Mit Fernglas in die Ferne schauend

Sie sind eine baye­ri­sche Kom­mu­ne? Haben För­der­mit­tel im Rah­men der Richt­li­nie zur För­de­rung von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit des Frei­staats Bay­ern bean­tragt? Sie ste­hen jetzt kurz vor dem Abschluss der Ein­füh­rung eines ISMS auf Basis des sog. Kom­mu­nal­pro­fils oder der Basis-Absi­che­rung des BSI IT-Grund­schutz? Und Sie brau­chen bald als Nach­weis zur Bean­tra­gung der Aus­schüt­tung der För­der­mit­tel den not­wen­di­gen Prüf­nach­weis für die För­der­mit­tel­stel­le? Dann spre­chen Sie uns früh­zei­tig an.

Wir freu­en uns, dass wir baye­ri­schen Kom­mu­nen den not­wen­di­gen Audi­tor bie­ten und das För­der­mit­tel­au­dit auf Basis eines belast­ba­ren und nach­voll­zieh­ba­ren Prüf­sche­mas durch­füh­ren kön­nen. Unter­stützt wird das Audit und die Audit-Doku­men­ta­ti­on durch unser haus­in­ter­nes Audit-Tool, das am Ende einen belast­ba­ren und nach­voll­zieh­ba­ren Audit-Bericht erstellt.

Dabei gibt es jedoch eine klas­si­sche Audit-Regel zu beach­ten: Wer berät, audi­tiert nicht. Wenn Sie also durch uns bei der Ein­füh­rung Ihres ISMS auf Basis des BSI IT-Grund­schutz beglei­tet wur­den, kön­nen wir Sie nicht audi­tie­ren. Das ver­steht sich eigent­lich von selbst. Ger­ne stel­len wir Ihnen aber in die­sem Fall den Kon­takt zu qua­li­fi­zier­ten Audi­to­ren her. Aus­wäh­len müs­sen Sie dann jedoch selbst 🙂

Mehr Infos hier.

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