Newsletter und Email-Werbung bieten zahlreiche Fallstricke, um gegen geltende gesetzliche Regelungen zu verstoßen und sich im Zweifel Abmahnungen und Bußgelder einzufangen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: Unwissenheit, Unbedarftheit oder fehlerhafte technische Umsetzung beim Opt-In uvm.
Auf den Webseiten des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten steht der Tätigkeitsbericht für 2010 zur Verfügung. Darin moniert Thomas Petri das mittlerweile in die Jahre gekommene Landesdatenschutzgesetz. Gerade im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet bestünde Aktualisierungsbedarf. Weiterhin betrachtet er die Bündelung der IT-Ressourcen des Freistaats an wenigen zentralisierten Stellen kritisch unter Datenschutzgesichtspunkten. Bei dem Thema Cloud-Computing für Behörden mahnt er Zurückhaltung an.
tagesschau.de, SPIEGEL, taz und zahlreiche weitere Online- und Printmedien bekamen über 60.000 interne Emails der NPD zugespielt. Das ist das größte bislang bekannt gewordene Datenleck dieser Partei. Experten untersuchten die vorliegenden Daten und fanden keine Hinweise auf Manipulationen. Am Wochenende ließ ein Sprecher der Partei im TV noch Gegenteiliges verlautbaren. NaziLeaks
Anhörung im Bundestag zum Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" und es hagelt Kritik von allen Seiten. Lediglich der Vertreter der BITKOM ist immun gegen die geäußerten Bedenken und Kritikpunkte, er spricht von einem Quantensprung. Dem entgegen stehen deutliche Aussagen des Deutschen Notarvereins, des Chaos Computer Clubs (CCC) sowie der FIFF (Forum InformatikerInnen für Frieden. Die Rede ist von "Mogelpackung", "Bauernfängerei", von rechtlichen Nachteilen bis hin zur verdeckten Einführung eines Portos für Emails.
Videoüberwachung bietet genug Möglichkeiten für Unternehmen, dieses probate Mittel rechtswidrig einzusetzen und sich den Unmut von Kunden, Mitarbeitern und der Landesdatenschutzbehörden zuzuziehen. Abhilfe gibt es. Fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten. Sie haben noch keinen? Dann sprechen Sie mich an.
Wer Kommentare von Blogs oder Beiträge in Foren nutzt, um andere anzuschwärzen (ob berechtigt oder nicht), sollte nicht den eigenen Datenschutz vergessen. Bei solchen Einträgen werden zumeist Datum, Uhrzeit und IP-Adresse des Autors protokolliert. Dies kann schnell zum Bumerang werden. Hier ein anonymisiertes Beispiel eines solchen Kommentars.
Knapp 57.000 mal haben deutsche Behörden 2010 Zugriff auf die Kontendaten deutscher Bürger genommen - eine Steigerung von fast 30% gegenüber 2009. Nach Meldungen des Handelsblatt wuchs die Anzahl von ca. 43.000 in 2009 auf über 56.000 in 2010. Werden deutsche Behörden immer neugieriger?
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
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