO nun etwas zu weit ausgelegt.

“Die Unesco und ich, das könn­te eine Lie­bes­ge­schich­te werden …”

… so zitiert das Nach­rich­ten­ma­ga­zin aus dem Anschrei­ben einer Bewer­be­rin. Die­ses Anschrei­ben sowie vie­le tau­send wei­te­re Bewer­bun­gen mit allen dazu­ge­hö­ri­gen Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen waren mit leich­ter Mani­pu­la­ti­on der URL-ID frei in den Bewer­ber­da­ten­ban­ken im Inter­net ein­seh­bar. Neben Anga­ben zu Anschrif­ten, Email, Tele­fon­num­mern, Bil­dungs­weg und beruf­li­cher Wer­de­gang wur­den auch Anga­ben zum bis­he­ri­gen Ver­dienst des Bewer­ben­den unge­wollt öffent­lich gemacht.

Mein Name ist Hase …

… ich weiß von nichts.” Dar­auf wird sich die UNESCO nicht beru­fen kön­nen. Denn bereits am 21. März 2011 hat ein Bewer­ber die Orga­ni­sa­ti­on auf den Umstand des Daten­lecks und des­sen Funk­ti­ons­wei­se auf­merk­sam gemacht. Was ist pas­siert? Nichts! Die SPIEGEL Redak­ti­on prüf­te das Daten­leck und infor­mier­te die UNESCO am 27.04.2011 aus­führ­lich. Eine Stel­lung­nah­me liegt bis zur Ver­öf­fent­li­chung des SPIEGEL Online Arti­kels nicht vor. Die Daten­ban­ken sind aber mitt­ler­wei­le offline.

Umfang des Datenlecks

Nach SPIE­GEL-Recher­chen konn­ten von der Bewer­bung Num­mer 2 aus 2006 bis zur Num­mer 79998 im Jahr 2011 alle oben genann­ten Infor­ma­tio­nen durch ein­fa­che Ände­rung der ID-Num­mer der Bewer­bung in der URL des Bewer­ber­por­tals der UNESCO ein­ge­se­hen werden.

Der Sicher­heits­be­ra­ter des Soft­ware-Anbie­ters SOHOS kri­ti­siert den “schlam­pi­gen Umgang” mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Sei­ner Ein­schät­zung nach sei die­ser in Deutsch­land sogar strafbar.

Risi­ken für die Betroffenen

Das Miß­brauchs­po­ten­ti­al wird zur Zeit im Hin­blick auf finan­zi­el­le Schä­den als gering ein­ge­stuft. Ärger­lich ist der Vor­fall durch die Preis­ga­be sen­si­bler per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten alle­mal. Vor­sicht soll­ten die Bewer­ber den­noch wal­ten las­sen. Durch Aus­wer­tung der Daten und Iden­ti­fi­ka­ti­on loh­nens­wer­ter Angriffs­zie­le könn­ten die Betrof­fe­nen Opfer sog. Spear-Phis­hing-Atta­cken wer­den. Hier­bei wer­den spe­zi­ell prä­pa­rier­te und offi­zi­ell aus­se­hen­de Emails an das Opfer geschickt, um die­sen zum Auf­ruf mani­pu­lier­ter Web­sei­ten zu ver­lei­ten. Mit einem Maus­klick ist der genutz­te Com­pu­ter infi­ziert und even­tu­ell ein Hin­ter­tür­chen in das gesam­te inter­ne Netz­werk geöffnet.

Vor­beu­gen ist besser …

Eine idea­le Prä­ven­ti­ons­mög­lich­keit bie­tet zum Bei­spiel die Nut­zung des BSI-Grund­schutz­ka­ta­logs und die Aus­ge­stal­tung der IT-Sys­te­me und Pro­zes­se nach des­sen Kri­te­ri­en. Unter­stüt­zend kann hier­für das kos­ten­freie Soft­ware-Tool Ver­inice hin­zu­ge­nom­men werden.

… und fra­gen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten

Sie haben kei­nen? Dann wird es viel­leicht höchs­te Zeit. Die Vor­aus­set­zun­gen sind schnell erfüllt und Sie sind nach dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz ver­pflich­tet, einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu bestel­len. Bei Ver­säum­nis oder ver­spä­te­ter Bestel­lung dro­hen Buß­gel­der. Ger­ne bera­te ich Sie im Hin­blick auf die not­wen­di­gen Maß­nah­men, eine mög­li­che Bestell­pflicht und ste­he Ihrem Unter­neh­men — auf Wunsch — eben­falls als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter zur Ver­fü­gung -> a.s.k. Daten­schutz-Dienst­leis­tun­gen.

Agen­tur für Arbeit Cel­le tappt in CC-Fal­le und ver­teilt Email-Adres­se der betreu­ten Arbeitslosen

Email ist schon eine prak­ti­sche Einrichtung

Muss­te man frü­her noch müh­sam Ein­la­dun­gen dru­cken, kuver­tie­ren und fran­kie­ren — und somit einen nicht uner­heb­li­chen Kos­ten- und Zeit­auf­wand in Kauf neh­men -, so ver­ein­facht sich durch die Kom­mu­ni­ka­ti­on per Email so eini­ges. Das dach­te sich auch die Agen­tur für Arbeit in Cel­le. Sie ver­schick­te am 04.04.2011  ihre Ein­la­dun­gen für die “2. Regio­nal­mes­se Per­so­nal­dienst­leis­tung” an 650 Emp­fän­ger per Email. Guter Ansatz, las­sen sich doch bei der Zahl an Emp­fän­gern schon deut­li­che Ein­spa­run­gen rea­li­sie­ren — ganz im Sin­ne der Steuerzahler.

