Keine Email-Werbung ohne schriftliche Einwilligung. Oder gibt es doch Ausnahmen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Datenschutz? Ja, es gibt genau eine Ausnahme. Bei dieser müssen zahlreiche Bedingungen ALLE und GLEICHZEITIG erfüllt sein. Ein Merkblatt des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg dient Verbrauchern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegen unlauter werbende Unternehmen. Im Umkehrschluss kann jeder Werbetreibende in diesem Merkblatt nachlesen, wie es richtig geht. Mehr im Blogbeitrag
Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Leitfaden für Werbetreibende als PDF veröffentlicht. Dieser Leitfaden ist aufgrund seines Ursprungs im Düsseldorfer Kreis in seiner Anwendung nicht auf Bayern beschränkt. Die Lektüre empfiehlt sich bundesweit für Werbetreibende aller Branchen und Richtungen. Themen u.a.: Listenprivileg, Einwilligung, Nutzungsdauer / Verfallsdatum, Anreichern mit weiteren Informationen, Transparenzgebot, Quellenangabe, Widerspruchshinweis, Double Opt-In für Newsletter-Anmeldungen, Gewinnspiele und viele mehr
Wie erwartet erhofft hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 21.09.2012 das umstrittene Meldegesetz erst mal gestoppt. Jetzt muss sich der Vermittlungsausschuss mit dem Thema befassen.