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Wer kennt das nicht? Im Unter­neh­men hängt direkt über der Kaf­fee­ma­schi­ne eine Geburtstag­lis­te mit den Daten aller Mit­ar­bei­ter. Oder in Out­look ist der Kalen­der “Geburts­ta­ge der Mit­ar­bei­ter” öffent­lich für alle ver­füg­bar. Bei­de Ein­rich­tun­gen selbst­ver­ständ­lich top aktu­ell und zen­tral gepflegt durch die Per­so­nal­ab­tei­lung. Ein­ge­stellt, ein­ge­tra­gen, aus­ge­han­gen 🙂 Nett gemeint, doch nicht ganz ohne.

Der thü­rin­gi­sche Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te hält die­se Vor­ge­hens­wei­se ohne gül­ti­ge Ein­wil­li­gung für nicht rechts­kon­form. Dies äußert er in sei­nem Jah­res­be­richt (Zeit­raum 12/11–12/13) für den nicht-öffent­li­chen Bereich (also Unter­neh­men und Ver­ei­ne) auf Sei­te 81.

Geburts­tags­da­ten von Mit­ar­bei­tern sind Arbeit­neh­mer­da­ten. Daher ist sei­ner Mei­nung nach § 32 BDSG Daten­er­he­bung, ‑ver­ar­bei­tung und ‑nut­zung für Zwe­cke des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses anzu­wen­den. Die dar­in genann­ten Nut­zungs­zwe­cke Begrün­dung, Durch­füh­rung und Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses geben eine Legi­ti­ma­ti­on der Daten­nut­zung für eine öffent­li­che Geburts­tags­lis­te nicht her. Von daher ist nach sei­nem Dafür­hal­ten die aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung jedes ein­zel­nen Mit­ar­bei­ters erfor­der­lich. Dabei ist es uner­heb­lich, ob die Anga­be mit oder ohne Geburts­jahr erfolgt.

Für die kor­rek­te For­mu­lie­rung einer Ein­wil­li­gung fra­gen Sie doch ein­fach Ihren Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Sie haben kei­nen? Spre­chen Sie uns an.

4 Responses

  1. Wie ist es denn, wenn per Betriebs­ver­ein­ba­rung fest­ge­legt ist, dass zur Ver­bes­se­rung des Betriebs­kli­mas die Geburts­ta­ge (ohne Jahr) aller Mit­ar­bei­ter bekannt gemacht werden?

    • Hal­lo! Eine Betriebs­ver­ein­ba­rung, geschlos­sen mit dem Betriebs­rat oder der Per­so­nal­ver­tre­tung, gilt als aus­rei­chen­der Erlaub­nis­tat­be­stand. Eine ein­sei­tig fest­ge­leg­te “Anwei­sung” des Arbeit­ge­bers, oft­mals fälsch­li­cher­wei­se als Betriebs­ver­ein­ba­rung bezeich­net, wür­de die­sen Sach­ver­halt jedoch nicht erfül­len. Schö­nes Wochenende

  2. Hal­lo Herr Kuhrau!

    Die Papier­flut wird ja immer mehr. Gibt es auch ande­re Mög­lich­kei­ten, als eine schrifl­ti­che Ein­wil­li­gung von allen Mit­ar­bei­tern? Viel­leicht haben Sie ja eine Idee.

    Gruß
    AB 🙂

    • Hal­lo! Ja, es gibt eine Alter­na­ti­ve. Bewährt hat sich auch der sog. “self ser­vice”. Ein öffent­lich aus­ge­häng­ter Kalen­der oder elek­tro­ni­scher Kalen­der (mit Zugriff für alle Mit­ar­bei­ter z.B. in Out­look), in den sich jeder selbst ein­tra­gen kann, wenn er denn gra­tu­liert bekom­men möch­te. Die per­sön­lich vor­ge­nom­me­ne Ein­tra­gung ersetzt in die­sem Fall die Ein­wil­li­gung. Wider­ruf ist ja auch jeder­zeit mög­lich, er oder sie trägt sich ein­fach wie­der aus.

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