Auf den Web­sei­ten des baye­ri­schen Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten steht der Tätig­keits­be­richt für 2010 zur Ver­fü­gung. Dar­in moniert Tho­mas Petri das mitt­ler­wei­le in die Jah­re gekom­me­ne Lan­des­da­ten­schutz­ge­setz. Gera­de im Hin­blick auf den Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Inter­net bestün­de Aktua­li­sie­rungs­be­darf. Wei­ter­hin betrach­tet er die Bün­de­lung der IT-Res­sour­cen des Frei­staats an weni­gen zen­tra­li­sier­ten Stel­len kri­tisch unter Daten­schutz­ge­sichts­punk­ten. Bei dem The­ma Cloud-Com­pu­ting für Behör­den mahnt er Zurück­hal­tung an.

Der voll­stän­di­ge Bericht kann auf www​.daten​schutz​-bay​ern​.de online ein­ge­se­hen oder als PDF abge­ru­fen werden.

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