Newsletter und Email-Werbung bieten zahlreiche Fallstricke, um gegen geltende gesetzliche Regelungen zu verstoßen und sich im Zweifel Abmahnungen und Bußgelder einzufangen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: Unwissenheit, Unbedarftheit oder fehlerhafte technische Umsetzung beim Opt-In uvm.
Bedauerlicherweise schützen diese nicht vor den Rechtsfolgen.
Jan-Phillip Ziebold hat in seinem Direktmarketing Blog einen kurzen Beitrag veröffentlicht in Verbindung mit einem sehr hilfreichen Schaubild zum Thema “Opt-In im Email-Marketing, so geht’s richtig!”
Reinschauen lohnt, versprochen!
Ihr Datenschutzbeauftragter sollte sich mit diesem Thema übrigens ebenfalls auskennen. Sie haben gar keinen Datenschutzbeauftragten? Dann sprechen Sie mich an.
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