Die EU Datenschutz-Grundverordnung steht nach 4 Jahren Vorlaufzeit am Start. Sie wird voraussichtlich Frühjahr 2018 in Kraft treten. Aktionismus ist nicht angesagt. Erste konkrete Umsetzungshinweise werden im Laufe des Jahres 2016 im Rahmen der Rechtskommentare vorliegen.
Safe Harbor ist in der bisherigen Form nach dem Urteil des EuGH Geschichte. Doch wie geht es nun weiter? Tipps und Tricks für die Zeit nach dem Safe Harbor Urteil zur rechtskonformen Datenübermittlung in die USA
Wir wün­schen allen unse­ren Lesern ein gesun­des, glück­li­ches und erfolg­rei­ches neu­es Jahr 2016. Sie haben den Jah­res­wech­sel hof­fent­lich […]
Veranstaltung IT-Sicherheit für Laufer Unternehmen "Industrie 4.0" am 03.11.2015 im Laufer Rathaus. Sind Sie "sicher" in der Vorausschau auf die kommenden Anforderungen an Ihre IT-Sicherheit und Industrie 4.0. a.s.k. Datenschutz trägt vor zu ISA+ und ISIS12 als Informationssicherheits-Analysen und Managementsystemen
a.s.k. Datenschutz Sascha Kuhrau ist Referent des BVS Seminars "Rechtliche Aspekte der IT-Nutzung" in Nürnberg am 21.10.2015. Sie lernen verbreitete, konfliktträchtige Themen des IT-Rechts kennen.
Neuer Webauftritt zu ISIS12 in kommunalen Verwaltungen von a.s.k. Datenschutz Sascha Kuhrau online. Zu finden unter https://www.informationssicherheit-kommunalverwaltung.de
Mit Datum vom 20. August 2015 gibt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach bekannt, dass es gegen ein Unternehmen wegen fehlerhafter Auftragsdatenverarbeitung ein Bußgeld in fünfstelliger Euro-Höhe verhängt hat.
Seit dem 06. August 2015 ist es offiziell - a.s.k. Datenschutz Sascha Kuhrau ist geprüfter und zertifizierter ISIS12-Berater. Damit können Kommunen und Behörden bei der Einführung eines ISMS nach ISIS12 unterstützen.
a.s.k. Datenschutz Sascha Kuhrau mit Gastvortrag auf der AKDB Hausmesse in Würzburg am 09.07.2015. Zukunft gestalten, IT Systeme sichern. Auch unter Einsatz moderner ISMS Systeme wie ISIS12
a.s.k. Datenschutz ist zertifiziert zur Einführung eines ISMS nach ISIS12 in KMU und öffentlichen Verwaltungen. Bayerische Kommunen können Fördermittel für Einführung, Schulung und die Erstzertifizierung beantragen.
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