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Software

Moder­ne Platt­form zu Ein­füh­rung und Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts (Basis Arbeits­hil­fe) für klei­ne Orga­ni­sa­tio­nen gestartet

Soft­ware-Unter­stüt­zung für die Arbeitshilfe

End­lich nun auch für einen der klei­nen Stan­dards für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ver­füg­bar: Soft­ware-Unter­stüt­zung für die Arbeits­hil­fe 4.0

Doch der Rei­he nach.

Wie­so ein Informationssicherheitskonzept?

Vie­le Orga­ni­sa­tio­nen ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung, ent­we­der auf­grund gesetz­li­cher Vor­schrif­ten ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept zu benö­ti­gen, damit den Nach­weis zur Wirk­sam­keit der eige­nen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men im Sin­ne der Beleg­pflicht der DSGVO erbrin­gen zu wol­len, weil es der eine oder ande­re Auf­trag­ge­ber für die Teil­nah­me an Aus­schrei­bun­gen for­dert oder schlicht, weil sie fest­ge­stellt haben, dass nur ein gesamt­heit­li­cher Ansatz schüt­zens­wer­te Infor­ma­tio­nen und per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten in der eige­nen Orga­ni­sa­ti­on absi­chern kann. Grün­de gibt es also vie­le, sich um die Ein­füh­rung und den Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts zu kümmern.

Wel­chen Stan­dard zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit wählen?

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­te­me (kurz ISMS) nach den Stan­dards wie die ISO 27001 oder der BSI IT-Grund­schutz sind bewähr­te Umset­zungs­mög­lich­kei­ten. Sagt man der ISO 27001 ein etwas erhöh­tes Maß an Abs­trakt­heit nach, lei­det der IT-Grund­schutz durch­aus an sei­ner Aus­führ­lich­keit (zumin­dest in 100‑x Stan­dards). Hin­zu kommt, dass der Auf­wand an Zeit und Kos­ten gera­de für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) und Kom­mu­nen weit über die gege­be­nen Mög­lich­kei­ten hinausgeht.

Einen Teil die­ser Lücke nach unten hat vor eini­gen Jah­ren der Stan­dard Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in 12 Schrit­ten (kurz ISIS12) schlie­ßen kön­nen. Die­ser kommt seit­her in vie­len deut­schen Unter­neh­men und Kom­mu­nen zum Ein­satz, teil­wei­se inklu­si­ve der mög­li­chen Zer­ti­fi­zie­rung durch die DQS GmbH (Und hier reden wir von einer voll­wer­ti­gen, unab­hän­gi­gen Zer­ti­fi­zie­rung, nicht von den durch die bera­ten­de Gesell­schaft als Zer­ti­fi­kat ange­prie­se­nen Testa­te.) ISIS12 lei­tet sich aus dem IT-Grund­schutz ab und wird der­zeit in Rich­tung der Vor­ge­hens­wei­se der ISO 27001 weiterentwickelt.

Für die drei bis­her genann­ten Stan­dards ste­hen bewähr­te Soft­ware­lö­sun­gen zur Ver­fü­gung. Gene­rell sind die­se Stan­dards auch nach unten ska­lier­bar, stel­len den­noch gera­de klei­ne­re Ein­rich­tun­gen nach wie vor vor ein Zeit- und Kos­ten­pro­blem. Die­se immer noch bestehen­de Lücke für klei­ne­re und kleins­te Ein­rich­tun­gen lässt sich mit zwei wei­te­ren Stan­dards in ange­mes­se­nem Kos­ten- und Auf­wands­rah­men schlie­ßen. Die Rede ist vom Stan­dard VdS 10000 (frü­her 3473) sowie der unter dem Pro­jekt­na­men “Arbeits­hil­fe” bekannt gewor­de­nen Sys­te­ma­tik der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne aus Mün­chen.

Gera­de klei­ne und kleins­te Orga­ni­sa­tio­nen fin­den hier einen Werk­zeug­kas­ten, um sich dem The­ma sys­te­ma­tisch zu nähern, vor­han­de­ne tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Schwach­stel­len zu iden­ti­fi­zie­ren und danach kon­ti­nu­ier­lich abzu­stel­len und ein Sicher­heits­kon­zept zu betrei­ben. Die Mög­lich­keit besteht jeder­zeit, in die höhe­ren Sys­te­ma­ti­ken upzugraden.

