Mitte Dezember 2015 fand die wohl letzte Verhandlungsrunde zur EU Datenschutz-Grundreform statt. Die nun vorliegende “finale” Version wird wohl keinen weiteren Änderungen mehr unterworfen sein. Die EU Datenschutz Grundverordnung steht also nach langem Ringen am Start. Fast 4 Jahre sind vergangen, seit der Entschluss gefasst wurde, ein einheitliches, modernes und zukunftsfähiges Datenschutz-Recht für alle EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen. Was lange währt, wird endlich gut?
Mitnichten. Die groß angekündigten neuen Rechte der Verbraucher sind in weiten Teilen Augenwischerei und unpraktikabel. Unternehmen und Behörden müssen sich noch mehr Bürokratie stellen, die Bußgelder steigen. Und wie so oft bei vielen Köchen, der Brei ist — naja — so lala. Die Politik lobt sich überschwänglich. Wer in den nun finalen Text der Verordnung schaut, stellt fest, es wurde der kleinste gemeinsame Nenner gefunden.
Besteht jetzt schon Handlungsbedarf?
Der Text muss nun noch in die Landesprachen der EU Länder übersetzt werden, EU-Rat und EU-Parlament müssen das Machwerk noch abnicken und die Verkündung im EU-Amtsblatt stattfinden. Die Verordnung sieht eine zweijährige Übergangsfrist vor, das heißt Anfang 2018 müssen die neuen Regelungen umgesetzt sein.
Bis dahin bleibt ausreichend Zeit, sich mit den notwendigen Anpassungen für Unternehmen aber auch Behörden auseinanderzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zur rechtskonformen Umsetzung zu treffen.
Doch bevor es losgehen kann, sind sowohl Übersetzung als auch die Kommentare zur Verordnung abzuwarten. Auch wird es noch einige Zeit dauern, bis klar ist, ob nationale Öffnungsklauseln durch die Länder genutzt werden und wie diese ausgestaltet sein werden.
Es gibt jedoch keinen Grund, nun in Aktionismus zu verfallen. Im Laufe des Jahres 2016 werden ausreichend Stellungnahmen und Kommentierungen unter anderem auch aus den einschlägigen Berufsverbänden vorliegen, die es dann sukzessive abzuarbeiten gilt.
Der Autor dieses Beitrags wird im April diesen Jahres ein erstes Orientierungsseminar seines Berufsverbandes zur EU Datenschutz-Grundverordnung besuchen, um einen ersten — hoffentlich schon — konkreten Überblick zu erhalten.
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