Telefonwerbung ist in Deutschland nur noch nach vorheriger Einwilligung des Angerufenen und ohne Unterdrückung der Rufnummer zulässig. Dennoch gehen die täglichen Werbeanrufe in die Millionen. Die Verbraucherzentralen sagen den unseriösen Anrufern nun offen den Kampf an.
Der irreführende Name "Scoring Novelle" im Rahmen aktueller Anpassungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mag dazu verleiten, sich mit dieser Änderung nicht näher zu befassen. Deren Nichtbeachtung kann für Unternehmer / Unternehmen ab dem 01.04.2010 fatale Folgen haben.
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