Die “Arbeits­hil­fe” wur­de im Auf­trag der Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de durch a.s.k. Daten­schutz für die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne ent­wi­ckelt und ist mitt­ler­wei­le in Ver­si­on 4.0 erschie­nen. Trotz die­ses Ursprungs rich­tet sich die Arbeits­hil­fe nicht aus­schließ­lich an kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen. Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ist uni­ver­sell. Von daher sind ledig­lich eini­ge Begriff­lich­kei­ten für den Ein­satz in Unter­neh­men anzu­pas­sen (Geschäfts­füh­rer statt Bür­ger­meis­ter), das war es schon. Und jetzt mit auch Soft­ware-Unter­stüt­zung für die Arbeitshilfe.

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te bes­ser mit Software-Unterstützung

Selbst­ver­ständ­lich las­sen sich Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te auch mit Papier und Stift oder etwas moder­ner mit­tels Word-For­mu­la­ren und Excel-Tabel­len abbil­den. Bei der Ein­füh­rung mag das auch noch aus­rei­chend sein. Doch im spä­te­ren Betrieb des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts wird es schnell a) unüber­schau­bar und b) nicht mehr hand­hab­bar, z.B. um Wie­der­vor­la­ge­fris­ten ein­zu­hal­ten. Auch in Bezug auf das jeder­zei­ti­ge Report­ing /​ Berichts­we­sen ist eine geeig­ne­te Soft­ware­un­ter­stüt­zung unschlagbar.

Die drei gro­ßen Stan­dards ISO 27001, BSI IT-Grund­schutz und ISIS12 kön­nen aus einem gro­ßen Ange­bot geeig­ne­ter Soft­ware­lö­sun­gen wäh­len. Bei den klei­ne­ren Stan­dards wird die Luft sehr schnell dünn bis hin zu feh­len­der Software-Unterstützung.

Soft­ware-Unter­stüt­zung für die Arbeits­hil­fe von a.s.k. Datenschutz

Gera­de für klei­ne Orga­ni­sa­tio­nen sind leicht ver­ständ­li­che und bedien­ba­re Soft­ware-Lösun­gen ein Muß. Zeit für lang­wie­ri­ge Soft­ware-Schu­lun­gen und Ein­ar­bei­tun­gen ist im Zwei­fel Man­gel­wa­re. Oft­mals wer­den klei­ne Ein­rich­tun­gen bei der Ein­füh­rung von exter­nen Dienst­leis­tern unter­stützt, nut­zen mög­li­cher­wei­se auch die Mög­lich­keit eines exter­nen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten (sofern sinn­voll umsetzbar).

Hier setzt die Soft­ware-Lösung für unse­re (poten­ti­el­len) Kun­den kon­kret an:

  • Ver­schlüs­se­lung bei Über­tra­gung und Speicherung
  • Mehr­fak­tor-Authen­ti­fi­zie­rung
  • Brow­ser­ba­siert, Apps für Desk­top und mobi­le Geräte
  • Bear­bei­tung und gleich­zei­tig fort­lau­fen­de Doku­men­ta­ti­on aller Prüf­fra­gen der Arbeits­hil­fe und deren Umsetzung
  • Erstel­len von not­wen­di­gen Unteraufgaben
  • Zuwei­sen von Auf­ga­ben und Unter­auf­ga­ben an zustän­di­ge Per­so­nen in der Organisation
  • Dis­kus­si­ons­mög­lich­keit zwi­schen den Betei­lig­ten direkt in einem Prüf­punkt und damit nach­voll­zieh­ba­re Doku­men­ta­ti­on der Ent­schei­dungs­fin­dung und des Umset­zungs­sta­tus sowie des­sen Weiterentwicklung
  • Email-Benach­rich­tun­gen über Ände­run­gen und Auf­ga­ben­zu­wei­sun­gen (Hin­wei­se, kei­ne Über­mitt­lung der kon­kre­ten Inhal­te, die sol­len ja ver­schlüs­selt auf der Platt­form bleiben 🙂 )
  • Ter­min-Erin­ne­run­gen
  • Doku­men­ten­ver­sio­nie­rung
  • Jeder­zeit um wei­te­re Auf­ga­ben zu ergän­zen (z.B. wei­te­re iden­ti­fi­zier­te Schwach­stel­len außer­halb der Fra­gen der Arbeits­hil­fe, Doku­men­ta­ti­on der Bear­bei­tung von Daten­pan­nen etc.)
  • Aus­führ­li­ches Berichts­we­sen nach Kapi­teln, über das gesam­te Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept oder nach Zuständigkeiten
  • Über­sich­ten über erle­dig­te /​ offe­ne Auf­ga­ben bzw. besei­tig­te /​ noch vor­han­de­ne Schwachstellen
  • Dis­kus­si­ons­platt­form zur Klä­rung von offe­nen Fragen
  • Betrieb in deut­schen Rechen­zen­tren (Ehren­sa­che)
  • uvm.

