Da staunten die Mitarbeiter des Bad Hersfelder Landratamts nicht schlecht, als sie am 01.02.2011 zur Arbeit erschienen. Kein Internet, keine Emails, kein Drucken. Die Bildschirme der Kfz-Zulassungsstelle blieben schwarz, die Geldautomaten der Sozialkasse out of order. Die Hälfte der Server aus dem Keller geklaut.
Thomas Kranig, Amtsleiter des Bayerischen Landesamts für Datenschutz mit Sitz in Ansbach hat am Montag den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 in München vorgestellt. Bei der Datenschutzbehörde gingen im vergangenen Jahr 3.256 Anfragen und Beschwerden von Bürgern und Unternehmen ein. Das sind 80% mehr als noch fünf Jahre zuvor. Kranig führt dies auf eine deutlich gestiegene Sensibilität für die Sicherung der Privatsphäre bei den Betroffenen zurück.
Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Eine Bestellflicht ist durch BDSG § 4 f schnell gegeben. Der vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern vom Unternehmen bestellt werden - die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Wird kein Datenschutzbeauftragter bestellt, obwohl eine Bestellpflicht vorliegt, können Bußgelder bis 50.000 EUR gegen das Unternehmen verhängt werden.
Zum 01.09.2009 traten neue Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Neben strengeren Auflagen in den Bereichen Adresshandel und Auftragsdatenverarbeitung sind seither härtere Sanktionen bei Verstößen gegen das BDSG vorgesehen. Bußgelder bis zu 300.000 EUR drohen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Laut einem Online-Bericht der österreichen Zeitung "Krone" vergaßen 2010 die Briten über 17.000 USB-Sticks in Kleidung, die sie zur Reinigung abgegeben hatten. Diese Zahl holte eine Umfrage des Datenschutz-Unternehmens Credant Technologies aus der Wäschetrommel.
Der Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Wedel im Kreis Pinneberg zeigt, wie man sensible, personenbezogene Daten besser nicht entsorgt - nämlich via Altpapiercontainer. Ein Leser der sh:z fand diese Daten neben der Entsorgestelle und leitete sie an die Zeitung weiter. Neben Namen, Anschriften und Telefonnummern gaben die Unterlagen auch Informationen zu den Krankheitsbildern der Betroffenen wieder.
Online-Umfrage von "Deutschland sicher im Netz e.V." (DsiN) enthüllt Schwachstellen. Das Ergebnis ist wenig schmeichelhaft für die Verantwortlichen in den Unternehmen: lediglich ein Drittel der Befragten gibt an, über eine Compliance-Strategie zu verfügen. Vor dem Hintergrund drohender Bußgelder bei Nichteinhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsregeln - gerade im Umgang mit personenbezogenen Daten - schwer nachvollziehbar.
Auf den Webseiten des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten steht der Tätigkeitsbericht für 2010 zur Verfügung. Darin moniert Thomas Petri das mittlerweile in die Jahre gekommene Landesdatenschutzgesetz. Gerade im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet bestünde Aktualisierungsbedarf. Weiterhin betrachtet er die Bündelung der IT-Ressourcen des Freistaats an wenigen zentralisierten Stellen kritisch unter Datenschutzgesichtspunkten. Bei dem Thema Cloud-Computing für Behörden mahnt er Zurückhaltung an.