Die britische Datenschutzbehörde verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen Sony wegen der erfolgreichen Hackerangriffe auf das Playstation Network. Sony zeigt sich uneinsichtig und sieht sich als Opfer. Dabei blendet es die eigenen Versäumnisse aus, ein ausreichend hohes Schutzniveau sicherzustellen, z.B. durch starke Passwörter und stetes Aktualisieren der Systeme mit Sicherheitspatches.
Am Samstag, den 17.11.2012 findet von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Volkshochschule Hersbruck, Emil-Held-Haus, Amberger Straße 27, Raum 02 das Seminar "Soziale Netzwerke und deren Gefahrenpotentiale" statt. Die Teilnahme-Gebühr beträgt 24,-- €. Wie kann es sein, dass ein eigentlich kleines Unternehmen wie Facebook Milliarden wert sein soll? Oder handelt es sich dabei eher um den Wert der gesammelten personenbezogenen Daten der Nutzer? Was steckt hinter sozialen Netzwerken? Was treibt diese an und was motiviert deren Nutzer, so viel über sich preiszugeben? Was ist Profiling und wie kann ich mich davor schützen? Welche unbedachten Rechtsverstöße können bei der Nutzung sozialer Netzwerke unterlaufen? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen der Dozent, freiberuflicher Berater für Datenschutz und Datensicherheit im Rahmen dieser Veranstaltung.
Eine eigene Website ist für die meisten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Umfeld von Social Media werden immer mehr Unternehmen aktiv. So groß die Chancen der neuen Medien auch sind, so viele Gefahren bergen sie. Rechtliche Aspekte und der Datenschutz finden oftmals nicht die notwendige Beachtung. Und dies kann zu bösen Überraschungen führen. Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten sind keine Seltenheit. Jürgen Putzer, ausgewiesener Internet- und Social Media Experte zeigt im Dialog mit Sascha Kuhrau, a.s.k. Datenschutz, welche Fehler sehr häufig gemacht werden und wie man diese vermeiden kann. Kostenfreie Veranstaltung mit Voranmeldung am 11.10.2012 im Landratsamt Lauf.
"Wir haben keine personenbezogenen Daten im Unternehmen, daher betrifft uns das Bundesdatenschutzgesetz gar nicht" - diese Aussage trifft man immer wieder z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Kundengesprächen. Im ersten Moment ist man gerade bei reinen B2B-Unternehmen geneigt, zuzustimmen. Doch schnell regen sich Zweifel, denn nur wenige Unternehmen kommen ohne Mitarbeiter aus.
Wie Dienstleister aus der Verpflichtung Ihrer Auftraggeber zur Regelung der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz zusätzlich Kasse machen wollen
Weiter geht es mit dem zweiten Teil der Serie "Irrtümer im Datenschutz". Nicht auszurotten ist ein Gerücht, auf das ich im Rahmen von zahlreichen Beratungsgesprächen immer wieder stoße. Hier wird argumentiert, auf die Bestellung eines gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten kann verzichtet werden, wenn die dafür anfallenden Kosten für das Unternehmen nicht zumutbar sind.
Willkommen zum ersten Teil unserer Serie "Irrtümer im Datenschutz". Die weit verbreitete Annahme "Datenschutz und Datenschutzgesetz betreffen mein Unternehmen überhaupt nicht" gehört ins Reich der Mythen und Irrtümer! Sollten Sie bisher mit Ihrem Unternehmen (auch als Ein-Mann-Betrieb) nach dieser Fehleinschätzung agiert haben, lohnt ein Blick in § 43 ff BDSG zwecks Identifikation der Bußgeldrisiken, denen Sie sich und Ihrem Unternehmen ausgesetzt haben. Oder fragen Sie doch gleich den Fachmann - a.s.k. Datenschutz, Sascha Kuhrau
Die SCHUFA plant, Nutzer in den sozialen Netzwerken Facebook, Twitter und Xing auszuspionieren und die Schnüffel-Ergebnisse in die Bewertung der Kreditwürdigkeit des Einzelnen mit einfließen zu lassen. Dies vermeldete heute Nacht NDR Info. Es regt sich heftiger Widerstand seitens Politik sowie Daten- und Verbraucherschützer.
Nachdem gerade die bayerische Landesdatenschutzbehörde offiziell das Vorgehen gegen bayerische Unternehmenswebseiten mit nicht korrekt umgesetzten Google Analytics Installationen kundgetan hat, versendet nun auch die Landesdatenschutzbehörde Nordrhein-Wetsfalen erste Anschreiben. Im Visier: Unternehmen mit Sitz im Bundesland und einem Webauftritt der als Tracking Tool das beliebte Google Analytics einsetzt.
In Gesprächen mit Anwälten, aber auch mit Steuerberatern trifft man häufig auf das Argument, die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) würden die Kanzlei oder den Anwalt nicht betreffen, da es eigene Regelungen zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit gäbe. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht hier klar vor, das für Sachverhalte, die durch kein bereichspezifisches Recht explizit geregtl werden, die (allgemeineren) Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zum Tragen kommen.
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