Daten­schutz und Datensicherheit

Daten­schutz ist gesetz­li­che Vor­schrift für Unter­neh­men aller Grö­ßen in Deutsch­land. So gibt es zwar eini­ge Rege­lun­gen, wie z.B. die Bestell­pflicht für einen sog. Daten­schutz­be­auf­trag­ten, die erst ab einer gewis­sen Mit­ar­bei­ter­zahl grei­fen, doch das ent­bin­det nicht von der Ver­pflich­tung die übri­gen Vor­schrif­ten im Unter­neh­men umzu­set­zen. Auf­grund des ste­tig zuneh­men­den Ein­sat­zes von IT stei­gen sowohl die Ansprü­che an Unter­neh­men als auch die Zahl der zu tref­fen­den Schutz­maß­nah­men durch das Unter­neh­men. Ohne aus­rei­chen­de IT-Sicher­heit ist der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Daten­schutz heu­te kaum mehr zu gewährleisten.

Klas­si­sche Brennpunkte

Ganz oben auf der The­men­lis­te ste­hen nach wie vor Klas­si­ker wie Pass­wort-Sicher­heit oder auch die Back­up-Stra­te­gie. Im Rah­men unse­rer Daten­schutz-Audits sind immer wie­der noch Kom­bi­na­tio­nen für den Sys­tem-Log­in zu fin­den wie Benut­zer­na­me = Vor­na­me und Pass­wort = Nach­na­me, sogar für Zugän­ge mit Admi­nis­tra­tor-Rech­ten. Aber auch die Rech­te und Pflich­ten des Admi­nis­tra­tors wol­len genau defi­niert und fest­ge­schrie­ben sein. Ob der Leit­satz “Back­up ist nur für Feig­lin­ge” im Fal­le eines Daten­ver­lusts wirk­lich wei­ter­hilft? Ich wage es zu bezweifeln.

Neue Tech­no­lo­gien und Verfahrensweisen

Doch neben die­sen Dau­er­bren­nern gilt es mit aktu­el­len Ent­wick­lun­gen und Trends mit­zu­hal­ten. Nut­zen Ihre Mit­ar­bei­ter eige­ne elek­tro­ni­schen Gerä­te für das Unter­neh­men wie z.B. Smart­phones, Note­book oder Pads? Dann wer­den Sie nicht dar­um her­um­kom­men, sich mit dem Begriff BYOD (Bring Your Own Device) aus­ein­an­der­zu­set­zen. Denn so char­mant das Mit­brin­gen von eige­ner Hard­ware durch Mit­ar­bei­ter sein kann, z.B. durch den Kos­ten­ein­spa­rungs­ef­fekt, so ris­kant ist der Ein­satz von nicht in die Sicher­heits­me­cha­nis­men des Unter­neh­mens ein­ge­bun­de­nen Gerä­ten im Hin­blick auf Daten­si­cher­heit und Datenschutz.

Licht ins Dun­kel bringen

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft hat zur Unter­stüt­zung den IT-Sicher­heits­na­vi­ga­tor im Web ins Leben geru­fen. Hier kön­nen Unter­neh­men und Unter­neh­mer ziel­ge­nau nach Bran­che und Fra­ge­stel­lung Hil­fe in Form von Anlei­tun­gen, For­mu­lie­rungs­vor­schlä­gen und Tipp­lis­ten finden.

Alter­na­tiv spre­chen Sie doch ein­fach mit Ihrem Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Sie haben kei­nen? Dann prü­fen Sie, ob die gesetz­li­che Bestell­pflicht für Ihr Unter­neh­men vor­liegt. Der Gesetz­ge­ber hat mit dem exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten eine kos­ten­güns­ti­ge und trans­pa­ren­te Mög­lich­keit geschaf­fen, die­ser Ver­pflich­tung nach­zu­kom­men -> Ange­bot anfor­dern. Doch selbst ohne Bestell­pflicht ste­hen wir bera­tend zu den The­men Daten­si­cher­heit und Daten­schutz für Ihr Unter­neh­men zur Ver­fü­gung. Spre­chen Sie uns ein­fach an.

Unter­neh­men sicher machen, För­der­mit­tel nutzen

Übri­gens kön­nen Tei­le unse­rer Bera­tungs­leis­tun­gen mit För­der­mit­teln aus dem ESF bezu­schusst wer­den — nut­zen Sie doch die­se Gele­gen­heit, Ihr Unter­neh­men über­prü­fen zu las­sen und siche­rer zu machen.

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