Email kann aber auch recht gefähr­lich sein

Per Email sind aber auch schnell mal Infor­ma­tio­nen an Emp­fän­ger unwi­der­ruf­lich ver­teilt, die die­se gar nicht hät­ten errei­chen dür­fen oder sol­len. Auch die­se Erfah­rung muss­te die Agen­tur für Arbeit in Cel­le machen, als sie die Ein­la­dun­gen ver­schick­te. Denn statt die 650 Emp­fän­ger in das sog. “blind copy” (BC:) Adress­feld ein­zu­fü­gen, nut­ze man die her­kömm­li­che Form der Adres­sie­rung. Ergeb­nis: alle 650 Emp­fän­ger konn­ten an der Ver­tei­ler­lis­te able­sen, wer zur Zeit noch alles als Kun­de der Agen­tur für Arbeit regis­triert und auf deren Unter­stüt­zung ange­wie­sen ist. Eine Daten­pan­ne par excellence.

Daten­pan­ne ist nicht gleich Datenpanne

Der zustän­di­ge Geschäfts­füh­rer, Rai­ner Weber, ent­schul­dig­te sich schrift­lich — per Email — bei den Betrof­fe­nen: “Es han­delt sich um einen mensch­li­chen Anwen­dungs­feh­ler, der uns lei­der unter­lau­fen ist. Ich bedaue­re die­ses Ver­se­hen sehr und ent­schul­di­ge mich bei allen Betrof­fe­nen. Gleich­zei­tig möch­te ich ihnen als Ges­te der Wie­der­gut­ma­chung anbie­ten, dass sie auf der mor­gi­gen Mes­se pro­fes­sio­nel­le Bewer­bungs­fo­tos von sich anfer­ti­gen las­sen kön­nen – auf unse­re Kosten.”

Es darf gespannt auf die Bewer­tung der zustän­di­gen Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­de gewar­tet wer­den. Ob ein Unter­neh­men bei einem sol­chen Ver­stoß gegen das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) mit einer sol­chen Vor­ge­hens­wei­se unge­scho­ren davon kommt, darf bezwei­felt wer­den. Löb­lich ist, das Rai­ner Weber eine noch­ma­li­ge Sen­si­bi­li­sie­rung sei­ner Mit­ar­bei­ter für die kor­rek­te Nut­zung von Email ange­kün­digt hat.

Und die Moral von der Geschicht’

Bewusst oder unbe­wusst kann jeder Mit­ar­bei­ter zur “Daten­schleu­der” wer­den, wie in die­sem Fall. Umso wich­ti­ger ist es, Ihre Mit­ar­bei­ter nicht nur für daten­schutz­recht­li­che Aspek­te des eige­nen Arbeits­be­reichs zu sen­si­bi­li­sie­ren, son­dern auch im kor­rek­ten Umgang der ein­ge­setz­ten Soft­ware zu schu­len. In einem hilf­rei­chen Email-Knig­ge des Blogs DIE STRUKTURMACHER ist zum Bei­spiel zur kor­rek­ten Aus­wahl der Emp­fän­ger zu lesen:

“Übli­cher­wei­se wer­den aus­schließ­lich die Per­so­nen als direk­te Emp­fän­ger im Adress­feld ein­ge­tra­gen, für die Hand­lungs­be­darf aus der Email ent­steht oder für die der Inhalt der Email hohe Rele­vanz für deren Auf­ga­ben­be­reich hat. Alle ande­ren Emp­fän­ger wer­den in das CC Feld ein­ge­tra­gen oder bes­ser gleich ganz weg­ge­las­sen. Spre­chen Sie meh­re­re Emp­fän­ger an, die unter­ein­an­der anonym blei­ben sol­len oder müs­sen, ist die Ver­wen­dung des sog. BC Felds (blind copy) abso­lu­te Pflicht — auch um Ver­stö­ße gegen das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) zu vermeiden.”

Fra­gen Sie doch ein­fach Ihren Datenschutzbeauftragten

Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter sen­si­bi­li­siert Ihre Mit­ar­bei­ter dahin­ge­hend und unter­stützt mit Tipps und Tricks zum Arbeits­all­tag. Sie haben noch kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Dann spre­chen Sie mich an. Mög­li­cher­wei­se liegt bereits eine gesetz­li­che Bestell­pflicht vor und Sie tra­gen (bewußt oder unbe­wußt) ein nicht uner­heb­li­ches Buß­geld­ri­si­ko mit sich herum.

Update 15.04.2011

Wie bei daten​schutz​be​auf​trag​ter​-info​.de nach­zu­le­sen ist, soll die ein­ge­setz­te Mail-Soft­ware ent­spre­chend über­ar­bei­tet wer­den, um sol­che Feh­ler zukünf­tig zu ver­mei­den. Wei­ter­hin hat sich der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te Peter Schaar des Vor­gangs eben­falls angenommen.

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