Mit gro­ßen Schrit­ten geht es in die letz­te Pha­se die­ses Jah­res. Umsatz– und Bud­get­pla­nun­gen sind im vol­len Gan­ge. Wie jedes Jahr macht man sich Gedan­ken, wie das Wer­be­bud­get sinn­voll ein­ge­setzt wer­den kann. Pro­fes­sio­nel­le Web­auf­trit­te gehö­ren zum guten Ton und sind ein wich­ti­ges Mar­ke­ting­in­stru­ment. Print­me­di­en, TV, Radio, Fly­er und Co. wer­den nach Bedarf bedient. Doch ist damit alles getan? Die­se Fra­ge­stel­lung und Unsi­cher­heit nut­zen wie jedes Jahr dubio­se Anbie­ter von Branchenbucheinträgen.

Ver­pa­ckung ist alles

Sie kom­men per Email, gele­gent­lich per Post. Auf den ers­ten Blick ist  der Betrach­ter geneigt, die­se Offer­ten für ein offi­zi­el­les Ange­bot der DeTe­Me­di­en oder eines kos­ten­lo­sen Ange­bots zu hal­ten. Doch weit gefehlt, wie nähe­res Hin­schau­en ans Licht bringt.

Per­fek­te Mimikri

„Als Mimi­kry wird in der Bio­lo­gie die Ähn­lich­keit von Tie­ren einer bestimm­ten Art mit denen einer zwei­ten Art bezeich­net, so dass Tie­re einer drit­ten Art die bei­den ande­ren Arten nicht sicher von­ein­an­der unter­schei­den kön­nen und mit­ein­an­der verwechseln.“

Nun sind wir nicht in der Tier­welt, aber das Prin­zip funk­tio­niert trotz­dem. In einem aktu­el­len Bei­spiel gibt sich der Anbie­ter als Part­ner­ver­lag der DeTeMedia aus. Wer denkt da nicht gleich an die Ver­lag­s­toch­ter des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­rie­sen in Pink.

Die Sache hat nur einen Haken—dessen offi­zi­el­ler Ver­lag für „Das Tele­fon­buch“, „Das Oert­li­che“ und die „Gel­ben Sei­ten“ heißt DeTeMedi­en. Das mensch­li­che Hirn ersetzt sinn­ge­mäß mit bekann­ten Mus­tern und schon ist es über­lis­tet — das ers­te Ziel erreicht: Aus­schal­tung der Skep­sis beim Leser.

Der Anschein

Doch damit nicht genug. Man soll ja den PDF-Anhang öff­nen, um dar­in die not­wen­di­gen Kor­rek­tu­ren vor­zu­neh­men, um auch im kom­men­den Jahr “mit Ihren aktu­el­len Fir­men­da­ten in den Bran­chen­por­ta­len ein­ge­tra­gen” zu sein.  Bewusst wird dem Leser vor­ge­gau­kelt, es bestün­de ja schon eine Zusam­men­ar­beit. Die Skep­sis-Schwel­le sinkt weiter.

Wie prak­tisch

Der über­rum­pel­te Emp­fän­ger öff­net also nun pflicht­be­wusst den PDF-Anhang. In die­sem Fall hat er noch mal Glück, kein Schad­code durch das frem­de Doku­ment ein­ge­schleust. Teu­er kann es den­noch werden.

Um den wei­te­ren „offi­zi­el­len“ Anschein zu wah­ren, prangt oben rechts das GOGREEN-Logo der Deut­schen Post. Na, dann kann es ja nur sei­ne Rich­tig­keit mit dem Ange­bot haben, oder?

Über das Stich­wort „Ein­tra­gungs­vor­schlag“ fliegt man schnell hin­weg auf der Suche nach dem Kor­rek­tur­feld. Dar­über steht „Die von Ihnen zuge­sand­te und gewünsch­te Ände­rung, haben wir wie folgt unten­ste­hend im Kor­rek­tur­feld geän­dert. Wir bit­ten Sie noch­mals den nach­fol­gen­den Ein­ra­gungs­text zu über­prü­fen und uns die­sen per Fax zurück zusen­den.“ Schreib­feh­ler inklusive 🙂

Geschickt wird sich ein Feh­ler in Ihre Daten ein­ge­schli­chen haben. Sie oder einer Ihrer Mit­ar­bei­ter kor­ri­gie­ren die­sen und faxen das For­mu­lar zurück.

Glück­wunsch

Sie sind nun Besit­zer eines Pre­mi­um­ein­tra­ges in einem unbe­deu­ten­den Online-Ver­zeich­nis. Kos­ten: 999 EUR net­to pro Jahr, Min­dest­ver­trags­lauf­zeit 2 Jah­re. Da Sie so schnell reagiert haben, gewährt man Ihnen aber einen Nach­lass von 2 EUR auf den Rech­nungs­be­trag. Wie nett, es ist ja auch bald Weihnachten.

In die­sem Sin­ne — immer schön genau die Post lesen, Sascha Kuhrau

Erfreu­li­ches Update

Der Bun­des­ge­richts­hof hat mit Urteil vom 26.07.2012 (VII ZR 262/​11) zu der Fra­ge ent­schie­den, dass eine sol­che Ent­gelt­klau­sel in einem Antrags­for­mu­lar für einen Grund­ein­trag in ein Online-Bran­chen­ver­zeich­nis nach dem Erschei­nungs­bild des For­mu­lars für den Adres­sa­ten über­ra­schend ist und des­halb nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Ver­trags­be­stand­teil wird.

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