Mit­te Dezem­ber 2015 fand die wohl letz­te Ver­hand­lungs­run­de zur EU Daten­schutz-Grund­re­form statt. Die nun vor­lie­gen­de “fina­le” Ver­si­on wird wohl kei­nen wei­te­ren Ände­run­gen mehr unter­wor­fen sein. Die EU Daten­schutz Grund­ver­ord­nung steht also nach lan­gem Rin­gen am Start. Fast 4 Jah­re sind ver­gan­gen, seit der Ent­schluss gefasst wur­de, ein ein­heit­li­ches, moder­nes und zukunfts­fä­hi­ges Daten­schutz-Recht für alle EU-Mit­glieds­staa­ten zu schaf­fen. Was lan­ge währt, wird end­lich gut?

Mit­nich­ten. Die groß ange­kün­dig­ten neu­en Rech­te der Ver­brau­cher sind in wei­ten Tei­len Augen­wi­sche­rei und unprak­ti­ka­bel. Unter­neh­men und Behör­den müs­sen sich noch mehr Büro­kra­tie stel­len, die Buß­gel­der stei­gen. Und wie so oft bei vie­len Köchen, der Brei ist — naja — so lala. Die Poli­tik lobt sich über­schwäng­lich. Wer in den nun fina­len Text der Ver­ord­nung schaut, stellt fest, es wur­de der kleins­te gemein­sa­me Nen­ner gefunden.

Besteht jetzt schon Handlungsbedarf?

Der Text muss nun noch in die Lan­despra­chen der EU Län­der über­setzt wer­den, EU-Rat und EU-Par­la­ment müs­sen das Mach­werk noch abni­cken und die Ver­kün­dung im EU-Amts­blatt statt­fin­den. Die Ver­ord­nung sieht eine zwei­jäh­ri­ge Über­gangs­frist vor, das heißt Anfang 2018 müs­sen die neu­en Rege­lun­gen umge­setzt sein.

Bis dahin bleibt aus­rei­chend Zeit, sich mit den not­wen­di­gen Anpas­sun­gen für Unter­neh­men aber auch Behör­den aus­ein­an­der­zu­set­zen und die erfor­der­li­chen Maß­nah­men zur rechts­kon­for­men Umset­zung zu treffen.

Doch bevor es los­ge­hen kann, sind sowohl Über­set­zung als auch die Kom­men­ta­re zur Ver­ord­nung abzu­war­ten. Auch wird es noch eini­ge Zeit dau­ern, bis klar ist, ob natio­na­le Öff­nungs­klau­seln durch die Län­der genutzt wer­den und wie die­se aus­ge­stal­tet sein werden.

Es gibt jedoch kei­nen Grund, nun in Aktio­nis­mus zu ver­fal­len. Im Lau­fe des Jah­res 2016 wer­den aus­rei­chend Stel­lung­nah­men und Kom­men­tie­run­gen unter ande­rem auch aus den ein­schlä­gi­gen Berufs­ver­bän­den vor­lie­gen, die es dann suk­zes­si­ve abzu­ar­bei­ten gilt.

Der Autor die­ses Bei­trags wird im April die­sen Jah­res ein ers­tes Ori­en­tie­rungs­se­mi­nar sei­nes Berufs­ver­ban­des zur EU Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung besu­chen, um einen ers­ten — hof­fent­lich schon — kon­kre­ten Über­blick zu erhalten.

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