Internet Anbietern droht neues Ungemach. Auslöser ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die zum 18.05.2010 in Kraft getreten ist. Deren Grundlage ist eine europäische Richtlinie aus 2006, die nun durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der Richtlinie ist es, diskriminierende Bestimmungen der Anbieter gegenüber Kunden zu verhindern und insgesamt den Verbraucherschutz zu stärken. Die vorgeschriebenen Pflichtinformationen für Webauftritte aus verschiedenen Bereichen (BGB, TMG etc.) wurden für diesen Zweck überarbeitet und erweitert.
Diese Angaben müssen stets für den Besucher präsent sein (§ 2 DL-InfoV 888/09):
- vollständiger Name (Vor- und Familienname) bei Einzelpersonen oder Firmierung inkl. Rechtsform bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften
- Telefonnummer, Emailadresse und sofern vorhanden komplette Anschrift der Niederlassung oder ladungsfähige Anschrift
- Eintrag im Handels‑, Vereins‑, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer
- Name und Anschrift der zuständigen Behörde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
- die gesetzliche Berufsbezeichnung, sofern ein reglementierter Beruf ausgebübt wird
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- wesentliche Merkmale und Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung
- Angaben zu einer Berufshaftpflicht, sofern vorhanden und insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Information über das auf den Vertrag anwendbare Recht und über den Gerichtsstand
- über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgehende Garantien
Auf Anfrage sind weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern diese nicht bereits zusammen mit den obigen Punkten benannt wurden (§ 3 DL-InfoV):
- Angaben zur Berufsqualifikation und der Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen
- Angaben zu Tätigkeitsbereiche überschreitende Leistungen und einer möglichen Zusammenarbeit mit weiteren Personen, die in direktem Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen
- Angabe, welchen Verhaltenskodizes sich der Anbieter unterworfen hat
- Angaben zu möglichen außergerichtlichen Schlichtungsverfahren
Um Abmahnungen vorzubeugen, sollten diese Änderungen zeitnah in Webauftritte eingepflegt und ergänzt werden. Betroffen sind erst einmal alle Dienstleister, die ihr Angebot im Internet präsentieren, also auch Freiberufler wie Berater, Anwälte etc.
Die weiteren Paragraphen befassen sich mit
- § 4 Erforderliche Preisangaben
- § 5 Verbot diskriminierender Bestimmungen
- § 6 Ordnungswidrigkeiten
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