Nürnberg 09/2013: Das Semi­nar erleich­tert den Ein­stieg und den Start für Unternehmer und Unternehmen. Sie erfah­ren, wieso Social Media nicht „neben­bei“ funk­tio­nie­ren kann und wie Sie sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern schützen. Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum orga­ni­sier­ten und stra­te­gi­schen Ein­stieg in Social Media. Gleich­zei­tig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Solingen 06/2013: Das Semi­nar erleich­tert den Ein­stieg und den Start für Unternehmer und Unternehmen. Sie erfah­ren, wieso Social Media nicht „neben­bei“ funk­tio­nie­ren kann und wie Sie sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern schützen. Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum orga­ni­sier­ten und stra­te­gi­schen Ein­stieg in Social Media. Gleich­zei­tig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Hamburg 05/2013: Das Semi­nar erleich­tert den Ein­stieg und den Start für Unternehmer und Unternehmen. Sie erfah­ren, wieso Social Media nicht „neben­bei“ funk­tio­nie­ren kann und wie Sie sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern schützen. Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum orga­ni­sier­ten und stra­te­gi­schen Ein­stieg in Social Media. Gleich­zei­tig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Mannheim 04/2013: Das Semi­nar erleich­tert den Ein­stieg und den Start für Unternehmer und Unternehmen. Sie erfah­ren, wieso Social Media nicht „neben­bei“ funk­tio­nie­ren kann und wie Sie sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern schützen. Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum orga­ni­sier­ten und stra­te­gi­schen Ein­stieg in Social Media. Gleich­zei­tig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Leipzig 02/2013: Das Semi­nar erleich­tert den Ein­stieg und den Start für Unternehmer und Unternehmen. Sie erfah­ren, wieso Social Media nicht „neben­bei“ funk­tio­nie­ren kann und wie Sie sich vor Abmah­nun­gen und Buß­gel­dern schützen. Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum orga­ni­sier­ten und stra­te­gi­schen Ein­stieg in Social Media. Gleich­zei­tig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Leitfaden für Werbetreibende als PDF veröffentlicht. Dieser Leitfaden ist aufgrund seines Ursprungs im Düsseldorfer Kreis in seiner Anwendung nicht auf Bayern beschränkt. Die Lektüre empfiehlt sich bundesweit für Werbetreibende aller Branchen und Richtungen. Themen u.a.: Listenprivileg, Einwilligung, Nutzungsdauer / Verfallsdatum, Anreichern mit weiteren Informationen, Transparenzgebot, Quellenangabe, Widerspruchshinweis, Double Opt-In für Newsletter-Anmeldungen, Gewinnspiele und viele mehr
Mit neuem Design und entschlankten Inhalten ist die Firmenwebseite von a.s.k. Datenschutz online gegangen. Neben erweiterten und vereinfachten Anfrage-Möglichkeiten zu den einzelnen Fachthemen steht eine FAQ zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Deren Inhalte werden nach und nach ergänzt und erweitert. Im Vordergrund stand neben der besseren Verfügbarkeit der Inhalte die Anpassung an die Darstellung auf mobilen Geräten.
Eine eigene Website ist für die meisten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Umfeld von Social Media werden immer mehr Unternehmen aktiv. So groß die Chancen der neuen Medien auch sind, so viele Gefahren bergen sie. Rechtliche Aspekte und der Datenschutz finden oftmals nicht die notwendige Beachtung. Und dies kann zu bösen Überraschungen führen. Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten sind keine Seltenheit. Jürgen Putzer, ausgewiesener Internet- und Social Media Experte zeigt im Dialog mit Sascha Kuhrau, a.s.k. Datenschutz, welche Fehler sehr häufig gemacht werden und wie man diese vermeiden kann. Kostenfreie Veranstaltung mit Voranmeldung am 11.10.2012 im Landratsamt Lauf.
Jeder hat nach § 34 BDSG ein sog. Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen und Behörden, welche Daten über einen gespeichert sind. Nimmt ein Betroffener dieses wahr, muss eine Auskunft vollständig, korrekt und zeitnah an den Anfragenden ergehen. Es drohen sonst Bußgelder bis zu 50.000 EUR nach § 43 BDSG. Seit einiger Zeit wird das Recht auf Auskunft immer häufiger eingeklagt. Und die durch die Gerichte festgesetzten Streitwerte ziehen mit. Folge: höhere Kosten für das beklagte Unternehmen. Was gilt es zu beachten?
IT-Sicherheit nimmt als Bestandteil des Datenschutzes einen immer höheren Stellenwert ein. Zur Orientierung und Unterstützung gibt es den IT-Sicherheitsnavigator des Bundesamts für Wirtschaft im Web. Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie durch a.s.k. Datenschutz z.B. in Form von Audits zu Datensicherheit und Datenschutz oder zuschussfähigen Beratungsleistungen.
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