Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Leitfaden für Werbetreibende als PDF veröffentlicht. Dieser Leitfaden ist aufgrund seines Ursprungs im Düsseldorfer Kreis in seiner Anwendung nicht auf Bayern beschränkt. Die Lektüre empfiehlt sich bundesweit für Werbetreibende aller Branchen und Richtungen. Themen u.a.: Listenprivileg, Einwilligung, Nutzungsdauer / Verfallsdatum, Anreichern mit weiteren Informationen, Transparenzgebot, Quellenangabe, Widerspruchshinweis, Double Opt-In für Newsletter-Anmeldungen, Gewinnspiele und viele mehr
Das Jahr 2012 geht mit großen Schritten zu Ende. Nur noch wenige Tage bis Weihnachten und schon läutet Silvester das neue Jahr 2013 ein. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen treuen Lesern dieses Fachblogs für Datenschutz und Datensicherheit bedanken. Wir wollen natürlich weiterhin über für Sie interessante Themen berichten und diesen Blog weiter entwickeln. Was gefällt Ihnen gut, was weniger? Welche Themen würde Sie gerne mehr lesen? Schreiben Sie uns doch einfach ein paar Zeilen. Wir greifen Ihre Ideen und Anregungen gerne auf.
Wie jedes Jahr tauchen Sie nun wieder vermehrt auf - dubiose Angebot über unnötige Branchenbucheinträge. Getarnt als bereits bestehende Geschäftsbeziehung oder auf andere subtile Art und Weise wird das Vertrauen des Empfängers und dessen knappes Zeitbudget ausgenutzt. Die Folge: unnötige Kosten für noch unnötigere Dienstleistungen, die nur dem Zweck dienen, dem Anbieter die Taschen zu füllen. Wir stellen ein gut gemachtes Beispiel vor.
Anleitung, wie man unter Windows einen PC Arbeitsplatz mittels Tastenkürzel / Shortcut oder Mausklick schützt und den Bildschirmschoner mit Kennwort aktiviert. Datenschutz und Datensicherheit werden es Ihnen danken.
Seit einigen Tagen in neuen und größeren Räumlichkeiten stehen nun auch endlich die Telefon- und DSL-Leitungen. Unsere neuen Kontaktdaten: a.s.k. Datenschutz, Sascha Kuhrau, Schulstr. 16a, 91245 Simmelsdorf-Hüttenbach, Telefon 09155 - 283 30 94
Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Frau Cornelia Rogall-Grothe plant ein IT-Sicherheitsgesetz. Zumindest für Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energie-, Telekommunikations- oder Wasserversorgungsunternehmen.
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Es gibt klare Vorschriften, wann Sie für Ihre Arzt Praxis einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Datenschutz in der Praxis ist mehr als lästige Pflicht. Umfragen zeigen, Sie binden damit Ihre Patienten und respektieren deren Wunsch nach Vertraulichkeit. Fordern Sie den unverbindlichen Flyer Datenschutz in der Praxis noch heute an.
Mit neuem Design und entschlankten Inhalten ist die Firmenwebseite von a.s.k. Datenschutz online gegangen. Neben erweiterten und vereinfachten Anfrage-Möglichkeiten zu den einzelnen Fachthemen steht eine FAQ zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Deren Inhalte werden nach und nach ergänzt und erweitert. Im Vordergrund stand neben der besseren Verfügbarkeit der Inhalte die Anpassung an die Darstellung auf mobilen Geräten.