NewsletterNews­let­ter und Email-Wer­bung bie­ten zahl­rei­che Fall­stri­cke, um gegen gel­ten­de gesetz­li­che Rege­lun­gen zu ver­sto­ßen und sich im Zwei­fel Abmah­nun­gen und Buß­gel­der ein­zu­fan­gen. Die Grün­de hier­für kön­nen viel­fäl­tig sein: Unwis­sen­heit, Unbe­darft­heit oder feh­ler­haf­te tech­ni­sche Umset­zung beim Opt-In uvm.

Bedau­er­li­cher­wei­se schüt­zen die­se nicht vor den Rechtsfolgen.

Jan-Phil­lip Zie­bold hat in sei­nem Direkt­mar­ke­ting Blog einen kur­zen Bei­trag ver­öf­fent­licht in Ver­bin­dung mit einem sehr hilf­rei­chen Schau­bild zum The­ma “Opt-In im Email-Mar­ke­ting, so geht’s rich­tig!

Rein­schau­en lohnt, versprochen!

Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter soll­te sich mit die­sem The­ma übri­gens eben­falls aus­ken­nen. Sie haben gar kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? Dann spre­chen Sie mich an.

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