 

 

Inter­es­se geweckt an der Arbeits­hil­fe oder der Soft­ware-Lösung? Oder Fra­gen zum The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept oder Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­te? Spre­chen Sie uns an.

 

 

 

Coro­na App und Daten­schutz — ein Update und vie­le Grüße

Vor allem ande­ren möch­ten wir Sie lie­be Leu­te, lie­be Leser, lie­be Kun­den herz­lich grü­ßen. Wir hof­fen, dass es Ihnen und den Ihri­gen gut geht und dass Ihr Ein­stieg in das Home-Office bzw. in die  Coro­na beding­ten Son­der­si­tua­tio­nen ok bis gut war. Abge­se­hen von den inter­na­tio­nal schwie­ri­gen Zustän­den in Pfle­ge und Logis­tik — wie etwa das kol­lek­ti­ve Mas­ken­bas­teln in Indus­trie­län­dern — kön­nen ins­be­son­de­re Unge­wiss­hei­ten, sub­jek­ti­ve Inter­pre­ta­tio­nen und Unge­nau­ig­kei­ten in Bericht­erstat­tun­gen die­ser Tage schon ziem­lich ner­ven. Wenn Sie also zu Coro­na, Coro­na App, Daten­schutz oder Home-Office im All­ge­mei­nen etwas schrei­ben möch­ten, nut­zen Sie ger­ne das Kom­men­tar­feld zu die­sem Post. 

Ihr Team von a.s.k. Datenschutz. 

P.S. Wir sind gesund und mun­ter und hal­ten unse­re Por­sche Design Pyja­mas mode­ge­mäß 😉 Wir freu­en uns, Sie bald wie­der zu sehen. Und wenn Sie sich zu Daten­schutz etc. kurz­fris­tig bespre­chen möch­ten, las­sen Sie uns ein­fach ger­ne per Video Call in Ver­bin­dung treten. 

App Lösun­gen gegen Coro­na 

Um der Coro­na Pan­de­mie bes­ser Herr zu wer­den, sind ver­schie­de­ne Ansät­ze für soft­ware­ba­sier­te Lösun­gen ent­wi­ckelt wor­den, wie zum Bei­spiel die Kon­zep­te DP-3T und PEPP-PT, die auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zurück­grei­fen. Eine der­zeit beson­ders pro­mi­nen­te Vari­an­te ist das Cont­act Tra­cing, bei der man als Nut­zer der zuge­hö­ri­gen App gewarnt wird, wel­che ande­ren App Nut­zer im Umkreis x infi­ziert sein kön­nen. Die EU-Kom­mis­si­on befasst sich mit dem Thema. 

