Gelegentlich kommen einem Meldungen zum Thema Datenschutz und Verstoß gegen das Datenschutzrecht unter, da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. SPIEGEL ONLINE berichtet über einen besonders dreisten und rechtswidrigen Verstoß der unerlaubten Mitarbeiterüberwachung.
Klopapier verschwindet
Das Reinigungspersonal stellt einen übermäßigen Schwund an Klopapier fest. Dieser Akt gefährdet die Staatssicherheit und muss mit Nachdruck und allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden. Geht die zuständige Abteilung doch sonst gegen Rocker, Islamisten und Mafiosi vor. Sogar ein Mitarbeiter des Staatsschutzes wird bemüht.
Flur oder Klo — was denn nun?
Anfragen beim LKA und vorhandene Unterlagen zeichnen ein widersprüchliches Bild. Das LKA stellt fest, die Kameraüberwachung hätte nur im Treppenhaus stattgefunden. Interne Dokumente zeichnen da ein anderes Bild. Die Kamera soll direkt auf dem stillen Örtchen angebracht gewesen sein.
Gefahr im Verzug
Selbst wenn das Entwenden von Klopapier in diese Kategorie hätte eingestuft werden können, wäre die Maßnahme nach spätestens drei Tagen durch richterlichen Beschluß zu genehmigen gewesen. Dieser Beschluss lag jedoch nie vor und so wurden LKA Mitarbeiter von den eigenen Kollegen ohne Grundlage und ohne ihr Wissen überwacht. Da Bagatellkriminalität keine Rechtfertigung für Videoüberwachung ist (Stichwort: Angemessenheit), wurden die Mitarbeiter erheblich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.
[Kopfschüttel]Sie planen selbst den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen? Hier ein paar hilfreiche Informationen aus einem Blogbeitrag.
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