VideokameraGele­gent­lich kom­men einem Mel­dun­gen zum The­ma Daten­schutz und Ver­stoß gegen das Daten­schutz­recht unter, da kann man nur noch mit dem Kopf schüt­teln. SPIEGEL ONLINE berich­tet über einen beson­ders dreis­ten und rechts­wid­ri­gen Ver­stoß der uner­laub­ten Mitarbeiterüberwachung.

Klo­pa­pier verschwindet

Das Rei­ni­gungs­per­so­nal stellt einen über­mä­ßi­gen Schwund an Klo­pa­pier fest. Die­ser Akt gefähr­det die Staats­si­cher­heit und muss mit Nach­druck und allen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln bekämpft wer­den. Geht die zustän­di­ge Abtei­lung doch sonst gegen Rocker, Isla­mis­ten und Mafio­si vor. Sogar ein Mit­ar­bei­ter des Staats­schut­zes wird bemüht.

Flur oder Klo — was denn nun?

Anfra­gen beim LKA und vor­han­de­ne Unter­la­gen zeich­nen ein wider­sprüch­li­ches Bild. Das LKA stellt fest, die Kame­ra­über­wa­chung hät­te nur im Trep­pen­haus statt­ge­fun­den. Inter­ne Doku­men­te zeich­nen da ein ande­res Bild. Die Kame­ra soll direkt auf dem stil­len Ört­chen ange­bracht gewe­sen sein.

Gefahr im Verzug

Selbst wenn das Ent­wen­den von Klo­pa­pier in die­se Kate­go­rie hät­te ein­ge­stuft wer­den kön­nen, wäre die Maß­nah­me nach spä­tes­tens drei Tagen durch rich­ter­li­chen Beschluß zu geneh­mi­gen gewe­sen. Die­ser Beschluss lag jedoch nie vor und so wur­den LKA Mit­ar­bei­ter von den eige­nen Kol­le­gen ohne Grund­la­ge und ohne ihr Wis­sen über­wacht. Da Baga­tell­kri­mi­na­li­tät kei­ne Recht­fer­ti­gung für Video­über­wa­chung ist (Stich­wort: Ange­mes­sen­heit), wur­den die Mit­ar­bei­ter erheb­lich in ihrem Per­sön­lich­keits­recht verletzt.

[Kopf­schüt­tel]

Sie pla­nen selbst den Ein­satz von Video­über­wa­chungs­maß­nah­men? Hier ein paar hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen aus einem Blogbeitrag.

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