EU-Kom­mis­si­on zu der Ver­ar­bei­tung von sen­si­blen Daten und der Coro­na App 

Der Daten­schutz­aus­schuss der EU-Kom­mis­si­on (EDPB) ist bestrebt, den Ent­wick­lungs­pro­zess von Apps und Soft­ware zur Coro­na Bekämp­fung nach daten­schutz­ge­rech­ten Maß­ga­ben zu för­dern. In die­sem Kon­text hat der Aus­schuss am Diens­tag, den 21.04.2020 eine Richt­li­nie zum Ein­satz von Ortungs­da­ten und Soft­ware­lö­sun­gen /​ Apps, wie etwa zur per­so­nen­be­zo­ge­nen Kon­takt­nach­ver­fol­gung, her­aus­ge­ge­ben, wel­che die natio­na­len Behör­den und die Deve­lo­per Ein­rich­tun­gen adressiert. 

Inhaltli­che Anfor­de­run­gen 

Bei der Aus­wer­tung sen­si­bler Daten und dem Ein­satz von Coro­na Apps sei­en Zweck­bin­dung, Trans­pa­renz und Daten­spar­sam­keit uner­läss­lich — alles zen­tra­le Pos­tu­la­te der DSGVO. In der auf Mas­se ange­leg­ten Ana­ly­se von Bewe­gungs­da­ten sei ein erheb­li­cher Ein­griff in die Frei­heits­rech­te zu sehen, daher sei hier das Prin­zip der Frei­wil­lig­keit (Abschnitt zu 2020-02) zu wahren. 

Stand­ort­da­ten sei­en grund­sätz­lich nicht zu erfas­sen, da sie für Mit­tei­lun­gen über mög­li­che Infek­ti­ons­ket­ten nicht benö­tigt wür­den und fer­ner die Auf­he­bung der Anony­mi­sie­rung erleich­ter­ten. Fer­ner sei eine Daten­schutz­fol­ge­ab­schät­zung für den Ein­satz sol­cher Apps durch­zu­füh­ren und zu veröffentlichen. 

Emp­feh­lun­gen auch zu Gestal­tung einer Coro­na App  

Die App könn­te über ein zen­tra­les Ser­ver­sys­tem betrie­ben wer­den mit restrik­ti­ven Zugriffs­be­rech­ti­gun­gen und gerä­te­ori­en­tier­ten, nati­ven Sicher­heits­maß­ga­ben. Es bestand gro­ße Unei­nig­keit betref­fend die Fra­ge des zen­tra­len oder dezen­tra­len App-Betriebs. Der Schwer­punkt sol­le dar­auf gelegt wer­den, dass Daten eher lokal gespei­chert werden. 

Kri­sen­be­ding­ter Umgang mit sensi­blen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten  

Die Richt­li­nie defi­niert auch Aus­nah­men für den Ermes­sens­spiel­raum der natio­na­len Behör­den, im Rah­men der Gesetz­ge­bung Aus­nah­men von DSGVO-Grund­sät­zen zu machen. So kann etwa das Erfor­der­nis der Ein­wil­li­gung für die Ver­ar­bei­tung von Gesund­heits­da­ten ent­fal­len, bzw. die Rechts­grund­la­ge durch Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be des öffent­li­chen Inter­es­ses oder die Aus­übung öffent­li­cher Gewalt gege­ben sein. 

Eine Coro­na App in der Pra­xis 

Bril­lan­te Ent­wick­lun­gen wie das Cont­act Tra­cing und die KI-basier­te Aus­wer­tung von Daten zur intel­li­gen­ten Gesund­heits­vor­sor­ge sind als wah­rer Fort­schritt in der not­wen­di­gen Digi­ta­li­sie­rung zu sehen. Dass der kon­struk­ti­ve Erfolg indes mit der effek­ti­ven Aus­füh­rung in allen orga­ni­sa­to­ri­schen Ebe­nen steht und fällt, beschäf­tigt die Daten­schutz­ex­per­ten weltweit. 

Fach­leu­te wie die des EU-Aus­schus­ses und der Daten­schutz­be­hör­de Schles­wig-Hol­stein sehen den Erfolg die­ses kon­kre­ten Pro­jekts auch ins­be­son­de­re vom Ver­trau­en des Anwen­ders in die pro­fes­sio­nel­le Ver­ar­bei­tung sei­ner Daten abhängig 

Oft wird in die­sem Kon­text aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der Daten­schutz weder der Pan­de­mie­be­kämp­fung noch der For­schung im Wege steht. 

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