Sony, Face­book und jetzt Necker­mann — bekann­te Mar­ken kämp­fen mit Daten­pan­nen. Par­al­lel dazu lie­fert eine Umfra­ge von TNS-Emnid im Auf­trag von PwC ein umso erstaun­li­che­res Ergeb­nis: Deut­sche Unter­neh­men pfei­fen auf Daten­schutz.

Ver­zerr­te Eigenwahrnehmung

Jeder vier­te Daten­schutz­be­auf­trag­te der 1.000 größ­ten deut­schen Unter­neh­men wur­de im Rah­men der Stu­die befragt. Zwei Drit­tel der Befrag­ten ant­wor­ten, Daten­schutz wür­de in ihrem Unter­neh­men als wich­tig wenn nicht sogar sehr wich­tig betrach­tet. Die Mei­nungs­for­scher schau­ten genau­er hin: so wird ledig­lich in 4 von 10 Unter­neh­men ein regel­mä­ßi­ger Daten­schutz­be­richt ange­for­dert. 25% der Befrag­ten erstel­len den Bericht unre­gel­mä­ßig und in 35% der Unter­neh­men wird die­ser erst gar nicht erstellt.

Kos­ten sparen

Das ist das vor­herr­schen­de Mot­to in den Unter­neh­men laut den Mei­nungs­for­schern, auch beim The­ma Daten­schutz. Feh­len­de per­so­nel­le Res­sour­cen des Daten­schutz­be­auf­trag­ten gepaart mit man­geln­der Ein­bin­dung in inter­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on und Pla­nun­gen machen den Stel­len­wert des The­mas deut­lich. So wer­den bei­spiels­wei­se bei der Ein­füh­rung neu­er Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­te­me nur in maxi­mal 60% der Unter­neh­men die Daten­schutz­be­auf­trag­ten in die wich­ti­ge Pla­nungs­pha­se mit eingebunden.

Die Hoff­nung stirbt zuletzt

Bleibt der Trost, daß in 2 von 3 Fäl­len einer Daten­schutz­ver­let­zung Unacht­sam­keit die Ursa­che war. Bei vier von zehn Vor­fäl­len war den Betei­lig­ten nicht mal bewußt, daß gegen bestehen­de Daten­schutz­ge­set­ze ver­sto­ßen wird.

Risi­ko für Unternehmen

Man­geln­der Daten­schutz birgt jedoch für Unter­neh­men ein nicht unbe­deu­ten­des Risi­ko, Buß­gel­der und Stra­fen sei­tens der Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den auf­er­legt zu bekom­men. Durch die Novel­lie­rung des Buß­geld­ka­ta­logs im Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz in 2009 ste­hen kon­kre­te Buß­geld­ri­si­ken für jedes Unter­neh­men und jeden Unter­neh­mer im Raum — und das nicht erst, wenn es zu einer Daten­pan­ne gekom­men ist. Untä­tig­keit, feh­ler­haf­te oder feh­len­de Rege­lun­gen in der sog. Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung (Out­sour­cing), feh­len­de oder zu spä­te oder pro for­ma Bestel­lung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten sind nur eini­ge Punk­te, die ganz ohne Daten­pan­ne zu einem Buß­geld führen.

Und wer glaubt, Geld zu spa­ren, bis es das Unter­neh­men im Rah­men einer Stich­pro­be, einer Beschwer­de oder im schlimms­ten Fall einer Daten­pan­ne erwischt und meint, sich dann erst des The­mas anneh­men zu müs­sen, für den hält § 43 BDSG Absatz 3 eine klei­ne Über­ra­schung parat: Die Geld­bu­ße soll den wirt­schaft­li­chen Vor­teil, den der Täter aus der Ord­nungs­wid­rig­keit gezo­gen hat, über­stei­gen. Rei­chen die in Satz 1 genann­ten Beträ­ge hier­für nicht aus, so kön­nen sie über­schrit­ten wer­den.” Die Rech­nung kann also nicht aufgehen.

Chan­cen nutzen

Dabei kann Daten­schutz viel mehr sein, als die rei­ne Ver­mei­dung von Buß­gel­dern und Auf­la­gen. Moder­ne Unter­neh­men nut­zen die Chan­ce, um sich durch kon­se­quen­ten Daten­schutz vom Wett­be­werb abzu­he­ben. Sie set­zen nicht nur das gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­maß um, son­dern nut­zen Daten­schutz — oft in Ver­bin­dung mit Qua­li­täts­ma­nage­ment­pro­gram­men -, um kon­se­quent bes­ser zu wer­den und Vor­tei­le für sich zu nut­zen. Und die Vor­tei­le sind weit gefä­chert: begin­nend vom Qua­li­täts­merk­mal, um sich von Wett­be­wer­bern posi­tiv zu unter­schei­den, über Daten­schutz als Kun­den­bin­dungs­in­stru­ment bis hin zu den mög­li­chen Kos­ten­sen­kungs­po­ten­tia­len bei IT-Ausfällen.

Was kön­nen Sie tun?

Prü­fen Sie, ob für Ihr Unter­neh­men die gesetz­li­che Bestell­pflicht vor­liegt! Wenn ja, dann holen Sie sich ein Ange­bot ein, um die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se und mög­li­che Kos­ten abzu­stim­men. Wenn nein, dann leh­nen Sie sich nicht zurück. Jetzt müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer /​ Unter­neh­mer selbst ran, um die gesetz­li­che vor­ge­schrie­be­nen Maß­nah­men zum Daten­schutz in Ihrem Unter­neh­men sicher­zu­stel­len. Feh­len Ihnen das Know-How und die Zeit? Auch dann ste­he ich Ihnen als Bera­ter mit mei­nen Leis­tun­gen zur Sei­te — ganz ohne Bestel­lung zum Daten­schutz­be­auf­trag­ten. Spre­chen Sie mich an. Die schlech­tes­te Alter­na­ti­ve: nichts tun und abwar­ten — das wird teuer!

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