Tele­fon­wer­bung ist in Deutsch­land nur noch nach vor­he­ri­ger Ein­wil­li­gung des Ange­ru­fe­nen und ohne Unter­drü­ckung der Ruf­num­mer zuläs­sig. Den­noch gehen die täg­li­chen Wer­be­an­ru­fe in die Mil­lio­nen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­len sagen den unse­riö­sen Anru­fern nun offen den Kampf an. Über ein Online-For­mu­lar (z.B. der Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen) erbit­ten sie die Unter­stüt­zung durch die Ange­ru­fe­nen. Weni­ge Anga­ben genü­gen bereits und jeder ist auf­ge­ru­fen, mitzumachen.

Buss­gel­der und ande­re gesetz­li­che Rege­lun­gen konn­ten dem Trei­ben unse­riö­ser Anbie­ter kein Ende berei­ten. Karin Gold­beck, Rechts­exper­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Nie­der­sach­sen, meint hier­zu: “Uner­laub­te Tele­fon­wer­bung lässt sich nur wirk­sam unter­bin­den, wenn sie sich für Anbie­ter nicht mehr lohnt”. Für Anru­fer, die nach den Tele­fo­na­ten den ange­ru­fe­nen Per­so­nen Ver­trä­ge unter­schie­ben oder sogar Abbu­chun­gen von deren Kon­ten vor­neh­men, scheint sich das Über­ge­hen recht­li­cher Vor­schrif­ten zu rech­nen. Daher for­dern die Ver­brau­cher­zen­tra­len vom Gesetz­ge­ber seit Jah­ren, dass am Tele­fon abge­schlos­se­ne Ver­trä­ge erst nach schrift­li­cher Bestä­ti­gung durch den Kun­den /​ Ange­ru­fe­nen Gül­tig­keit erlangen.

Wer­den auch Sie von sol­chen Anru­fen beläs­tigt und wol­len die Akti­on aktiv unter­stüt­zen? Dann nut­zen Sie das Online-For­mu­lar. Die Akti­on läuft noch bis Mit­te Juni.

  • Pres­se­mit­tei­lung Ver­brau­cher­zen­tra­le Niedersachsen

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