Sie sind eine bayerische Kommune? Haben Fördermittel im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Informationssicherheit des Freistaats Bayern beantragt? Sie stehen jetzt kurz vor dem Abschluss der Einführung eines ISMS auf Basis des sog. Kommunalprofils oder der Basis-Absicherung des BSI IT-Grundschutz? Und Sie brauchen bald als Nachweis zur Beantragung der Ausschüttung der Fördermittel den notwendigen Prüfnachweis für die Fördermittelstelle? Dann sprechen Sie uns frühzeitig an.
Wir freuen uns, dass wir bayerischen Kommunen den notwendigen Auditor bieten und das Fördermittelaudit auf Basis eines belastbaren und nachvollziehbaren Prüfschemas durchführen können. Unterstützt wird das Audit und die Audit-Dokumentation durch unser hausinternes Audit-Tool, das am Ende einen belastbaren und nachvollziehbaren Audit-Bericht erstellt.
Dabei gibt es jedoch eine klassische Audit-Regel zu beachten: Wer berät, auditiert nicht. Wenn Sie also durch uns bei der Einführung Ihres ISMS auf Basis des BSI IT-Grundschutz begleitet wurden, können wir Sie nicht auditieren. Das versteht sich eigentlich von selbst. Gerne stellen wir Ihnen aber in diesem Fall den Kontakt zu qualifizierten Auditoren her. Auswählen müssen Sie dann jedoch selbst 🙂
No responses yet